Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1618; ; BGB § 1618 S. 1; ; BGB § 1618 S. 4; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in eine Namensänderung des Kindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung zur Namensänderung; Einwilligung eines Kindesvaters zu einer Einbenennung; Ersetzung einer Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils; Erforderlichkeit der Ersetzung; Erforderlichkeit zum Wohl des Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Neuer Kindesname bei Wiederheirat der Mutter?
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 15.03.2002 - 20 F 339/01
- OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99
Voraussetzungen und Verfahren bei Einbenennung eines Kindes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.07.2002 - 9 UF 81/02
Ein eventuell entstehendes Konfliktpotential aufgrund der unterschiedlichen Namensführung ist daher innerhalb des neuen Familienverbandes zu lösen und stellt regelmäßig keinen Grund dar, die namensrechtliche Bindung des Kindes an den nicht sorgeberechtigten Elternteil abzubrechen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 1999 - 9 UF 44/99 - m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 10.05.2022 - 6 WF 54/22
Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten …
Besteht zu ihm seit Längerem kein Kontakt mehr, so ist auch zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil seiner eigenen, § 1684 Abs. 2 BGB entspringenden Obliegenheit, den Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten anderen Elternteil zu fördern, ausreichend nachgekommen ist (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2005, 889; 2002, 94; Senatsbeschlüsse vom 24. September 2013 - 6 UF 163/13 -, vom 22. Juni 2009 - 6 UF 14/09 - und vom 25. November 2002 - 6 UF 79/02 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. September 2013 - 9 WF 61/13 -, FamRZ 2014, 488, vom 20. September 2012 - 9 WF 52/12 - und vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367). - OLG Saarbrücken, 20.09.2012 - 9 WF 52/12
Einbenennung: Verfahrensmäßige Voraussetzungen bei beantragter Ersetzung der …
Dabei setzt eine Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus (BGH, FamRZ 2005, 889; FamRZ 2002, 94; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, OLGR Saarbrücken 2002, 367). - OLG Stuttgart, 28.05.2004 - 16 UF 35/04
Einbenennungsverfahren: Voraussetzungen der Einwilligungsersetzung des …
Trotz gleicher Terminologie des Gesetzes (auch die Zustimmung zu einer additiven Einbenennung soll nur ersetzt werden können, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich erscheint) ist aufgrund der gänzlich geänderten Interessenlage der Beteiligten die Eingriffsschwelle niedriger anzusetzen (…BGH - beiläufig - a.a.O. 95; OLG Celle, NJW 1999, 1374, 1375; OLG Jena, NJ 2001, 487; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8.3.2002, 6 UF 180/01, veröffentlicht bei juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2002, 367; Oelkers/Kreutzfeldt, FamRZ 2000, 645, 649). - VG Köln, 08.08.2011 - 13 K 1544/11
Rechtliche Ausgestaltung des eine Namensänderung rechtfertigenden "wichtigen …
Rn. 12 Vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG Saarbrücken), Beschluss vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -, juris. - VG Köln, 29.01.2009 - 13 K 893/08
Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Änderung des Nachnamens nach § 3 Abs. 1 …
Rn. 25 Vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG Saarbrücken), Beschluss vom 1. Juli 2002 - 9 UF 81/02 -.
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