Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 2; ; GKG § 19 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lärmeinwirkungen ausgehend von einer Bushaltestelle auf ein Wohnhaus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbar- und Immissionsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wesentlichkeit; Lärmeinwirkung; Bushaltestelle; Hauptverkehrsstraße; Allgemeines Wohngebiet; Wertminderung des Wohnhauses; Grundstückseinwirkungen
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 11.02.2000 - 1 O 82/98
- OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Mittelbarer Handlungsstörer ist derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquaterweise durch seine Willensbetätigung verursacht (BGH NJW 2000, 2901, 2902, Drogenhilfezentrum; BGH NJW 1960, 2335).Nach der Rechtsprechung kann sogar ein grundsätzlich gegebener Abwehranspruch ausgeschlossen sein, wenn die störende Einwirkung der Erfüllung von Aufgaben dient, die im Allgemeininteresse liegen und von öffentlichrechtlichen Trägern oder von unmittelbar dem öffentlichen Interesse verpflichteten gemeinwichtigen Einrichtungen ausgehen (zuletzt BGH NJW 2000, 2901, 2902 m.N.).
Eine Haftung aus § 1004 Abs. 1 BGB scheidet aus, wenn feststeht, daß der zuerkannte Beseitigungsanspruch unter keinen Umständen durchsetzbar ist (BGH NJW 2000, 2901, 2902 m.N.).
Erst dann, wenn wesentliche Nutzungsbeeinträchtigungen vorliegen, ein Abwehranspruch aber wegen übergeordneter Gründe ausgeschlossen oder begrenzt würde, kommt eine Kompensation durch etwaige Ausgleichsleistungen in Betracht (BGH NJW 2000, 2901, 2902).
- BGH, 21.09.1960 - V ZR 89/59
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Mittelbarer Handlungsstörer ist derjenige, der die Beeinträchtigung des Nachbarn durch einen anderen in adäquaterweise durch seine Willensbetätigung verursacht (BGH NJW 2000, 2901, 2902, Drogenhilfezentrum; BGH NJW 1960, 2335).Die Annahme, es sei in solchen Fällen eine Einflussnahme über die Beförderungsbedingungen möglich (BGH NJW 1960, 2335), ist hergeholt und bloße Theorie.
Die Möglichkeit, die Haltestelle überhaupt nicht mehr zu nutzen (BGH NJW 1960, 2335), kommt insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten überragenden Bedeutung des ÖPNV nicht in Betracht.
- BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00
Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Einwirkungen auf das Grundstück des Klägers dessen Benutzung wesentlich beeinträchtigen, ist das Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und dasjenige zugrunde zu legen, was diesem unter Würdigung anderer Öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. zuletzt BGH NJW 2001, 3119 m.N.).Maßgebend für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung des Empfindens eines verständigen Durchschnittsmenschen (vgl. oben BGH NJW 2001, 3119 m.N.).
- BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72
Zur Duldung eines Oberbaus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Zu einer Leistung, die - ihm - unmöglich ist, darf niemand verurteilt werden (BGHZ 62, 388, 393). - BGH, 20.11.1970 - V ZR 71/68
Zwangsvollstreckung aus einer Kaufurkunde über ein Teiltrümmergrundstück - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Denn nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 1133 und MDR 1971, 203, 204) hindert reger Kraftfahrzeugverkehr und entsprechender Verkehrslärm auf der Straße nicht die Annahme, dass zusätzliche Einwirkungen dennoch lästig bzw. wesentlich sind. - BGH, 22.03.1968 - V ZR 189/64
Eigentumsbeeinträchtigung durch Straßenbahn - Verursachung von Rissen im Haus …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2001 - 9 U 72/00
Denn nach der Rechtsprechung (BGH NJW 1968, 1133 und MDR 1971, 203, 204) hindert reger Kraftfahrzeugverkehr und entsprechender Verkehrslärm auf der Straße nicht die Annahme, dass zusätzliche Einwirkungen dennoch lästig bzw. wesentlich sind.
- OLG Bremen, 11.05.2007 - 4 U 26/06
Bestimmung der Unzumutbarkeit und Beeinträchtigung durch Geräuschimmissionen
Maßgebend für die Beurteilung der Wesentlichkeit ist eine wertende Betrachtung unter Berücksichtigung des Empfindens eines "verständigen Durchschnittsmenschen" und dasjenige, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2001, 3119; 1993, 925, 929; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 328, 329).Schließlich ist bei wertender Betrachtung von entscheidendem Gewicht das überragende Allgemeininteresse an einem funktionierenden öffentlichen Personennahverkehr (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 328, 330).
Erst wenn wesentliche Nutzungsbeeinträchtigungen vorliegen, ein Abwehranspruch aber wegen übergeordneter Gründe ausgeschlossen oder begrenzt würde, kommt eine Kompensation durch etwaige Ausgleichsleistungen in Betracht (OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 328, 331).
- AG Leipzig, 11.11.2016 - 117 C 4/16 ausgehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2001, Az. 9 U 72/00).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 9 U 72/2000 |
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Stillschweigende Vereinbarung, Handelsmaklerprovision, Courtage
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 03.03.2000 - 10 KfH O 54/99
- OLG Stuttgart, 09.08.2000 - 9 U 72/2000
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 03.03.2016 - 18 U 197/14
Anspruch auf einen Buchauszug für die Vermittlung von Geschäften über Kühlanlagen
Zudem hat der Kläger auf die Entscheidung OLG Stuttgart vom 09.08.2000 - Az. 9 U 72/00 - verwiesen, wonach der frühere Handelsvertretervertrag Bedeutung für die Höhe der Provision habe.
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