Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Königs Wusterhausen, 05.12.2017 - 10 F 203/16
- OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
- OLG Brandenburg, 14.11.2019 - 9 UF 12/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 1266
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.01.2014 - XII ZB 185/12
Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt: Reale Beschäftigungschance bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
Das gilt auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance und für die Unzumutbarkeit einer Nebentätigkeit (ständige höchstrichterliche und verfassungsgerichtlich gebilligte Rechtsprechung, vgl. nur BGH Fam- RZ 2012, 517; FamRZ 2014, 637 - Rdnr. 11;… FamRZ 2014, 1922 - Rdnr. 23; BVerfG FamRZ 2014, 1977 - jeweils zitiert nach juris). - BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12
Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
Für diesen Barunterhaltsanspruch haben beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen und nach den Maßstäben des § 1603 Abs. 1 BGB aufzukommen, so dass vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unterhaltsrelevanten Einkünfte generell ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 1563 - Rdnr. 12 bei juris mit weiteren Nachweisen), der allerdings auf Seiten der Antragsgegnerin - wie schon zu Zeiten der Minderjährigkeit der Antragstellerin - weiterhin um 10 % zu reduzieren ist. - BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02
Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
Soweit in der Jahresabrechnung darüber hinaus die Gebäudeabschreibung mit 560, 00 EUR angegeben ist, ist diese Position zwar steuerrechtlich, nach bis heute gefestigter (höchst-) richterlicher Rechtsprechung nicht aber unterhaltsrechtlich beachtlich (vgl. dazu Wendl/Dose, 10. Aufl., § 1 Rdnr. 343 ff., BGH FamRZ 2005, 1159 - Rdnr. 16 bei juris).
- BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
Nach BGH FamRZ 2012, 514 (…Rdnr. 33 bei juris) können Abschreibungen wegen Gebäudeabnutzungen (nur) in besonderen Einzelfällen berücksichtigt werden, wenn sich der Wertverlust anhand konkreter Zahlen feststellen lässt. - OLG Brandenburg, 01.11.2016 - 13 WF 244/16
Zurückweisung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
Dies schließt eine lückenlose Darstellung seines Ausbildungsganges und seiner nach Ausbildungsabschluss ausgeübten Tätigkeiten sowie Angaben zu den aus Berufstätigkeit erzielten Einkünften ein (Brandenburgisches Oberlandesgericht - 4. Familiensenat, FamRZ 2017, 803 - zitiert nach juris). - BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
Das gilt auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance und für die Unzumutbarkeit einer Nebentätigkeit (ständige höchstrichterliche und verfassungsgerichtlich gebilligte Rechtsprechung, vgl. nur BGH Fam- RZ 2012, 517;… FamRZ 2014, 637 - Rdnr. 11; FamRZ 2014, 1922 - Rdnr. 23; BVerfG FamRZ 2014, 1977 - jeweils zitiert nach juris). - BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
Das gilt auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance und für die Unzumutbarkeit einer Nebentätigkeit (ständige höchstrichterliche und verfassungsgerichtlich gebilligte Rechtsprechung, vgl. nur BGH Fam- RZ 2012, 517;… FamRZ 2014, 637 - Rdnr. 11;… FamRZ 2014, 1922 - Rdnr. 23; BVerfG FamRZ 2014, 1977 - jeweils zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 11.08.1992 - 3 UF 51/92
Ehegattenunterhalt und Unterhalt an volljährige Kinder
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 9 UF 12/18
Diesem wiederum bleibt es unbenommen, gegen den anderen Unterhaltspflichtigen Regress zu nehmen (vgl. dazu OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 231 - Rdnr. 24 bei juris;… Wendl/Dose, 8. Aufl., § 2 Rdnr. 567).
- OLG Koblenz, 09.09.2020 - 9 UF 701/19
Kindesunterhalt: Arbeitsplatzwechsel aufgrund neuer Partnerschaft oder Familie; …
Zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zählen daher auch solche Einkünfte, die der Unterhaltspflichtige bei gutem Willen in zumutbarer Weise erzielen könnte, aber tatsächlich nicht erzielt (vgl. BGH, NJW 2003, 3122, 3123; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 9 UF 12/18 -, juris, Rdnr. 27).Zudem hat ein Unterhaltspflichtiger, der sich auf eine eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit beruft, die seine Lebensstellung bestimmenden Tatsachen wie etwa sein Alter, seinen Familienstand, sein Einkommen und sein Vermögen, aber auch seine Ausbildung, seinen beruflichen Werdegang und seine beruflichen Fähigkeiten darzulegen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 9 UF 12/18 -, juris, Rdnr. 28;… KG, NJW-RR 2015, 902, 902, Rdnr. 4;… Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Haidl, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 1. August 2020, § 1603 BGB, Rdnr. 418).
Darüber hinaus obliegt dem - seine Leistungsunfähigkeit behauptenden - Antragsgegner auch die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Fehlens einer realen Beschäftigungschance (vgl. BGH, BGH, NJW 2014, 932, 932, Rdnr.11, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 9 UF 12/18 -, juris, Rdnr. 27;… Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Haidl, a.a.O.) und des von ihm realistischerweise zu erzielenden Einkommens (…vgl. Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger-Viefhues, jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 1603, Rdnr. 1673).
- OLG Koblenz, 16.09.2020 - 9 UF 213/20
Kindesunterhalt: Anforderungen an die Darlegung nachhaltiger Bewerbungsbemühungen …
Zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zählen daher auch solche Einkünfte, die der Unterhaltspflichtige bei gutem Willen in zumutbarer Weise erzielen könnte, aber tatsächlich nicht erzielt (vgl. BGH, NJW 2003, 3122, 3123; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 9 UF 12/18 -, juris, Rdnr. 27).Zudem hat ein Unterhaltspflichtiger, der sich auf eine eingeschränkte oder fehlende Leistungsfähigkeit beruft, die seine Lebensstellung bestimmenden Tatsachen wie etwa sein Alter, seinen Familienstand, sein Einkommen und sein Vermögen, aber auch seine Ausbildung, seinen beruflichen Werdegang und seine beruflichen Fähigkeiten darzulegen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 9 UF 12/18 -, juris, Rdnr. 28;… KG, NJW-RR 2015, 902, 902, Rdnr. 4;… Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Haidl, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 1. August 2020, § 1603 BGB, Rdnr. 418).
Darüber hinaus obliegt dem - seine Leistungsunfähigkeit behauptenden - Antragsgegner auch die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Fehlens einer realen Beschäftigungschance (vgl. BGH, BGH, NJW 2014, 932, 932, Rdnr.11, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 9 UF 12/18 -, juris, Rdnr. 27;… Gsell/Krüger/Lorenz/ Reymann-Haidl, a.a.O.) und des von ihm realistischerweise zu erzielenden Einkommens (…vgl. Herberger/Martinek/ Rüßmann/Weth/Würdinger-Viefhues, jurisPK-BGB, 9. Aufl. 2020, § 1603, Rdnr. 1673).
- OLG Brandenburg, 05.03.2020 - 9 UF 249/19
Anspruch auf Mindestunterhalt
Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen, die die reklamierte (teilweise) Leistungsunfähigkeit begründen sollen, trägt in jedem Unterhaltsrechtsverhältnis der Unterhaltspflichtige (BGH FamRZ 2019, 112; Brandenburgisches OLG v. 24. Oktober 2019 - 9 UF 12/18, juris).Das gilt auch für das Fehlen einer realen Beschäftigungschance und für die Unzumutbarkeit einer Nebentätigkeit (ständige Rechtsprechung des BGHs [BGH FamRZ 2014, 637] und des Senats, vgl. zuletzt Senat v. 24. Oktober 2019 - 9 UF 12/18).
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