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| KG, 02.11.2010 - 9 U 208/09 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 2011, 269
Wird zitiert von ... (5)
- AG München, 15.06.2012 - 158 C 28716/11
Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Recht am eigenen Bild - Geldentschädigung
Ob eine entschädigungswürdige Rechtsverletzung vorliegt, hängt von der Art und Intensität des Eingriffs, von der Nachhaltigkeit seiner Wirkungen sowie von Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers einschließlich des Maßes seines Verschuldens ab (vgl. BGH, NJW 1995, 861; KG vom 02.11.2010, BeckRS 2011, 17391). - LG Hagen, 07.05.2018 - 1 T 23/18 Vielmehr reicht es aus, wenn der Betroffene begründeten Anlass hat, anzunehmen, er könne innerhalb eines mehr oder minder großen Bekanntenkreises erkannt werden; (BGH GRUR 1979, 732, 733 - Fußballtor; KG AfP 2011, 269; OLG Hamburg AfP 1993, 590; OLG Stuttgart NJW-RR 1992, 536; OLG München AfP 1983, 276;… Wandtke/Bullinger-Fricke, UrhG, 4. Aufl. 2014,§ 22 KUG Rn. 7).
- OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 39/18
Unterlassunganspruch bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen; …
Eine identifizierende Berichterstattung über Verbrechensopfer ist deswegen nur nach einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Interessen von Medien und betroffenen Personen zulässig, bei der Verbrechensopfern insbesondere bei Straftaten mit sexuellem Missbrauch ganz weitgehender Schutz zukommt und bei der im Zweifel deswegen eine Identifizierung zu unterbleiben hat (KG v. 02.11.2010 - 9 U 208/09, AfP 2011, 269; vgl. zur Namensnennung im Zusammenhang mit einer unzulässigen Bildveröffentlichung auch etwa LG Köln v. 05.06.1991 - 28 O 451/90, NJW 1992, 443); dies gilt vor allem bei sexuell misshandelten Minderjährigen (…EGMR v. 17.01.2012 - 3401/07, NJW 2013, 771 - N./Österreich Rn. 47 ff.). - OLG Köln, 29.08.2017 - 15 U 180/16
Unterlassungsansprüche der Hinterbliebenen eines im Zusammenhang mit einem gegen …
Zwar bedürfen die persönlichkeitsrechtlichen Belange von Opfern einer Straftat in der Regel in höherem Maße des Schutzes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 620/07, NJW 2008, 977; KG Berlin, Urt. v.2.11.2010 - 9 U 208/09, juris Rn. 19;… Wenzel (Burkhardt), Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage, Kap. 10 Rn. 194) als die des Angeklagten oder von Personen, die im Gerichtsverfahren infolge ihres öffentlichen Amtes oder in ihrer Funktion als Organ der Rechtspflege im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. - OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17
Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung
Zwar geht es sicher fehl, wenn der Kläger die Erkennbarkeit darüber herleiten will, dass über den Account des "F" auf die vollständige Veröffentlichung des Lichtbildes zugegriffen werden konnte, weil es im Rahmen des § 22 KUG grundsätzlich gerade nicht auf etwaige "Nachforschungsmöglichkeiten" außerhalb der konkret angegriffenen Berichterstattung ankommen kann, sondern allein auf eine Erkennbarkeit innerhalb eines mehr oder minder großen Personenkreises, der über den engsten Freundes- und Bekanntenkreis hinausgeht (statt aller KG v. 02.11.2010 - 9 U 208/09, BeckRS 2011, 17391; Senat v. 17.05.2005 - 15 U 211/04, NJW 2005, 2554; gegen Abstellen auf etwaige Recherchemöhlichkeiten auch OLG Düsseldorf v. 08.12.1999 - 15 U 147/99, AfP 2000, 470;… Soehring, in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 13 Rn. 36;… Löffler/Sedelmeier, PresseR, 6. Aufl., § 11 LPG Rn. 59;… Ricker/Weberling, Hdb. Des PresseR, 6. Aufl., Kap. 24 Rn. 5 m.w.N.).
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