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Rechtsprechung
   OLG München, 16.09.2014 - 9 U 4050/12 Bau   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70474
OLG München, 16.09.2014 - 9 U 4050/12 Bau (https://dejure.org/2014,70474)
OLG München, Entscheidung vom 16.09.2014 - 9 U 4050/12 Bau (https://dejure.org/2014,70474)
OLG München, Entscheidung vom 16. September 2014 - 9 U 4050/12 Bau (https://dejure.org/2014,70474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Bauvertrag - Kostenermittlung bei Kostenvorschussanspruch und Schadensersatzanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenvorschuss setzt Kostenermittlung voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenvorschuss setzt Kostenermittlung voraus! (IBR 2016, 690)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG München, 16.09.2014 - 9 U 4050/12
    Daher hätte das Landgericht entsprechend der einschlägigen BGH-Rechtsprechung (Entscheidung vom 10.04.2003, VII ZR 251/02) nur den sicher anfallenden Betrag zusprechen und entsprechend DIN 276 einen Toleranzabschlag von 35 % abziehen müssen, das ergebe den reduzierten Klagebetrag von 159.188,25 Euro.

    Gerade die von den Beklagten in Bezug genommene Entscheidung BGH vom 10:04.2003, Az. VII ZR 251/02, ermuntert ausdrücklich zur Schätzung nach § 287 ZPO.

  • OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10

    Bauträgervertrag: Anforderungen an die Darlegung der Anspruchshöhe bei …

    Auszug aus OLG München, 16.09.2014 - 9 U 4050/12
    Auch bei der Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs ist eine möglichst genaue Kostenermittlung erforderlich (entgegen OLG Stuttgart, IBR 2011, 457).

    Auch bei der Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs ist eine möglichst genaue Kostenermittlung erforderlich (entgegen OLG Stuttgart, IBR 2011, 457).

  • BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 1140/22

    Erledigung einer Berufung nach Berichtigungsbeschluss

    Hiervon sei auszugehen, wenn die Fehlerhaftigkeit des Urteils zweifelsfrei auf einer offenbaren Unrichtigkeit beruhe und die betroffene Partei deshalb sicher sein könne, dass der Fehler berichtigt werde (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 5. November 2020 - 22 U 222/19, juris Rn. 36 f.; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 523; OLG Köln, NJOZ 2012, 403, 403 f.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1221, 1222; LG Berlin…, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 67 S 101/21, juris Rn. 1;… BeckOK ZPO/Elzer, 47. Edition [Stand: 1. Dezember 2022], § 319 Rn. 67;… Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl., § 319 Rn. 18;… Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 319 Rn. 17; aA [Grundsatz der Meistbegünstigung] OLG Köln, FamRZ 1998, 1239; OLG München, Urteil vom 16. September 2014 - 9 U 4050/12, juris Rn. 19;… Hunke in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 319 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2018 - 29 U 163/17

    Keine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentums wegen unangemessener …

    Denn dann bildet der vom Sachverständigen zugrunde gelegte Mittelwert eine ausreichend zuverlässige Annäherung an die voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten (vgl. OLG München, Urteil vom 16.9.2014, Az. 9 U 4050/12, zitiert nach juris, siehe auch IBR 2016, 690).
  • OLG Rostock, 03.07.2019 - 4 U 32/19

    Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!

    Jedenfalls aber könnten insoweit nur Beträge betroffen sein, welche im Rahmen des nach § 287 ZPO auszuübenden Schätzungsermessens nicht ausschlaggebend zu Gunsten des Beklagten zu 1) ins Gewicht fallen müssten (vgl. auch OLG München, Urteil vom 16.09.2014, Az.: 9 U 4050/12) bzw. die ansonsten im Falle eines (doch) unterstellten Teilobsiegens des Beklagten zu 1) im Hinblick auf § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO überhaupt zu einer Kostenquotelung führen könnten, abgesehen davon, dass der Vorschuss ohnehin nach durchgeführter Mängelbeseitigung abzurechnen ist.
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