Rechtsprechung
| LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23 |
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Unfallversicherung
- Justiz Hessen
§ 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SGB VII, § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII, § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV, § 40 SGB X
Gesetzliche Unfallversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 07.12.2022 - S 39 U 115/20
- LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Papierfundstellen
- NZS 2026, 279
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (45)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R; vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R - und vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R -).Nach der Rechtsprechung des BSG bleibt der innere Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit während einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit aus privaten Gründen nämlich ausnahmsweise dann erhalten, wenn es sich um eine nur geringfügige Unterbrechung handelt (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - und vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R -).
Grund hierfür ist im Wesentlichen, dass in diesen Fällen die der versicherten Sphäre dienende und die private Verrichtung schwer voneinander zu trennen sind (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R -).
Eine geringfügige Unterbrechung setzt dabei eine andauernde Ausübung einer versicherten Tätigkeit voraus und liegt vor, wenn die Unterbrechung durch die private Tätigkeit zeitlich und räumlich ganz geringfügig ist und einer Verrichtung dient, die "im Vorbeigehen und ganz nebenher" erledigt werden kann (st. Rspr., etwa BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - und vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RV 28/89 -).
- LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
Bestohlener ohne Unfallversicherungsschutz
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte zur Erfüllung einer sich aus seinem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtung handelt (vgl. zu allem Senatsurteil vom 11. März 2019 - L 9 U 118/18 -).Die besonderen Umstände bei einer dienstlich veranlassten Reise brächten es aber mit sich, bei einer Reihe von Tätigkeiten anders als an sich am Wohn- oder Betriebsort einen inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu begründen (vgl. auch Senatsurteil vom 11. März 2019 - L 9 U 118/18 -).
Anders als in dem von dem Senat bereits entschiedenen Sachverhalt, in welchem unmittelbar nach Abschluss des Kongresses eine Bar aufgesucht und mehrere Stunden später von dort die Rückfahrt ins Hotel angetreten worden war (siehe Entscheidung des Senats vom 11. März 2019 - L 9 U 118/18 -), stellt sich die nächtliche Rückfahrt mit dem Fahrrad im konkreten Fall gerade nicht mehr als Rückfahrt von der Kongressteilnahme dar.
Dies gilt auch dann, wenn das Zusammensein der Pflege kollegialer Beziehungen untereinander dient oder Gespräche über dienstliche Belange geführt werden; denn ansonsten wäre jede Unterhaltung als Betriebstätigkeit anzusehen, sofern sie sich nur auf betriebliche Vorgänge bezieht, wodurch eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre unmöglich gemacht würde (BSG vom 4. August 1992 - 2 RU 43/91 - und vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. März 2015 - L 3 U 252/11 - zu allem Senatsurteil vom 11. März 2019 - L 9 U 118/18 -).
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage …
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Hinsichtlich der erfolgten Entscheidung durch den Rentenausschuss verweist sie auf die Entscheidung des BSG vom 30. Januar 2020 - B 2 U 2/18 R - sowie auf die darauf aufbauende Folgeentscheidung vom 26. September 2024 - B 2 U 14/22 R -, wonach der hier streitgegenständliche Bescheid nicht der geänderten Rechtsprechung des BSG unterliege.Denn die (Nicht-)Feststellung eines Versicherungsfalls und der daraus resultierenden Folgen ist Vorfrage für Entscheidungen über Renten und die (Nicht-)Gewährung von Verletztengeld und unfallversicherungsrechtlicher Heilbehandlung und gehört zum Aufgabenbereich des Unfallversicherungsträgers ("intra vires") (zu allem BSG vom 30. Januar 2020 - B 2 U 2/18 R -).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat vielmehr seine in der Entscheidung vom 30. Januar 2020 - B 2 U 2/18 R - geänderte Rechtsauffassung zum begrenzten Kompetenzrahmen der Rentenausschüsse mittlerweile dahingehend eingeschränkt, dass sie erst auf Bescheide Anwendung findet, die nach dem 31. August 2020 bekanntgegeben (§ 37 SGB X) worden sind.
Zu diesem Zeitpunkt war das die Rechtsprechungsänderung tragende Urteil vom 30. Januar 2020 - B 2 U 2/18 R - bereits Gegenstand von Besprechungen in der Fachliteratur (vgl. Geckeler, NZS 2020, 681).
- BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige …
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R; vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R - und vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R -).Das gilt allerdings dann nicht mehr, wenn aus der Dauer und der Art der Unterbrechung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss, wenn also den zwischenzeitlichen betriebsfremden Aktivitäten gegenüber dem ursprünglichen Zweck des Weges ein solches Übergewicht zukommt, dass sich der weitere Weg aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten nicht mehr als Fortsetzung des früheren, sondern als Antritt eines neuen, durch die private Tätigkeit veranlassten Weges darstellt (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -).
Ob der Betriebsweg durch die private Verrichtung lediglich unterbrochen oder aber endgültig beendet wurde, beurteilt sich danach, wie sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitdauer und aller sonstigen Umstände die Bedeutung des Weges zu der Bedeutung der unversicherten privaten Tätigkeit verhält (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R, Senatsentscheidung vom 20. Februar 2017 - L 9 U 59/16 - LSG Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06 -).
- BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Nach der Rechtsprechung des BSG bleibt der innere Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit während einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit aus privaten Gründen nämlich ausnahmsweise dann erhalten, wenn es sich um eine nur geringfügige Unterbrechung handelt (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - und vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R -).Eine geringfügige Unterbrechung setzt dabei eine andauernde Ausübung einer versicherten Tätigkeit voraus und liegt vor, wenn die Unterbrechung durch die private Tätigkeit zeitlich und räumlich ganz geringfügig ist und einer Verrichtung dient, die "im Vorbeigehen und ganz nebenher" erledigt werden kann (st. Rspr., etwa BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - und vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RV 28/89 -).
- BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93
Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes grundsätzlich auch Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (BSG vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - und vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, jeweils m.w.N.).Denn ein lückenloser Versicherungsschutz besteht auf derartigen Reisen nicht (BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -).
- BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91
Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Insbesondere ein geselliges Zusammensein im Hotel nach Abschluss des Veranstaltungsprogramms ist deshalb im Grundsatz nicht mehr der betrieblichen Tätigkeit zuzurechnen (BSG vom 4. August 1992 - 2 RU 43/91 - vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg vom 25. August 2011 - L 3 U 145/09 -).Dies gilt auch dann, wenn das Zusammensein der Pflege kollegialer Beziehungen untereinander dient oder Gespräche über dienstliche Belange geführt werden; denn ansonsten wäre jede Unterhaltung als Betriebstätigkeit anzusehen, sofern sie sich nur auf betriebliche Vorgänge bezieht, wodurch eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre unmöglich gemacht würde (BSG vom 4. August 1992 - 2 RU 43/91 - und vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. März 2015 - L 3 U 252/11 - zu allem Senatsurteil vom 11. März 2019 - L 9 U 118/18 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 28/12
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unterbrechung …
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Bei dieser Gewichtung ist auf das zeitliche Verhältnis der Dauer der gesamten Geschäftsreise (einerseits) und der privaten Unterbrechung (andererseits) abzustellen, sodass bei mehrtägigen Betriebs- oder Geschäftsreisen eine eigenwirtschaftliche Unterbrechung von einigen Stunden oder sogar von mehr als einem Tag (so jedenfalls LSG Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06 -) unschädlich sein kann. Von Belang ist dabei auch, wie die Bedeutung der privaten Unterbrechung im Verhältnis zur Geschäftsreise nach der Verkehrsanschauung und den üblicherweise bei Betriebsfahrten der jeweiligen Branche anzutreffenden Umständen zu werten ist (LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. September 2012 - L 3 U 28/12 -).Dies gilt selbst dann, wenn man unterstellt, dass es bei mehrtägigen Geschäftsreisen der Üblichkeit entspricht, sich nach Abschluss des Arbeitstags nicht sofort in die Unterkunft zu begeben, sondern den Abend gesellig oder mit Freizeitaktivitäten (Besuche von Restaurants, Gaststätten, Kino, Theater, Sportstätten etc.) zu verbringen und deshalb der bei Geschäftsreisen angemessene Unfallversicherungsschutz unangebracht verkürzt würde, wenn allein dies dazu führen würde, dass im Anschluss daran der Weg zur - aus betrieblichen Gründen erforderlichen - Übernachtungsunterkunft nicht mehr unter Versicherungsschutz stehen würde (so jedenfalls LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. September 2012 - L 3 U 28/12 -).
- LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher …
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Ob der Betriebsweg durch die private Verrichtung lediglich unterbrochen oder aber endgültig beendet wurde, beurteilt sich danach, wie sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitdauer und aller sonstigen Umstände die Bedeutung des Weges zu der Bedeutung der unversicherten privaten Tätigkeit verhält (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R, Senatsentscheidung vom 20. Februar 2017 - L 9 U 59/16 - LSG Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06 -).Bei dieser Gewichtung ist auf das zeitliche Verhältnis der Dauer der gesamten Geschäftsreise (einerseits) und der privaten Unterbrechung (andererseits) abzustellen, sodass bei mehrtägigen Betriebs- oder Geschäftsreisen eine eigenwirtschaftliche Unterbrechung von einigen Stunden oder sogar von mehr als einem Tag (so jedenfalls LSG Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06 -) unschädlich sein kann. Von Belang ist dabei auch, wie die Bedeutung der privaten Unterbrechung im Verhältnis zur Geschäftsreise nach der Verkehrsanschauung und den üblicherweise bei Betriebsfahrten der jeweiligen Branche anzutreffenden Umständen zu werten ist (LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. September 2012 - L 3 U 28/12 -).
- BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der …
Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2025 - L 9 U 3/23
Die den Versicherungsschutz begründende Verrichtung, die (möglicherweise dadurch verursachte) Einwirkung und der (möglicherweise dadurch bedingte) Erstschaden müssen im Überzeugungsgrad des Vollbeweises feststehen (BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R -).Demgegenüber genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit (vgl. u. a. BSG vom 4. Juli 2013 - B 2 U 11/12 R - vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R - und vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).
- BSG, 26.09.2024 - B 2 U 14/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2023 - L 1 U 1485/23
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten …
- BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise
- OLG Hamm, 01.08.2017 - 9 U 59/16
Kriterien für die Feststellung eines gestellten Unfallgeschehen
- BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79
Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des …
- BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall …
- BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89
Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen
- BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75
Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 252/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74
Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - L 3 U 145/09
Arbeitsunfall; Fortbildungsveranstaltung; Schulungsheim; Tischtennisspiel; …
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 6 U 1484/23
Tödlicher Unfall beim Überrollt werden durch eigenen PKW - auf Weg zum …
- BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RV 28/89
Versorgungsschutz bei der Reparatur des privaten Pkw auf der Fahrt zum Dienst
- LSG Rheinland-Pfalz, 09.11.2004 - L 3 U 132/04
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - irrtümlicher Abweg - entgegengesetzte …
- BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81
- BSG, 18.12.1979 - 2 RU 53/78
Wegeunfall - Unterbrechung wegen privater Besorgung - Versicherungsschutz in der …
- BSG, 22.09.1966 - 2 RU 16/65
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
- OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig …
- BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge - …
- BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis - …
- BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare …
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als …
- BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche …
- BSG, 04.12.2014 - B 2 U 13/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Studierende - Arbeitsunfall - sachlicher …
- BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 - …
- BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R
Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg
- BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 7/08 R
Vertragsärztliches Zulassungsverfahren - Kostenfestsetzung durch den …
- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86
Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an …
- BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R
Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs
- BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 48/23
Anspruch eines Spielers auf Rückzahlung von verlorenen Spieleinsätzen wegen der …
Der Verbrauchergerichtsstand erfasst auch die mit der Klage verfolgten bereicherungsrechtlichen und deliktischen Ansprüche, da sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 23.2.2023 - 9 U 3/23, juris Rn. 55 m.w.N.;… OLG Dresden, Urt. v. 31.5.2023 - 13 U 1753/22, BeckRS 2023, 12231 Rn. 14;… OLG Köln, Urt. v. 17.11.2023 - 19 U 123/22, juris Rn. 21;… vgl. allgemein Geimer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., Art. 17 EuGVVO Rn.17 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 14/23
Rückforderung von Einsätzen beim Online-Glücksspiel
Rn. 46 Der Verbrauchergerichtsstand erfasst auch die mit der Klage verfolgten bereicherungsrechtlichen und deliktischen Ansprüche, da sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (…vgl. BGH WM 2012, 852 - juris, Rn. 22f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23.02.2023 - 9 U 3/23 -, juris Rn. 55 m. w. N.;… OLG Frankfurt, NJW-RR 2022, 1280 - juris, Rn. 45;… vgl. allgemein Geimer in: Zöller, ZPO, 35. Aufl., Art. 17 EuGVVO Rn. 17 m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 22.12.2023 - 19 U 7/23
Rückforderung von Spieleinsätzen beim Online-Glücksspiel eines maltesischen …
Rn. 47 Der Verbrauchergerichtsstand erfasst auch die mit der Klage verfolgten bereicherungsrechtlichen und deliktischen Ansprüche, da sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (…vgl. BGH WM 2012, 852 - juris, Rn. 22f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23.02.2023 - 9 U 3/23 -, juris Rn. 55 m. w. N.;… OLG Frankfurt, NJW-RR 2022, 1280 - juris, Rn. 45;… vgl. allgemein Geimer in: Zöller, ZPO, 35. Aufl., Art. 17 EuGVVO Rn. 17 m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 44/23
Rückforderung von Spieleinsätzen beim Online-Glücksspiel
Rn. 50 Der Verbrauchergerichtsstand umfasst schließlich auch die mit der Klage verfolgten bereicherungsrechtlichen und deliktischen Ansprüche, da sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 23.02.2023 - 9 U 3/23 - juris Rn. 55 mwN; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 55/21- juris Rn. 45;… vgl. allgemein: Zöller/Geimer, ZPO, 34. Aufl., Art. 17 EuGVVO Rn.17 mwN). - LSG Hessen, 08.05.2026 - L 9 U 145/24 Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat der Senat sich auch angeschlossen (Senatsurteile vom 21. November 2025 - L 9 U 66/21 - und vom 12. Dezember 2025 - L 9 U 3/23).
- LG Amberg, 29.07.2024 - 22 O 769/23
Verbrauchergerichtsstand, Darlegungs- und Beweislast, internationale …
Der Verbrauchergerichtsstand erfasst auch die mit der Klage verfolgten bereicherungsrechtlichen und deliktischen Ansprüche, da sich die Klage allgemein auf einen Vertrag bezieht und eine so enge Verbindung zu diesem Vertrag aufweist, dass sie von ihm nicht getrennt werden kann (…vgl. BGH WM 2012, 852 - juris, Rn. 22f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 23.02.2023 - 9 U 3/23 -, juris Rn. 55 m. w. N.;… OLG Frankfurt, NJW-RR 2022, 1280 - juris, Rn. 45;… vgl. allgemein Geimer in: Zöller, ZPO, 35. Aufl., Art. 17 Eu-GV-VO Rn. 17 m. w. N.).
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