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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2945
VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 (https://dejure.org/1998,2945)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 (https://dejure.org/1998,2945)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. November 1998 - 9 UE 1492/95 (https://dejure.org/1998,2945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16a Abs 1 GG, § 51 Abs 1 AuslG
    Iran: Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Aktivität gering eingeschätzt; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylbeantragung im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Den Schutz des § 51 Abs. 1 AuslG genießt folglich nur derjenige, der selbst -- in eigener Person -- politische Verfolgung begründet zu befürchten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 -- 2 BvR 902/85 u. a. --, BVerfGE 83, 216 ).

    Eine solche, aus fremdem Schicksal abgeleitete Verfolgungssituation setzt allerdings voraus, dass die von politischer Repression betroffenen Dritten wegen eines unveränderlichen Merkmals verfolgt werden, das der betreffende Ausländer mit ihnen teilt, und dass er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsschutzbeeinträchtigungen als eher zufällig anzusehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991, a.a.O., S. 231).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Rn. 29 1. Bezüglich des Begriffs der politischen Verfolgung ist die Regelung in § 51 Abs. 1 AuslG mit dem Asylrecht gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG insoweit deckungsgleich, als es um die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung geht (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1992 -- BVerwG 9 C 59.91 --, DVBl. 1992, 843).

    Rn. 35 Über das Vorliegen einer mit der jeweils erforderlichen Wahrscheinlichkeit gegebenen Gefahr politischer Verfolgung entscheidet eine wertende Gesamtbetrachtung aller möglichen verfolgungsauslösenden Gesichtspunkte, wobei in diese Gesamtschau im Rahmen der Prüfung des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG -- anders als bei der Feststellung einer Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG -- alle Verfolgungsumstände einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob sie schon im Verfolgungsstaat bestanden oder erst in Deutschland entstanden oder von dem Ausländer selbst geschaffen wurden oder ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem nach der Flucht eingetretenen Verfolgungsgrund und entsprechenden, schon im Heimatland bestehenden Umständen gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1992 -- BVerwG 9 C 59.91 --, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89

    Politische Verfolgungsgründe - Gesamtschau - Wahrscheinlichkeit der Verfolgung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Rn. 63 Ist aber eine Berücksichtigung der exilpolitischen Betätigung der Klägerin zu 2. im Rahmen des Art. 16 a Abs. 1 GG nicht möglich, kann dieser Aspekt auch nicht in eine Gesamtschau der möglichen Verfolgungsgründe einbezogen werden, da in diese Gesamtbetrachtung nur asylrechtlich beachtliche Verfolgungsgründe aufgenommen werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1989 -- BVerwG 9 C 1.89 --, BVerwGE 82, 171).
  • BVerwG, 22.06.1988 - 9 B 189.88

    Asylverfahren - Politische Betätigung - Kontinuität - Nachfluchtgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Der Umstand allein, dass beide bereits vor der Ausreise eine regimekritische Einstellung haben erkennen lassen, genügt als solcher nicht, um von der Fortführung einer bereits im Heimatland betätigten politischen Überzeugung sprechen zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1988 -- BVerwG 9 B 189.88 --, InfAuslR 1988, 254).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Rn. 30 Eine politische Verfolgung im Sinne von § 51 Abs. 1 AuslG wie auch gemäß Art. 16 a Abs. 1 GG liegt dann vor, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung oder seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn in ihrer Intensität aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 -- 2 BvR 502 u. a., BVerfGE 80, 315 ).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Die für die eigene Verfolgung des Familienmitglieds streitende Vermutung kann nur aufgrund besonderer Umstände, deren Darlegung und Nachweis der Beklagten obliegt, als widerlegt gelten, etwa wenn erkennbar ist, dass es sich bei den Übergriffen gegen Angehörige politisch Verfolgter um atypische Einzelfälle gehandelt hat, die sich nicht wiederholt haben (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Asylrecht: BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1985 -- BVerwG 9 C 35.84 --, NVwZ 1986, 487; vom 13. Januar 1987 -- BVerwG 9 C 53.86 --, BVerwGE 75, 304 und vom 31. März 1992 -- BVerwG 9 C 140.90 --, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 151).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Eine Rolle spielen kann auch die Frage, ob und inwieweit Familienangehörige von Verfolgten, soweit sie im Land zurückbleiben oder dort zurückkehren müssen, in die Gefahr geraten können, dass der Verfolgungsstaat sich ihrer geiselähnlich bedient, um auf den Angehörigen Druck auszuüben (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Asylrecht: BVerwG, Urteil vom 27. April 1982 -- BVerwG 9 C 239.80 --, BVerwGE 65, 245 ).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Diesen Personen ist schon dann Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG zu gewähren, wenn an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel verbleiben (vgl. zum Asylrecht: BVerwG, Urteile vom 25. September 1984 -- BVerwG 9 C 17.84 --, BVerwGE 70, 169 und vom 18. Februar 1997 -- BVerwG 9 C 9.96 --, BVerwGE 104, 97).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Dem Ausländer muss politische Verfolgung bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles mit beachtlicher, d. h. überwiegender Wahrscheinlichkeit drohen, so dass es ihm nicht zumutbar ist, in sein Heimatland zurückzukehren (BVerwG, Urteil vom 3. November 1992 -- BVerwG 9 C 21.92 --, BVerwGE 91, 151 ).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95
    Diesen Personen ist schon dann Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG zu gewähren, wenn an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel verbleiben (vgl. zum Asylrecht: BVerwG, Urteile vom 25. September 1984 -- BVerwG 9 C 17.84 --, BVerwGE 70, 169 und vom 18. Februar 1997 -- BVerwG 9 C 9.96 --, BVerwGE 104, 97).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 140.90

    Materielles Asylrecht; Begriff der politischen Verfolgung; Nachfluchtgründe; …

  • VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98

    Iran: Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Monarchisten

    Dies entspricht auch den Feststellungen in der letzten Grundsatzentscheidung vom 30. November 1998 - 9 UE 1492/95 -.

    Der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist in seiner o. g. Entscheidung vom 30. November 1998 - 9 UE 1492/95 - zu dem Ergebnis gekommen, dass die bloße Mitgliedschaft in einer monarchistisch ausgerichteten Exilorganisation in Deutschland, wie z. B. dem N.I.D., die Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen dieser Organisationen oder sonstige im Rahmen dieser Gruppierungen ausgeübte untergeordnete Tätigkeiten einen iranischen Staatsangehörigen nicht allein deshalb dem ernsthaften Risiko einer zielgerichteten staatlichen Verfolgung aus politischen Gründen im Falle der Rückkehr in sein Heimatland aussetzen.

  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    Eine sich gegen die politische Exilopposition richtende intensive Ausspähungspraxis der iranischen Auslandsvertretungen und mit der Bespitzelung von Dissidenten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.
  • VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05

    Verfolgungsgefährdung von Mitgliedern der iranischen Komala

    Wie bereits in den Grundsatzentscheidungen der vormals zuständigen Senate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (etwa Urteile vom 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - und vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 -) unter Bezug auf zahlreiche Erkenntnisquellen umfassend dargelegt wurde, entfaltet der iranische Staat über seine Auslandsvertretungen und andere Stellen (z.B. hier ansässige iranische Wirtschaftsunternehmen) eine breit angelegte geheimdienstliche Tätigkeit zur Überwachung letztlich aller im westlichen Ausland und deshalb auch in Deutschland aktiven politischen Gruppierungen, die in offener Gegnerschaft zum Regime in ihrem Heimatland stehen.
  • VG Karlsruhe, 16.10.2002 - A 3 K 11647/00

    Iran: Exilpolitik, Asylbeantragung, Blutrache

    Die einfache Mitgliedschaft in für oppositionell und regimefeindlich gehaltenen Organisationen oder die Teilnahme an Veranstaltungen solcher Organisationen reicht dazu grundsätzlich nicht aus (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.05.1997 - A 12 S 1467/95 -, vgl. auch Urt. v. 07.03.2001 - A 3 S 904/00 -, - A 3 S 905/00 - und - A 3 S 906/00 - OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1999 - 2 A 508/98.A - Hess.VGH, Urt. v. 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 - Niedersächsisches OVG, Urt. v. 26.10.1999 - 5 L 3180/99 -, v. 21.09.2000 - 5 L 3136/99 - und v. 28.10.2000 - 5 L 684/00 - OVG Nordrhein-Westfalen v. 06.04.1999 - 9 A 5338/98.A -).

    Weder aus den Erkenntnismitteln der Kammer ergibt sich eine Gefährdung allein wegen der Asylantragstellung noch wird dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung angenommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.2001 - A 3 S 904/00 -, - A 3 S 905/00 -, - A 3 S 906/00 -, Urt. v. 26.05.1997 - A 12 S 1467/95 -, Niedersächsisches OVG, Urt. v. 26.10.1999 - 5 L 3180/99 -, v. 21.09.2000 - 5 L 3136/99 - und v. 28.10.2000 - 5 L 684/00 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.04.1999 - 9 A 5338/98 - Hess.VGH, Urt. v. 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 - OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1999 - 2 A 508/98.A -).

  • OVG Bremen, 24.11.2004 - 2 A 476/03

    Iran

    Über das Vorliegen einer mit der jeweils erforderlichen Wahrscheinlichkeit gegebenen Gefahr politischer Verfolgung entscheidet eine wertende Gesamtbetrachtung aller möglichen verfolgungsauslösenden Gesichtspunkte, wobei in diese Gesamtschau im Rahmen der Prüfung des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG - anders als bei der Feststellung einer Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG - alle Verfolgungsumstände einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob sie schon im Verfolgungsstaat bestanden oder erst in Deutschland entstanden oder von dem Ausländer selbst geschaffen wurden oder ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem nach der Flucht eingetretenen Verfolgungsgrund und entsprechenden, schon im Heimatland bestehenden Umständen gegeben ist (…vgl. BVerwG, U. v. 18.02.1992 - 9 C 59.91 - a.a.O.; zum Vorstehenden s. a. HessVGH, U. v. 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 -).
  • OVG Bremen, 10.11.2004 - 2 A 478/03

    Iran; Monarchisten

    Über das Vorliegen einer mit der jeweils erforderlichen Wahrscheinlichkeit gegebenen Gefahr politischer Verfolgung entscheidet eine wertende Gesamtbetrachtung aller möglichen verfolgungsauslösenden Gesichtspunkte, wobei in diese Gesamtschau im Rahmen der Prüfung des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG - anders als bei der Feststellung einer Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG - alle Verfolgungsumstände einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob sie schon im Verfolgungsstaat bestanden oder erst in Deutschland entstanden oder von dem Ausländer selbst geschaffen wurden oder ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem nach der Flucht eingetretenen Verfolgungsgrund und entsprechenden, schon im Heimatland bestehenden Umständen gegeben ist (…vgl. BVerwG, U. v. 18.02.1992 - 9 C 59.91 - a.a.O.; zum Vorstehenden s. a. HessVGH, U. v. 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 -).
  • VGH Hessen, 11.05.2006 - 11 UE 1413/05
    Eine sich gegen die politische Exilopposition richtende intensive Ausspähungspraxis der iranischen Auslandsvertretungen und mit der Bespitzelung von Dissidenten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.
  • VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05

    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen, …

    Eine sich gegen die politische Exilopposition richtende intensive Ausspähungspraxis der iranischen Auslandsvertretungen und mit der Bespitzelung von Dissidenten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.
  • OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03

    HBID; unerlaubter Geschlechtsverkehr im Iran

    Über das Vorliegen einer mit der jeweils erforderlichen Wahrscheinlichkeit gegebenen Gefahr politischer Verfolgung entscheidet eine wertende Gesamtbetrachtung aller möglichen verfolgungsauslösenden Gesichtspunkte, wobei in diese Gesamtschau im Rahmen der Prüfung des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG - anders als bei der Feststellung einer Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG - alle Verfolgungsumstände einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob sie schon im Verfolgungsstaat bestanden oder erst in Deutschland entstanden oder von dem Ausländer selbst geschaffen wurden oder ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem nach der Flucht eingetretenen Verfolgungsgrund und entsprechenden, schon im Heimatland bestehenden Umständen gegeben ist (…vgl. BVerwG, U. v. 18.02.1992 - 9 C 59.91 - a.a.O.; zum Vorstehenden s. a. HessVGH, U. v. 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 -).
  • OVG Saarland, 23.10.2002 - 9 R 3/00

    Iran, Unruhen, Ghazwin, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Monarchisten, …

    An dieser Einschätzung, die er auf der Grundlage einschlägiger Erkenntnisquellen (vgl. Auswärtiges Amt, Lageberichte vom 30.9.1998, 20.4.1999, 18.4.2001 und 10.12.2001; Auskünfte an VG Ansbach vom 11.8.1997, an VG Münster vom 31.10.1997 und 13.11.1997 sowie an VG Bremen vom 21.1.1998; Bericht der Delegation der Niederlande über die allgemeine Situation im Iran vom 5.8.1997; Deutsches Orient-Institut, Gutachten an VG Ansbach vom 17.6.1996, an VG Münster vom 19.10.1997 und an VG Schleswig vom 22.6.1995; ai, Stellungnahme an VG Düsseldorf vom 23.9.1999 und Bericht vom 19.4.1999), mit der - soweit ersichtlich - gesamten übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung teilt (vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.5.1997 - A 12 S 1467/95 - BayVGH, Urteil vom 11.11.1992 - 19 BZ 92.31242 - und Beschluß vom 25.4.1996 - 19 AA 96.30865 - OVG Hamburg, Urteile vom 19.3.1991 - Bf IV 8/90 - und vom 11.5.1995 - Bf V 24/94 - HessVG, Urteile vom 2.5.1994 - 13 UE 3546/89 und vom 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 - Nds. OVG, Urteile vom 9.3.1993 - 5 L 354/91 - und vom 26.10.1999 - 5 L 3180/99 - sowie Beschluß vom 15.4.1998 - 5 L 6454/96 - Schl.-Holst.
  • VG Arnsberg, 26.01.2007 - 12 K 1938/06

    Iran, Christen, Apostasie, Konversion, Missionierung, Religion, religiös …

  • VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05

    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen, …

  • VG Düsseldorf, 12.04.2002 - 5 K 12500/96

    Anerkennung einer iranischen Staatsangehörigen moslemischen Glaubens als …

  • OVG Bremen, 24.11.2004 - 2 A 475/03

    Iran, Studentenunruhen, Filmaufnahmen, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, …

  • OVG Bremen, 21.02.2001 - 2 A 291/99
  • VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01

    Iran: untergeordnete exilpolitische Betätigung nicht asylrelevant

  • VG Arnsberg, 07.10.2005 - 12 K 1821/04

    Anspruch auf die Anerkennung als Asylberechtigter; Anforderungen an die Darlegung …

  • OVG Bremen, 09.02.2000 - 2 A 441/98
  • VGH Hessen, 11.03.1999 - 9 UZ 3793/97

    Asylverfahren: rechtliches Gehör - richterlicher Hinweis auf fehlende Nachweise …

  • VG Sigmaringen, 09.03.2007 - A 9 K 10102/04
  • VG Potsdam, 05.03.2007 - 1 K 2959/96

    Iran, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Nachfluchtgründe, …

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