Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.05.1998 - 9 U 7/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 839; StVG § 7 § 17
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers; Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers
Papierfundstellen
- NZV 1998, 500
- VersR 2000, 609
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Hamm, 19.10.2012 - 11 U 100/11
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Freihaltung der unterhaltenen …
Rn. 46 Die vorgenannten Grundsätze gelten für Radfahrer in gleichem Maße (OLG Hamm Urteil vom 05.05.1998, 9 U 7/98, zitiert nach juris Rn. 12, 13).Unter Berücksichtigung dessen sind von der Rechtsprechung in Bezug auf Höhenunterschiede auf Radwegen im Wesentlichen solche in einem Bereich zwischen 2 und 3 cm als nicht abhilfebedürftige Gefahrenstelle angesehen worden (vgl.: OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1998, 9 U 7/98, zitiert nach juris Rn. 15, 16 zu einem Niveauunterschied von 2-3 cm auf einem Radweg im Bereich eines Gefälles durch Kantstein;… vgl. auch: OLG Sachsen-Anhalt Urteil vom 21.04.1998, 9 U 1589/97, zitiert nach juris Rn. 5, 6 für einen mehr als 2 cm aus der umgebenden Pflasterung herausragenden Kanaldeckel; vgl. auch: OLG Stuttgart…, Urteil vom 30.10.2002, 4 U 95/02, zitiert nach juris Rn. 8: Keine abhilfebedürftige Gefahrenstelle bei in Fahrtrichtung verlaufendem Arbeitsschlitz eines Sehachtdeckels; OLG Braunschweig…, Urteil vom 25.07.2001, 3 U 22/01, zitiert nach juris Orientierungssatz und Rn. 6: keine abhilfebedürftige Gefahrenstelle bei Aufwurf in Asphaltdecke von höchstens 2, 5 cm; KG Berlin…, Beschluss vom 16.07.2010, 9 U 103/09, zitiert nach juris Rn. 2: Abhilfebedürftige Gefahrenstelle bei Asphaltaufbruch mit 20 cm breiter Riefenbildung und Höhenunterschied von 4, 5 cm auf Radweg).
Rn. 66 Vor diesem Hintergrund muss ein durchschnittlicher Radfahrer und musste damit auch der Kläger nach Ansicht des Senats seine Fahrweise, durch erhöhte Aufmerksamkeit und insbesondere durch Verringerung der Geschwindigkeit, auf solche Niveauunterschiede einstellen (so auch: OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1998, 9 U 7/98, zitiert nach juris Rn. 15,· 16).
- OLG Hamm, 10.06.2020 - 11 U 54/20
Fahrradunfall, Verkehrssicherungspflicht, Radweg, Bankette, unbefestigter …
Demgegenüber ist es Sache des Verkehrssicherungspflichtigen, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (Senat, Beschl. v. 02.06.2017, 11 U 76/16 [unveröffentlicht]; OLG Hamm, Urt. v. 05.05.1998, 9 U 7/98, Tz.12;… OLG Hamm, Urt. v. 11.12.1992, 9 U 82/92, Tz.4;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 17.07.2007, 4 U 64/07, Tz.17, jeweils veröffentlicht bei juris).2.Soweit für die Klägerin das an den Radweg angrenzende Gelände wegen der herrschenden Lichtverhältnisse nicht erkennbar war, durfte sie nicht darauf vertrauen, den Radweg gefahrlos verlassen zu können (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.05.1998, 9 U 7/98, Tz.17).
- OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 101/20
Fahrradunfall, Verkehrssicherungspflicht, Wirtschaftsweg, unbefestigter …
Demgegenüber ist es Sache des Verkehrssicherungspflichtigen, alle, aber auch nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die durchschnittliche und erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (Senat, Beschl. v. 02.06.2017, 11 U 76/16; OLG Hamm, Urt. v. 05.05.1998, 9 U 7/98, Tz.12;… OLG Hamm, Urt. v. 11.12.1992, 9 U 82/92, Tz.4;… OLG Saarbrücken, Urt. v. 17.07.2007, 4 U 64/07, Tz.17, jeweils zitiert nach juris).Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass die Beklagte die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt hat.
- OLG Hamm, 02.06.2017 - 11 U 76/16
Schadensersatzanspruch gegen einen Verkehrssicherungspflichtigen; Sturz auf dem …
Rn. 7 Die vorgenannten Grundsätze gelten für Radfahrer in gleichem Maße (OLG Hamm Urteil vom 05.05.1998, 9 U 7/98, zitiert nach juris Rn. 12, 13). - LG Bielefeld, 20.06.2007 - 5 O 161/07 Lässt sich einer solchen Gefahr nicht ausweichen, muss man sich bei verkehrsgerechtem Verhalten die Frage vorlegen, ob es notwendig ist, sich dieser Gefahr auszusetzen, wobei die Chancen, die Gefahr gleichwohl zu meistern (Grad der Beherrschbarkeit), und die Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung (Grad der Gefährlichkeit) zu berücksichtigen sind (…OLG Hamm, aaO; OLG Hamm, NZV 1998, 500).
- LG Bielefeld, 21.09.2011 - 6 O 44/11 Diese Erwartungen orientieren sich insbesondere an dem Grad der drohenden Schäden und dem Maß der Erkennbarkeit der Gefahr (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1998, 9 U 7/98).
- LG Braunschweig, 26.07.2000 - 12 O 1173/00
Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Pflicht zur vorsichtigen …
Rn. 17 Schließlich ist zu beachten, daß Verkehrsteilnehmer ihre eigenen Sicherheitsbelange durch entsprechend vorsichtige Fahrweise zunächst einmal selbst wahrnehmen müssen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1998 - 9 U 7/98 - zitiert nach JurisVerkehrsrecht-CD). - LG Bielefeld, 26.10.2015 - 6 O 59/15 Diese Verpflichtung ist aber mit Ausnahme besonders schwerwiegender Gefahrenlagen auf diejenigen Risiken begrenzt, die der Verkehrsteilnehmer bei durchschnittlicher Eigensorgfalt nicht ohne weiteres selbst erkennen kann oder auf die er sich nicht ohne weiteres einzustellen vermag (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1998 - 9 U 7/98, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.08.1998 - 9 U 7/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis einer entschädigungspflichtigen Fahrzeugentwendung; Zurechnung eines Handelns nach den Grundsätzen über die sog. Repräsentantenhaftung; Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Vortäuschung eines Versicherungsfalles
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.11.1997 - 24 O 27/97
- OLG Köln, 11.08.1998 - 9 U 7/98
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1996 - IV ZR 159/95
Äußeres Bild eines Diebstahls bei Anfertigung von Nachschlüsseln
Auszug aus OLG Köln, 11.08.1998 - 9 U 7/98
Rn. 7 Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch, was die Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den Fahrzeugschlüsseln angeht, grundlegend von den höchstrichterlich entschiedenen Fällen (vgl. z. B. BGH VersR 1997, 55, wie in der Berufungsbegründung zitiert), in denen völlig offen war, wann und von wem einmal ein Nachschlüssel von einem der vorgelegten Fahrzeugschlüssel angefertigt worden war.
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