Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Streitgegenstand einer Feststellungsklage Verpflichtung zur Kostenübernahme für die Sanierung von Risseschäden an einem Gebäude Strenge Wiederherstellungsklausel zur Begrenzung des subjektiven Risikos eines Versicherers Begriff des Erdfalls
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bei Geltendmachung des Neuwertschadens
Verfahrensgang
- LG Bonn, 03.11.2020 - 10 O 114/20
- OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- OLG Köln, 12.03.2018 - 9 W 7/18
Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen einen Gebäudeversicherer
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Es handelt sich somit um eine strenge Wiederherstellungsklausel, nach der die Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens ist, der über den Zeitwertschaden hinausgeht (vgl. Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999; Senatsurteil vom 21.10.2008 - 9 U 55/08 -, r + s 2009, 157 < 157 f.>).Die bloße Absicht, die Sache wiederherstellen zu wollen, und die Zusicherung dieser Absicht gegenüber dem Versicherer genügt grundsätzlich nicht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999 m.w.N.; OLG Köln r + s 1992, 366 < 367>; OLG Köln r + s 1990, 44 < 45>;… Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 31. Aufl. 2021, § 93, Rdnr. 31 a).
- BGH, 08.07.2008 - VI ZR 259/06
Haftung des Gynäkologen nach erfolgloser Tubensterilisation
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Gegebenenfalls wäre es jedenfalls in Berufung (BGH VersR 2008, 1265 Rn. 27; VersR 2006, 242) Sache der Klägerin gewesen, den Sachverhalt durch Beiziehung eines privaten Sachverständigen weiter aufzuklären, um sodann konkreten Sachvortrag zur Schadenursache in den Prozess einführen zu können. - BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Unzulässig ist dagegen eine Klage auf Feststellung von Rechtsfolgen aus einem erst künftig (möglicherweise) entstehenden Rechtsverhältnis (BGH NJW 1993, 925 < 928>; BGH NJW-RR 2001, 957).
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 148/10
Wohngebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Diese Gefahr besteht nicht mehr, wenn der Versicherungsnehmer die zerstörte Sache wiederherstellt und damit den Sachwert erhalten hat, der ihm durch die Neuwertentschädigung vergütet werden soll (BGH NJW-RR 1990, 920 < 920 f.>; BGH r + s 2011, 433 < 434> Rdnr.16). - BGH, 13.03.2001 - VI ZR 290/00
Feststellungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Unzulässig ist dagegen eine Klage auf Feststellung von Rechtsfolgen aus einem erst künftig (möglicherweise) entstehenden Rechtsverhältnis (BGH NJW 1993, 925 < 928>; BGH NJW-RR 2001, 957). - BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88
Anspruch auf Ersatz des den Zeitwertschaden übersteigenden ortsüblichen Neuwerts …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Diese Gefahr besteht nicht mehr, wenn der Versicherungsnehmer die zerstörte Sache wiederherstellt und damit den Sachwert erhalten hat, der ihm durch die Neuwertentschädigung vergütet werden soll (BGH NJW-RR 1990, 920 < 920 f.>; BGH r + s 2011, 433 < 434> Rdnr.16). - OLG Koblenz, 03.03.2011 - 10 U 1319/10
Gebäudeversicherung: Risiko "Erdfall" bei Bodensenkung infolge Austrocknung
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Daher ist keine Erdsenkung und erst recht kein Erdfall anzunehmen, wenn der Boden sukzessive porös geworden ist mit der Folge, dass kleine Risse und Spalten entstanden sind (OLG Nürnberg, r+s 2007, 329); auch die Senkung des Bodens infolge Austrocknung fällt mangels Hohlraums nicht unter den Begriff der Erdsenkung, denn Poren im lockeren Erdreich sind auch aus der Sicht der Laien keine Hohlräume, über welchen im Rahmen eines Austrocknungs- und Schrumpfungsprozesses das Erdreich einstürzt (OLG Koblenz VersR 2012, 59, 60). - BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61
Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Das Rechtsverhältnis muss grundsätzlich ein gegenwärtiges sein (BGHZ 37, 137 < 144>). - OLG Nürnberg, 18.06.2007 - 8 U 2837/06
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Daher ist keine Erdsenkung und erst recht kein Erdfall anzunehmen, wenn der Boden sukzessive porös geworden ist mit der Folge, dass kleine Risse und Spalten entstanden sind (OLG Nürnberg, r+s 2007, 329); auch die Senkung des Bodens infolge Austrocknung fällt mangels Hohlraums nicht unter den Begriff der Erdsenkung, denn Poren im lockeren Erdreich sind auch aus der Sicht der Laien keine Hohlräume, über welchen im Rahmen eines Austrocknungs- und Schrumpfungsprozesses das Erdreich einstürzt (OLG Koblenz VersR 2012, 59, 60). - OLG Köln, 21.10.2008 - 9 U 55/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung der Neuwertspitze nach einem …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2021 - 9 U 248/20
Es handelt sich somit um eine strenge Wiederherstellungsklausel, nach der die Sicherstellung der Verwendung der Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Ersatz des Schadens ist, der über den Zeitwertschaden hinausgeht (vgl. Senatsbeschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18 - BeckRS 2018, 24999; Senatsurteil vom 21.10.2008 - 9 U 55/08 -, r + s 2009, 157 < 157 f.>). - OLG Köln, 17.09.1992 - 5 U 46/92
Versicherung KfZ-Diebstahl Wiederauffinden Fristbeginn
- OLG Köln, 21.12.1989 - 5 U 96/89
Sicherstellung; Versicherungsnehmer; Neupreisentschädigung; Ersatzfahrzeug; …
- BGH, 22.04.2026 - IV ZR 168/24
Anspruch des Versicherungsnehmers gegen Gebäudeversicherung an sich nur bei …
Soweit in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten wird, dass eine Klage des Versicherungsnehmers, die Verpflichtung des Versicherers zur Regulierung nach den Bedingungen der Neuwertversicherung festzustellen, unzulässig sei, weil es an einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO fehle (OLG Köln, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 9 U 248/20, juris Rn. 5 f.;… VersR 2018, 1248 [juris Rn. 6 ff.];… LG Köln VersR 2017, 1138 [juris Rn. 19]; Günther, r+s 2017, 340 f.), trifft dies nicht zu. - LG Münster, 23.05.2024 - 115 O 249/23 Hierbei handelt es sich dann aber nicht um einen "Hohlraum" im Boden, sondern um die völlig normale Zusammensetzung von trockenem Boden (vgl. hierzu u.a. OLG Köln, Beschl. vom 02.06.2021, Az.: 9 U 248/20 -, juris; OLG Koblenz, Beschl. vom 03.03.2011, Az.: 10 U 1319/10 -, juris; OLG Dresden…, Urt. vom 26.07.2023, Az.: 1 U 520/23 -, juris).
Der dem Kläger angeblich von einem Generalvertreter der L. Versicherungs AG erteilten Information, der vorliegende Schaden wäre als bedingungsgemäße Erdsenkung bei diesem Versicherer versichert gewesen, steht eine gegenläufige ständige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegen (vgl. OLG Köln, Beschl. vom 02.06.2021, Az.: 9 U 248/20 -, juris; OLG Koblenz, Beschl. vom 03.03.2011, Az.: 10 U 1319/10 -, juris; OLG Dresden…, Urt. vom 26.07.2023, Az.: 1 U 520/23 -, juris).
- OLG Oldenburg, 16.05.2024 - 1 U 118/23
Umfang von Leistungsansprüchen aus einer Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit …
Rn. 60 Soweit das OLG Köln (…vgl. Beschluss vom 12.03.2018 - 9 W 7/18, BeckRS 2018, 24999 Rn. 6 und Beschluss vom 02.06.2021 - 9 U 248/20, BeckRS 2021, 49380, Rn. 6, jeweils beck-online) die Ansicht vertreten hat, es fehle in einer solchen Konstellation an einem gegenwärtigen Rechtsverhältnis, vermag der Senat dem aus den genannten Gründen nicht beizutreten. - OLG Hamm, 18.02.2025 - 20 U 122/24 In einem solchen Fall liegt ein Absenken des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen nicht vor (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2021, 9 U 248/20, Rn. 8 - juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.06.2007, 8 U 2837/06, r + s 2007, 329; OLG Dresden…, Urteil vom 26.07.2023, 1 U 520/23, Rn. 20 - juris).
- OLG Hamm, 16.12.2024 - 20 U 122/24 In einem solchen Fall liegt ein Absenken des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen nicht vor (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 02.06.2021, 9 U 248/20, Rn. 8 - juris; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.06.2007, 8 U 2837/06, r + s 2007, 329; OLG Dresden…, Urteil vom 26.07.2023, 1 U 520/23, Rn. 20 - juris).
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