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Weitere Entscheidung unten: KG, 01.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11310
OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,11310)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,11310)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,11310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 1 ZPO ; § 543 Abs. 1 ZPO ; § 546 Abs. 2 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 713 ZPO
    Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Pkw; Beschädigung aufgrund Astbruchs; Verkehrssicherungspflicht einer Landeshauptstadt; Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos; Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Pkw; Beschädigung aufgrund Astbruchs; Verkehrssicherungspflicht einer Landeshauptstadt; Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos; Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen …

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
    Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist jedoch dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (OLG Hamm VersR 1997, 1148 f. m. w. N. unter Hinweis auf BGH VersR 1964, 334 f.).
  • OLG Hamm, 10.12.1996 - 9 U 128/96

    Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Kastanien

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
    Eine eingehende fachmännische Untersuchung ist jedoch dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die der Erfahrung nach auf eine besondere Gefährdung hindeuten, etwa eine spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (OLG Hamm VersR 1997, 1148 f. m. w. N. unter Hinweis auf BGH VersR 1964, 334 f.).
  • OLG Celle, 27.09.2000 - 9 U 28/00

    Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für einen Pkw; …

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
    Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes aus (OLG Hamm, OLGR Hamm 1997, 67 m. w. N.; Senat, Urteil vom 22. März 2000 - 9 U 203/99, OLGR Celle 2000, 187 und Urteil vom 27. September 2000 - 9 U 28/00, OLGR Celle 2000, 339).
  • OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 203/99

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Pkw durch Astbruch; …

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.2002 - 9 U 299/01
    Dazu reicht im Regelfall eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit des Baumes aus (OLG Hamm, OLGR Hamm 1997, 67 m. w. N.; Senat, Urteil vom 22. März 2000 - 9 U 203/99, OLGR Celle 2000, 187 und Urteil vom 27. September 2000 - 9 U 28/00, OLGR Celle 2000, 339).
  • VG Berlin, 16.12.2021 - 1 K 4.18
    Die VTA-Methode ist ein anerkanntes Verfahren, um die Standfestigkeit von Bäumen einzuschätzen und in der Rechtsprechung für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht anerkannt (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 4. November 2013 - I-11 U 38/13, juris Rn. 14 f. …und Urteil vom 24. September 2004 - 9 U 158/02, juris Rn. 9; LG Koblenz…, Urteil vom 21. Januar 2008 - 5 O 521/05, juris, Rn. 73; OLG Celle, Urteil vom 17. April 2002 - 9 U 299/01, juris Rn. 6; LG Chemnitz, Urteil vom 20. Februar 2001 - 8 O 1054/00, DAR 2001, 513).
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Rechtsprechung
   KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17671
KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,17671)
KG, Entscheidung vom 01.02.2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,17671)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 9 U 299/01 (https://dejure.org/2002,17671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    KUG § 22 § 23; BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirische Fotomontage

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch wegen Veröffentlichung einer Fotomontage des nackten Körpers einer Frau mit dem Kopf der Anspruchsberechtigten; Widerspruch von Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlickeitsrecht einer satirisch dargestellten Person; Beurteilung satirischer oder ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung …

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Satire kann Kunst sein, muss dies aber nicht sein, weil eine einfache Meinungsäußerung oder eine solche durch Massenmedien sich ebenfalls des der Kunst wesensmäßigen Merkmals der Verfremdung, Verzerrung und Übertreibung bedienen kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387).

    Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387; BGH, NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).

    Grundsätzlich gilt bei der Beurteilung von Satire zwar, dass die Maßstäbe im Hinblick auf das Wesensmerkmal der Verfremdung für die Beurteilung der Zulässigkeit der Einkleidung der Aussage im Regelfall weniger streng sind als die für die Bewertung des Aussagekerns (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387 m. w. Nachw.).

  • OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 11 U 28/99

    Zulässigkeit der Veröffentlichung einer Nacktaufnahme mit satirischem Begleittext

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Hierin besteht auch der Unterschied zu den Entscheidungen des OLG Hamburg vom 27. April 1995 (vgl. NJW 1996, 1151 ff.) und der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 21. September 1999 (vgl. NJW 2000, 594 f.), die sich jeweils mit der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen von Prominenten befassten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit deren Einwilligung an anderer Stelle veröffentlicht worden waren.
  • OLG Hamburg, 27.04.1995 - 3 U 292/94

    Schauspielerin / Esther Schweins

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Hierin besteht auch der Unterschied zu den Entscheidungen des OLG Hamburg vom 27. April 1995 (vgl. NJW 1996, 1151 ff.) und der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 21. September 1999 (vgl. NJW 2000, 594 f.), die sich jeweils mit der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen von Prominenten befassten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit deren Einwilligung an anderer Stelle veröffentlicht worden waren.
  • KG, 13.12.1988 - 9 U 828/88

    Kunstwerk im Sinne der vorbehaltslosen Grundrechtsgewährleistung bei einer …

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Dieses Fehlen der Verfremdung in der täuschend echt wirkenden Fotomontage stellt auch einen entscheidenden Unterschied zu der Veröffentlichung dar, die Gegenstand der Entscheidung des Senats vom 13. Dezember 1988 (NJW 1990, 1996 ) war.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Die Beurteilung von Satire bedarf der Entkleidung des in Wort und Bild gewählten Gewandes, um ihren eigentlichen Inhalt zu ermitteln (vgl. BVerfG NJW 1998, 1386, 1387; BGH, NJW 2000, 1036, 1039 m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Ehrenschutz gegen Äußerungen in einer Presseveröffentlichung

    Auszug aus KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01
    Auch bei satirischer oder glossierender Meinungsäußerung darf Erklärungen kein Inhalt untergeschoben werden, den ihnen ihr Urheber erkennbar nicht beilegen wollte (vgl. BVerfG NJW 2001, 3613, 3614).
  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Trotz einer erheblichen Veränderung in der Wahrnehmung von Sexualität und Nacktheit in den vergangenen Jahrzehnten, die dazu geführt hat, dass heute die Zurschaustellung nackter Personen in nur noch wenigen Fällen noch als Provokation angesehen, ja ihr mitunter sogar mit einem gewissen Desinteresse begegnet wird, ist daher die Verbreitung von Nacktaufnahmen ohne Einwilligung der Abgebildeten grundsätzlich unzulässig (BGH NJW 1985, 1617; NJW 1974, 1947; KGR Berlin 2002, 171; OLG Frankfurt NJW 2000, 594; OLG Hamburg NJW 1996, 1151;… Wenzel/v. Strobl-Albeg aaO. 8.56; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts § 12 Rn 83).
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