Rechtsprechung
| VGH Hessen, 08.07.1999 - 9 UZ 177/98.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 86 Abs 2 VwGO, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 138 Nr 3 VwGO
Begründung einer Beweisantragsablehnung im Asylverfahren; hier: Zeuge vom Hörensagen - Beweiswert - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 09.12.1997 - 3 E 32485/97
- VGH Hessen, 08.07.1999 - 9 UZ 177/98.A
Papierfundstellen
- ESVGH 50, 75 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 24.11.1998 - 9 UZ 4133/97
Zulassung der Berufung im Asylverfahren wegen (prozeßordnungswidriger) Ablehnung …
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1999 - 9 UZ 177/98
Diese Gründe können in Anlehnung an die Regelung in § 244 Abs. 3 StPO in der Unzulässigkeit der beantragten Beweiserhebung, in der Offenkundigkeit oder fehlenden Entscheidungserheblichkeit der unter Beweis gestellten Tatsachen oder darin begründet sein, dass die Beweistatsache bereits erwiesen ist oder das angebotene Beweismittel gänzlich ungeeignet oder unerreichbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 24. November 1998 -- 9 UZ 4133/97.A --;… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 21 ff. zu § 86 VwGO;… Eyermann, VwGO, 10. Aufl., Rdnrn. 33 ff. zu § 86 VwGO).Im Falle des unzulässigen Beweisantritts kann folglich auch dann, wenn das Gericht den Antrag fälschlich als zulässig angesehen und mit einer nicht tragfähigen Begründung abgelehnt hat, keine Gehörsverletzung eintreten (Beschluss des Senats vom 24. November 1998 -- 9 UZ 4133/97.A --).
- BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.1999 - 9 UZ 177/98
Es entspricht indessen anerkannten prozessrechtlichen Grundsätzen, dass diese Zeugen vom Hörensagen ungeachtet ihres regelmäßig kritisch zu betrachtenden konkreten Beweiswertes zu den grundsätzlich zulässigen Beweismitteln gehören und deshalb nicht von vornherein vom Beweisverfahren ausgeschlossen werden dürfen (BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1998 -- BVerwG 7 B 440.97 --).
- VG Karlsruhe, 25.06.2026 - 7 K 2452/25
Beweisantrag; Straßenverkehr; Anordnung; Teilbarkeit; Verkehrszeichen; …
Denn eine Beweiserhebung, über Tatsachen, die nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind, ist prozessrechtlich unter keinem Gesichtspunkt geboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.2004 - 1 B 48.04 - juris; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28.05.2015 - 21 ZB 15.30076 -, juris Rn. 14; Hessischer VGH, Beschluss vom 08.07.1999 - 9 UZ 177/98.A -, juris Rn. 8). - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - A 8 S 700/11
Asylverfahren - Einführung der verwendeten Erkenntnismittel in den Prozess
Das ist anzunehmen, wenn aus den angegebenen Gründen ein Beweisantrag schlechthin nicht abgelehnt werden darf, wenn die vom Verwaltungsgericht gegebene Begründung offenkundig unrichtig ist oder wenn das Gericht den ohne Weiteres erkennbaren Sinn des Beweisantrags nicht erkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.1997 - A 13 S 2325/96 - NVwZ 1997, Beilage Nr. 9, 67 m.w.N.; Hess. VGH, Beschluss vom 08.07.1999 - 9 UZ 177/98.A - InfAuslR 2000, 128). - VGH Hessen, 14.10.2002 - 3 UZ 3104/00
Präklusion der Gehörsrüge
Im Falle eines unzulässigen Beweisantritts kann folglich auch dann, wenn das Gericht den Antrag fälschlich als zulässig angesehen und mit einer unzulässigen Begründung abgelehnt hat, keine Gehörsverletzung eintreten (…vgl. BVerwG, B. v. 19.12.1996 - 9 B 320/96 - a. a. O.; Hess. VGH, B. v. 08.07.1999 - 9 UZ 177/98.A - m. w. N.).
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