Rechtsprechung
| OVG Saarland, 30.12.1997 - 9 U 9/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses; Abgeschlossenes Asylverfahren; Abgeschlossenes Asylfolgeverfahren; Geltungsbereich des Asylverfahrensgesetzes; Kirchenasyl; Berufungszulassung; Vorliegen veränderter Umstände; Abweichung des erstinstanzlichen Gerichts von der ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 27.03.1997 - 6 F 45/97
- OVG Saarland, 30.12.1997 - 9 U 9/97
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OVG Saarland, 29.12.1993 - 9 R 11/93
Rechtsschutzinteresse; Wegfall; Nichtbetreiben des Verfahrens
Auszug aus OVG Saarland, 30.12.1997 - 9 U 9/97
Vom Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Verlaufe eines noch nicht abgeschlossenen Asyl- oder Asylfolgeverfahrens ist dann auszugehen, wenn ein Asylbewerber den Geltungsbereich des Asylverfahrensgesetzes verläßt oder untertaucht, ohne sich um den Fortgang seines Asylverfahrens zu kümmern (vgl den Beschluß des Senats vom 29. Dezember 1993 - 9 R 11/93 -, mwN).
- OVG Saarland, 28.02.2001 - 9 V 39/00
Umfang der gerichtlichen Kontrolle von ausländerbehördlichen Entscheidungen; …
Selbst wenn nämlich von einer ständigen, im Rahmen von Ermessensentscheidungen nach der Anordnung zu berücksichtigenden Tolerierung von Kirchenasyl in dem Sinne, daß darin kein vorsätzliches Hinauszögern der Abschiebung zu sehen ist, ausgegangen wird, erfordert dies jedenfalls, daß die Ausländerbehörde in der Lage ist, sich für oder gegen den rechtlich zulässigen "Bruch" eines Kirchenasyls - wie der Senat in seinem Beschluß vom 30.12.1997 - 9 U 9/97 - festgestellt hat, besteht nach heutigem Verständnis im demokratischen Rechtsstaat kein ausländerrechtsfreier Raum für Personen, die ein sogenanntes Kirchenasyl in Anspruch nehmen, ist es also der Ausländerbehörde grundsätzlich möglich, einen Ausländer auch aus dem (staatlicherseits allenfalls tolerierten) Schutzbereich einer Kirche heraus zwangsweise abzuschieben - zu entscheiden, was wiederum zwingend voraussetzt, daß sie vom Aufenthalt des Ausländers im Kirchenasyl Kenntnis - und zwar Kenntnis vom konkreten Aufenthaltsort - hat.Nichts anderes gilt für die in diesem Zusammenhang geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 30.12.1997 - 9 U 9/97 -, da auch die behauptete Divergenz für die Entscheidung nicht erheblich ist.
- VGH Hessen, 18.08.2000 - 12 UE 420/97
Asylverfahren: fehlendes Rechtsschutzinteresse - unbekannter Aufenthaltsort des …
Allgemein wird in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass einem Asylbewerber mit unbekannten Aufenthalt das Rechtsschutzinteresse fehlt (dazu allgemein BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95 -, BVerwGE 101, 323 = NVwZ 1997, 1136 = InfAuslR 1996, 418 = DVBl. 1997, 180), insbesondere wenn er über einen längeren Zeitraum unbekannten Aufenthalts und zugleich auch unerreichbar ("untergetaucht") ist und damit zu erkennen gibt, dass er an einer Entscheidung über sein Rechtsmittel nicht mehr interessiert ist (VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - A 12 S 3426/95 -, NVwZ-Beilage 1998, 72 = VBlBW 1998, 273 = Justiz 1998, 298 = AuAS 1998, 119), wenn der Asylbewerber gegen seine Mitteilungspflichten über seinen Aufenthaltsort verstößt und seit nahezu drei Jahren unbekannten Aufenthalts ist (VGH Baden-Württemberg, 14.04.1992 - A 16 S 211/91 - Bay. VGH, 11.11.1992 - 19 BZ 92.31242 -), wenn der Asylbewerber im Bundesgebiet untergetaucht ist (Bay. VGH, 18.02.1991 - 11 BZ 90.32232 -), wenn ein Asylbewerber während des Asylverfahrens entweder ausreist oder in Deutschland untertaucht (OVG Lüneburg, 29.08.1991 - 12 L 7089/91 - OVG Lüneburg, 20.09.1991 - 12 L 7133/99 - OVG Saarland, 30.12.1997 - 9 U 9/97 - OVG Saarland, 29.12.1993 - 9 R 11/93 - OVG Saarland, 05.02.1992 - 9 R 143/91 -). - VG Cottbus, 16.06.2016 - 5 K 273/16
Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2 7 AufenthG, …
Rn. 19 Soweit in der Rechtsprechung trotz "Kirchenasyls" das Rechtsschutzbedürfnis bejaht wird, weil in den Fällen des offengelegten "Kirchenasyls" anders als beim Untertauchen gerade kein Desinteresse am Ausgang des Verfahrens zu Tage tritt und die Behörden de jure im Stande sind, die Abschiebung zu vollziehen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 9 U 9/97 - zit. nach Juris), vermag diese Argumentation, den Einwand widersprüchlichen Verhaltens nicht auszuräumen.
- VG Cottbus, 03.11.2015 - 5 L 727/15
Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung
Rn. 15 Soweit in der Rechtsprechung trotz "Kirchenasyls" das Rechtsschutzbedürfnis bejaht wird, weil in den Fällen des offengelegten "Kirchenasyls" anders als beim Untertauchen gerade kein Desinteresse am Ausgang des Verfahrens zu Tage tritt und die Behörden de jure im Stande sind, die Abschiebung zu vollziehen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 9 U 9/97 - zit. nach Juris), vermag diese Argumentation, den Einwand widersprüchlichen Verhaltens nicht auszuräumen. - VG Augsburg, 03.02.2009 - Au 5 S 09.30003
Offensichtlich unbegründet; Rechtsschutzinteresse; Untertauchen im Asylverfahren
In diesen Fällen ist deshalb anzunehmen, dass das Antragsinteresse, das während des gesamten Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens bis zur bestands- oder rechtskräftigen Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs fortbestehen muss, entfallen ist (OVG Saarland vom 30.12.1997 Az. 9 U 9/97; vom 29.12.1993 Az. 9 R 11/93). - VG Ansbach, 14.05.2020 - AN 14 K 19.50060
Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren: Kirchenasyl
Rn. 21 Insgesamt ist daher festzuhalten, dass in den Fällen des offenen Kirchenasyls, bei denen der Aufenthalt des Klägers der Beklagten bekannt ist, das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis der Klage gegen die Feststellung der Unzulässigkeit eines Bescheids nach § 29 AsylG durch das Bundesamt nicht fehlt (ebenso OVG Saarland, B. v. 30.12.1997 - 9 U 9/97 - juris LS 1 und Rn. 6) . - VG München, 10.02.2012 - M 25 S 12.30042
Antragsteller untergetaucht
Rn. 19 Gerade dieses Interesse fehlt den Antragstellern offensichtlich, nachdem sie untergetaucht sind und sich nicht mehr darum bemüht haben, einen legalen Aufenthaltsstatus im Bundesgebiet zu erwerben (OVG Saarland v. 30.12.1997 Az. 9 U 9/97, juris; VG Augsburg v. 6.2.2003 Az. Au 5 S 09.30003 u. v. 29.8.2011 Az. Au 6 S 11.30349, jeweils juris).
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