Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Vorliegens eines Entschädigungsanspruchs gegenüber einer Kaskoversicherung wegen eines behaupteten Diebstahls eines kaskoversicherten Kraftfahrzeugs; Aufklärungspflichten eines Versicherungsnehmers gegenüber seiner Kaskoversicherung i.R.d. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.06.1999 - 24 O 274/98
- OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80
Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Denn eine tatsächliche Beeinträchtigung der Interessen des Versicherers und die Verursachung eines konkreten Nachteils bei der Feststellung des Versicherungsfalles oder der Feststellung oder dem Umfang der Versicherungsleistung ist nach allgemeiner Meinung nicht Voraussetzung der Leistungsfreiheit (vgl. statt vieler: BGH VersR 1982, 742 ). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), der sich der Senat angeschlossen hat ( vgl. z. B. Senat, r+s 1999, 364 ) tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt. - BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Rn. 6 ( vgl. zu den Anforderungen BGH r+s 1993, 169 = VersR 1993, 571;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 12 AKB, Rn 19 ).
- BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97
Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Rn. 13 inhaltlich zutreffend und entspricht den Anforderungen der Rechtsprechung ( vgl. BGH, VersR 1998, 447 = r+s 1998, 144 mit Berichtigung r+s 1998, 228 und r+s 1998, 181 mit Anm. Münstermann ). - OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94
Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung; …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Rn. 15 Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206 ). - OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 135/98
Fortwirken der Warnfunktion einer ordnungsgemäßen Belehrung im ersten …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, VersR 1984, 228), der sich der Senat angeschlossen hat ( vgl. z. B. Senat, r+s 1999, 364 ) tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt. - OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84
Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung; …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99
Rn. 15 Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206 ).
- KG, 07.08.2012 - 6 U 145/11
Zum Nachweis des sogen. äußeren Bildes in der Kfz-Kaskoversicherung durch eigene …
Denn für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes sind nicht nur von Sachverständigen zu bewertende Faktoren wie Alter, Laufleistung und Ausstattung, sondern auch der auf dem Markt zu erzielende Preis von Bedeutung, zumal es bei einem erfolgreichen Diebstahl in der Regel ausgeschlossen ist, den Schaden durch Inaugenscheinnahme zu überprüfen (vgl. BGH VersR 1976, 849: OLG Düsseldorf…, Urteil vom 2.9.2003 - 4 U 2/03 Rz. 9 zitiert nach Juris, Schaden-Praxis 2004, 271; OLG Köln, Urteil vom 28.3.2000 - 9 U 99/99, Schaden-Praxis 2000; OLG Hamm, Urteil vom 24.7.2002 - 20 U 56/02, VersR 2003, 589).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 16.05.2000 - 9 U 99/99 |
Verfahrensgang
- OLG Naumburg, 16.05.2000 - 9 U 99/99
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1043/00
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung
gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. Mai 2000 - 9 U 99/99 - .Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 16. Mai 2000 - 9 U 99/99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.11.1999 - 9 U 99/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Essen, 11.01.1999 - 4 O 460/98
- OLG Hamm, 16.11.1999 - 9 U 99/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1999 - 9 U 99/99
Die Beklagte hatte daher nur solche Gefahren auszuräumen oder vor ihnen zu warnen, vor denen ein sorgfältiger Benutzer sich nicht selbst schützen konnte, weil die Gefahrenquelle entweder völlig überraschend war, besonders schwerwiegende Rechtsgutverletzungen drohten oder nicht bzw. nicht ohne weiteres erkennbar war (vgl. BGH VersR 1990, 946; 1979, 1055; Senat in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 23.04.1999 - 9 U 268/98).
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