Rechtsprechung
| VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 Abs 1 AuslG 1990, § 47 Abs 3 S 1 AuslG 1990, § 48 Abs 1 AuslG 1990, Art 64 Abs 1 EGAbk MAR
Ausweisungsschutz; marokkanischer Staatsangehöriger; EGAbk Mar - Judicialis
AuslG § 47 Abs. 1; ; AuslG § 47 Abs. 3 S. 1; ; AuslG § 48 Abs. 1; ; Europa-Mittelmeer-Abkommen EG-Marokko v. 26.02.1996 Art. 64
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausweisung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abstellen auf den Zeitpunkt der letzten ...
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 16.09.2003 - 7 E 818/02
- VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Papierfundstellen
- DÖV 2005, 481
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02
Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Auch wenn der Kläger grundsätzlich Begünstigter des Diskriminierungsverbotes des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko ist (vgl. zur Geltung des Diskriminierungsverbotes: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 32/02 -, InfAuslR 2004, 50), folgt daraus nicht, dass er aus dieser Bestimmung speziellen Ausweisungsschutz beanspruchen kann.Wegen des im deutschen Ausländerrecht angeordneten Vorrangs der Aufenthaltsgenehmigung vor der Arbeitsgenehmigung hängt letztere grundsätzlich vom Fortbestand der Aufenthaltsgenehmigung ab (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, AuAS 2004, 162 sowie BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -, InfAuslR 2004, 50) und erlischt deshalb auch dann, wenn eine ursprünglich für einen längeren Zeitraum erteilte Aufenthaltsgenehmigung ihrerseits vorzeitig - wie hier durch die Ausweisung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) - endet und der Ausländer dadurch vollziehbar ausreisepflichtig wird (vgl. insoweit für die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 32.02 -, InfAuslR 2004, 54 ; sowie Urteil des Senats vom 29. Oktober 2003 - 9 UE 295/02 -).
Eine besondere aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung kann dieser Regelung nicht entnommen werden (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -, a.a.O.).
- BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 32.02
Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung; Assoziationsrecht; …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Auch wenn der Kläger grundsätzlich Begünstigter des Diskriminierungsverbotes des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko ist (vgl. zur Geltung des Diskriminierungsverbotes: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 32/02 -, InfAuslR 2004, 50), folgt daraus nicht, dass er aus dieser Bestimmung speziellen Ausweisungsschutz beanspruchen kann.Einen derartigen speziellen Ausweisungsschutz kann Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko nämlich allenfalls dann gewähren, wenn der Mitgliedstaat dem marokkanischen Arbeitnehmer in Bezug auf die Beschäftigung durch eine Arbeitsgenehmigung für eine bestimmte Zeit weitergehende Rechte verliehen hat als in Bezug auf seinen Aufenthalt (vgl. dazu EuGH…, Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96 El-Yassini -, a.a.O. [Nr. 67]; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 32.02 -, InfAuslR 2004, 54), deren Ausübung durch die Ausweisung und die dadurch bedingte Aufenthaltsbeendigung unmöglich gemacht würde.
Wegen des im deutschen Ausländerrecht angeordneten Vorrangs der Aufenthaltsgenehmigung vor der Arbeitsgenehmigung hängt letztere grundsätzlich vom Fortbestand der Aufenthaltsgenehmigung ab (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, AuAS 2004, 162 sowie BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -, InfAuslR 2004, 50) und erlischt deshalb auch dann, wenn eine ursprünglich für einen längeren Zeitraum erteilte Aufenthaltsgenehmigung ihrerseits vorzeitig - wie hier durch die Ausweisung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) - endet und der Ausländer dadurch vollziehbar ausreisepflichtig wird (vgl. insoweit für die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 32.02 -, InfAuslR 2004, 54 ; sowie Urteil des Senats vom 29. Oktober 2003 - 9 UE 295/02 -).
- VGH Hessen, 04.10.2004 - 12 UE 1947/04
D (A), Albaner, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Klagebefugnis, Ehegatte, …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Soweit der Kläger aus Anlass der gerichtlicher Verfügung vom 12. November 2004 mit Schriftsatz vom 30. November 2004 unter Hinweis auf eine Entscheidung des 12. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Oktober 2004 - 12 UE 1947/04 - die Auffassung vertritt, hier sei entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts ein Ausnahmefall gegeben, der ein Absehen von der "Regelausweisung" rechtfertige, vermag auch dies dem Zulassungsantrag nicht zum Erfolg zu verhelfen .Ein derartiger Grundsatz kann auch nicht der Entscheidung des 12. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Oktober 2004 - 12 UE 1947/04 - entnommen werden.
- BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Dies gilt auch in Ansehung des Umstandes, dass bei der Überprüfung der angegriffenen Ausweisungsverfügung auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - hier den Widerspruchsbescheid - abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247) und zu diesem Zeitpunkt die dem Kläger erteilte Arbeitserlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 ArGV noch fortgalt, weil er noch nicht vollziehbar ausreisepflichtig war (§ 5 Nr. 4 ArGV).Die Regelung des § 47 Abs. 1 AuslG betrifft Fälle schwerer und besonders schwerer Kriminalität, für die grundsätzlich ein generalpräventives Bedürfnis bejaht wird, über die strafrechtliche Sanktion hinaus andere Ausländer von der Begehung gleichartiger Straftaten abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 11).
- EuGH, 02.03.1999 - C-416/96
Eddline El-Yassini - "Begriff des .einzelstaatlichen Gerichts' im Sinne von …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Eine Aufenthaltsbeendigung, die gegen das vorgenannte Diskriminierungsverbot verstieße, wäre nur "aus Gründen des Schutzes eines berechtigten Interesses des Staates, namentlich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit" zulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - Rs C-416/96 El-Yassini -, NVwZ 1999, 1095 [Nr. 65]; Dienelt, InfAuslR 2004, 45 ).Einen derartigen speziellen Ausweisungsschutz kann Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens/Marokko nämlich allenfalls dann gewähren, wenn der Mitgliedstaat dem marokkanischen Arbeitnehmer in Bezug auf die Beschäftigung durch eine Arbeitsgenehmigung für eine bestimmte Zeit weitergehende Rechte verliehen hat als in Bezug auf seinen Aufenthalt (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 2. März 1999 - Rs. C-416/96 El-Yassini -, a.a.O. [Nr. 67]; BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 32.02 -, InfAuslR 2004, 54), deren Ausübung durch die Ausweisung und die dadurch bedingte Aufenthaltsbeendigung unmöglich gemacht würde.
- BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 43.95
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Da bei der Beurteilung der Frage, ob eine Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken erfolgen darf, eine zu Gunsten des Ausländers gestellte günstige Sozialprognose unerheblich ist (BVerwG, Beschluss vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 43.95 - InfAuslR 1995, 404), kommt es auf die von der Bevollmächtigten des Klägers dargestellte positive Entwicklung des Klägers nicht an. - BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Danach könnte eine Ausweisung mit einer vom Einzelfall losgelösten oder auf generalpräventive Gesichtspunkte gestützte Begründung nicht verfügt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, Bl. 11 des Urteilsumdrucks;… Dienelt, a.a.O.). - VGH Hessen, 06.04.2004 - 9 TG 864/04
Marokkanischer Arbeitnehmer; Aufenthalt; Diskriminierungsverbot
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Wegen des im deutschen Ausländerrecht angeordneten Vorrangs der Aufenthaltsgenehmigung vor der Arbeitsgenehmigung hängt letztere grundsätzlich vom Fortbestand der Aufenthaltsgenehmigung ab (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 6. April 2004 - 9 TG 864/04 -, AuAS 2004, 162 sowie BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 18.02 -, InfAuslR 2004, 50) und erlischt deshalb auch dann, wenn eine ursprünglich für einen längeren Zeitraum erteilte Aufenthaltsgenehmigung ihrerseits vorzeitig - wie hier durch die Ausweisung (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) - endet und der Ausländer dadurch vollziehbar ausreisepflichtig wird (vgl. insoweit für die nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG: BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2003 - BVerwG 1 C 32.02 -, InfAuslR 2004, 54 ; sowie Urteil des Senats vom 29. Oktober 2003 - 9 UE 295/02 -). - VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1909/01
Ist-Ausweisung; Regelausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Schwerwiegende …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Im Hinblick auf eine generalpräventiv motivierte Ausweisung kann von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG daher nur abgewichen werden, wenn besondere Umstände gegeben sind, die ausnahmsweise dazu führen, den Gedanken der Generalprävention als nicht zutreffend anzusehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. März 1998 - 18 B 1718/96 -, InfAuslR 1998, 393, 394, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. November 2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175, 176; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.8.2002 - 3 Bs 127/02 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
Ausweisung; Besonderer Ausweisungsschutz; Öffentliche Sicherheit; Motivation der …
Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04
Im Hinblick auf eine generalpräventiv motivierte Ausweisung kann von der Regel des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG daher nur abgewichen werden, wenn besondere Umstände gegeben sind, die ausnahmsweise dazu führen, den Gedanken der Generalprävention als nicht zutreffend anzusehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. März 1998 - 18 B 1718/96 -, InfAuslR 1998, 393, 394, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. November 2001 - 10 S 1900/01 -, InfAuslR 2002, 175, 176; OVG Hamburg, Beschluss vom 15.8.2002 - 3 Bs 127/02 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 09.11.2001 - 10 S 1900/01
Ausschluss vom Abschiebungsverbot für politisch Verfolgte
- OVG Hamburg, 15.08.2002 - 3 Bs 127/02
Ausnahmefall als Abschiebehindernis; Einwirkung von Vertrauenspersonen auf …
- VG Aachen, 05.10.2005 - 6 K 1352/03
Gewährung von Eingliederungshilfe für eine Wachkoma-Patientin marokkanischer …
Rn. 43 Vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2003 - 1 C 18.02 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 9 UZ 153/04 -, juris; Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2002 - B 10 EG 5/01 R -, juris, zur Vorgängerregelung des Art. 41 des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko vom 27. April 1976 (ABl. EG L 264/1978 S. 1 ff.; BGBl. 1978 II. S. 690 ff.) ebenso wie Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EUGH), Urteile vom 12. Februar 2003 - C-23/02 -, juris; vom 20. März 2001 - C-33/99 - , juris; vom 11. November 1999 - C- 179/98 -, juris, und vom 20. April 1994, - C-58/93 -, juris.
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