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Rechtsprechung
   OLG München, 20.11.2007 - 9 U 2741/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31077
OLG München, 20.11.2007 - 9 U 2741/07 (https://dejure.org/2007,31077)
OLG München, Entscheidung vom 20.11.2007 - 9 U 2741/07 (https://dejure.org/2007,31077)
OLG München, Entscheidung vom 20. November 2007 - 9 U 2741/07 (https://dejure.org/2007,31077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche aus § 642 BGB: Nicht ohne bauablaufbezogene Darstellung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch für Ansprüche aus § 642 BGB gilt: Nicht ohne bauablaufbezogene Darstellung! (IBR 2009, 10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 548
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des …

    Auszug aus OLG München, 20.11.2007 - 9 U 2741/07
    Dazu gehört die Darlegung, warum sie in dem Bauvorhaben auch nicht anderweitig eingesetzt werden konnten (vgl. BGH NJW 2005, 1650 und 1653; OLG Braunschweig BauR 2001, 1739).
  • BGH, 09.04.1992 - VII ZR 129/91

    Vergütung bei leistungsändernden Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus OLG München, 20.11.2007 - 9 U 2741/07
    Davon ausgehend muss der Anspruchsteller die von ihm zusätzlich erbrachte Leistung darstellen sowie deren konkrete Veranlassung durch den Auftraggeber im Einzelfall (vgl. BGH WM 1992, 1501).
  • OLG Braunschweig, 02.11.2000 - 8 U 201/99

    Anspruch des Unternehmers auf Ersatz von Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung …

    Auszug aus OLG München, 20.11.2007 - 9 U 2741/07
    Dazu gehört die Darlegung, warum sie in dem Bauvorhaben auch nicht anderweitig eingesetzt werden konnten (vgl. BGH NJW 2005, 1650 und 1653; OLG Braunschweig BauR 2001, 1739).
  • OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung

    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn157, Rn182), wie etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (…OLG Brandenburg, aaO. juris Rn110), oder die Arbeitskräfte sonst anderweit einzusetzen (…OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; vgl. auch BGH, NZBau 2012, 434, juris Rn9 zur Erheblichkeit der Rüge fehlender Darlegung zu anderweitigem Arbeitseinsatz während Behinderungszeiten).

    Insbesondere fehlt es in den Darlegungen der Klägerin und dem von ihr vorgelegten Gutachten N v. 14.4.2011 an jeder Stellungnahme zum konkreten Arbeitskräfteeinsatz auf der Baustelle, der für die schlüssige Darlegung des Anspruchs in jedem Fall zu erörtern ist (…OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85).

  • OLG Brandenburg, 20.07.2023 - 10 U 14/23

    Vergütung von Baumfällarbeiten; Wirksamkeit einer Vereinbarung negativer Preise …

    Dafür muss der Anspruchsteller zunächst den bauvertraglich vereinbarten Bauablauf-, dann die genaue Behinderung- und schließlich deren konkrete Auswirkungen auf seine Leistungen darlegen (vgl. OLG München, Urteil vom 20. November 2007 - 9 U 2741/07 -, Rn. 10, juris; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2008 - VII ZR 222/07 -, juris).
  • OLG Köln, 27.10.2014 - 11 U 70/13

    Ansprüche des Auftragnehmers auf Erstattung von Mehrkosten wegen längerer Bauzeit

    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können (OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn157, Rn182), wie etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (…OLG Brandenburg, aaO. juris Rn110), oder die Arbeitskräfte sonst anderweit einzusetzen (…OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; vgl. auch BGH, NZBau 2012, 434, juris Rn9 zur Erheblichkeit der Rüge fehlender Darlegung zu anderweitigem Arbeitseinsatz während Behinderungszeiten).
  • OLG München, 26.09.2017 - 28 U 2834/09

    Bauzeitverzögerung, Teilurteil, Sachverständigenbegutachtung, Privatgutachter, …

    Die für die hohen Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast im Rahmen von § 6 Nr. 6 VOB/B sprechenden Argumente gelten in gleichem Maße für § 642 BGB, denn auch hier kann das Vorliegen sowie Dauer und Umfang einer schadensersatzauslösenden Behinderung im Bauablauf nur dann beurteilt werden, wenn die konkreten Bauablaufstörungen den kalkulierten Bauabläufen nachvollziehbar gegenübergestellt werden (…vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen Ingenstau / Korbion, 19. Auflage, Rz. 40 zu § 6 Abs. 6 VOB/B; OLG München, Urteil vom 20.11.2007, Az. 9 U 2741/07 und BGH, Beschluss vom 09.10.2009, Az. VII ZR 222/07).
  • LG Köln, 08.03.2022 - 5 O 9/10
    Zu berücksichtigen sind auch unstreitige Umstände, die gegen eine Behinderung sprechen können (…OLG Hamm, BauR 2013, 956 ff., juris Rn. 157, Rn. 182), wie etwa die Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (…OLG Brandenburg, aaO. juris Rn. 110), oder die Arbeitskräfte sonst anderweit einzusetzen (…OLG Hamm, aaO. juris Rn. 197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn. 10;… vgl. auch BGH, NZBau 2012, 434, juris Rn. 9 zur Erheblichkeit der Rüge fehlender Darlegung zu anderweitigem Arbeitseinsatz während Behinderungszeiten).

    Insbesondere fehlt es in den Darlegungen des Klägers und dem von ihm vorgelegten Gutachten an jeder Stellungnahme zum konkreten Arbeitskräfteeinsatz auf der Baustelle, der für die schlüssige Darlegung des Anspruchs in jedem Fall zu erörtern ist (…OLG Hamm, aaO. juris Rn197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn10; OLG Brandenburg, IBR 2011, 394, juris Rn85).

    Nicht dargelegt wird jedoch, was jedenfalls erforderlich gewesen wäre, ob und wie es möglich war, die Arbeitskräfte sonst anderweit einzusetzen (…OLG Hamm, aaO. juris Rn. 197; OLG München, IBR 2009, 10, juris Rn. 10;… vgl. auch BGH, NZBau 2012, 434, juris Rn. 9).

  • LG Memmingen, 08.02.2017 - 1 HKO 1976/12

    Anspruch auf Entschädigung wegen bauablaufbezogener Störungen

    Der Anspruchsteller muss zunächst den bauvertraglich vereinbarten Bauablauf darlegen, dann die genaue Behinderung und schließlich deren konkrete Auswirkungen auf seine Leistungen (OLG München, BauR 2009, 548 Tz. 10; OLG Köln, BauR 2015, 1367 Tz. 63, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 28.11.2011 - 17 U 141/10

    Ansprüche des Auftragnehmers wegen Bauzeitüberschreitung

    In letzterem Fall hätte sie zunächst den bauvertraglich vereinbarten Bauablauf darlegen, dann die genaue Behinderung und schließlich deren konkrete Auswirkungen auf ihre Leistungen (OLG München Urteil v. 20.11.2007 - 9 U 2741/07 - = IBR 2009, 11).
  • OLG München, 02.09.2014 - 27 U 2924/14

    Entschädigung nach § 642 BGB wird auf Basis der Urkalkulation berechnet!

    Die Entscheidung des Landgerichts steht auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 20.11.2007 - 9 U 2741/07.
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