Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 280 Abs. 1 BGB
Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anwaltshaftung nach einem Vergleich in einem Anlageprozess
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- AWD 80 -, Haftung des Kapitalanlagevermittlers, Passivlegitimation eines für eine Vertriebsgesellschaft tätigen HV
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anwaltshaftung beim Abschluss eines Vergleichs kann voraussetzen, dass der Mandant im Prozess voraussichtlich obsiegt hätte
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Anwaltshaftung nach einem Vergleich in einem Anlageprozess
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anwaltshaftung und Vergleichsabschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs im Anlageprozess
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 02.02.2011 - 5 O 191/10
- OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
Papierfundstellen
- WM 2013, 1759
- BB 2013, 1793
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03
"Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
Eine solche Beweiserleichterung gilt jedoch dann nicht, wenn - wie vorliegend - bei korrekter Beratung durch den Anwalt mehrere vernünftige Handlungsalternativen für den Mandanten bestanden hätten (vgl. BGH, Versicherungsrecht 2007, 393 ; BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 39/04 - zitiert nach [...]; BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZR 6/05 -, zitiert nach [...]). - BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09
Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
Denn ein Anleger, der selbst keine Provision an den Vermittler zu zahlen hat, weiß normalerweise, dass der Vermittler nur deshalb tätig wird, weil Provisionen bezahlt werden; dies gilt insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - im Formular für die Beitrittserklärung eine "Abwicklungsgebühr von 5 %" offen ausgewiesen wird (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1064 ). - BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99
Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
Soweit die Rechtsprechung in bestimmten Fällen eine Aufklärungspflicht über Provisionen annimmt, betrifft dies andere Konstellationen, die mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar sind (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2001, 962 ).
- OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 517/10
Haftung des Kapitalanlageberaters: Ungenügende Prospektangaben zur Eignung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
(Vgl. einerseits OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 222 und andererseits OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2012 - 4 U 517/10 -, zitiert nach [...].). - BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität im Rahmen der Anwaltshaftung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
Eine solche Beweiserleichterung gilt jedoch dann nicht, wenn - wie vorliegend - bei korrekter Beratung durch den Anwalt mehrere vernünftige Handlungsalternativen für den Mandanten bestanden hätten (vgl. BGH, Versicherungsrecht 2007, 393 ; BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 39/04 - zitiert nach [...]; BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZR 6/05 -, zitiert nach [...]). - OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05
Kapitalanlageberatungsvertrag: Ausgleich von Mängeln des Anlagegesprächs durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
(Vgl. einerseits OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 222 und andererseits OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2012 - 4 U 517/10 -, zitiert nach [...].). - BGH, 29.03.2007 - IX ZR 39/04
Anforderungen an die Darlegung der schadensausfüllenden Kausalität beim …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.05.2013 - 9 U 33/11
Eine solche Beweiserleichterung gilt jedoch dann nicht, wenn - wie vorliegend - bei korrekter Beratung durch den Anwalt mehrere vernünftige Handlungsalternativen für den Mandanten bestanden hätten (vgl. BGH, Versicherungsrecht 2007, 393 ; BGH, Beschluss vom 29.03.2007 - IX ZR 39/04 - zitiert nach [...]; BGH, Beschluss vom 17.07.2008 - IX ZR 6/05 -, zitiert nach [...]).
- LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13 Rn. 36 Es gehört im Übrigen auch zu den von dem Rechtsanwalt aufzuklärenden Umständen, zu erklären, von welchen Voraussetzungen eine gerichtliche Entscheidung bei Fortsetzung des Prozesses voraussichtlich abhängen würde (OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1769).
Rn. 38 Hat der Anwalt den Mandanten vor Abschluss eines Vergleichs unzureichend beraten, kommt ein Schadensersatzanspruch des Mandanten nur dann in Betracht, wenn er bei korrekter Aufklärung von einem Vergleich abgesehen, den Prozess fortgesetzt und voraussichtlich obsiegt hätte (OLG Karlsruhe, NJOZ 2013, 1769).
- OLG Dresden, 18.05.2022 - 4 W 279/22
Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Rechtliches Interesse für ein …
Der Vermeidung eines Rechtsstreits dient ein selbstständiges Beweisverfahren deshalb auch dann, wenn ein Beweisergebnis den Antragsteller zu einer Abstandnahme von der ursprünglich vielleicht beabsichtigten Klage bewegen kann (OLG Celle, Beschluss vom 10.5. 2011 - 8 W 27/11 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.5. 2013 - 9 U 33/11 - juris; OLG Nürnberg VersR 2014, 1519, beck-online). - OVG Hamburg, 01.04.2015 - 2 So 120/14
Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Terminsgebühr - hier: …
Denn die Pflicht zur Weiterleitung eines Vergleichsangebotes und zur Beratung des Mandanten über die Vorteile und Risiken eines Vergleichs resultiert bereits aus der allgemeinen Vertragspflicht des Rechtsanwalts, diesen vor voraussehbaren Schäden zu bewahren (…vgl. BGH, Urt. v. 11.4.2013, MDR 2013, 843; OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.5.2013, WM 2013, 1759;… OLG Schleswig, Urt. v. 18.7.2006, 3 U 162/05, juris).
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