Rechtsprechung
| VGH Hessen, 10.07.2006 - 9 UZ 831/06 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 2; AsylVfG § 30 Abs. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
D (A), Aufenthaltserlaubnis, abgelehnte Asylbewerber, subsidiärer Schutz, Asylantrag, offensichtlich unbegründet, Anspruch, atypischer Ausnahmefall, Zuwanderungsgesetz, Anwendungszeitpunkt, Übergangsregelung, Visum nach Einreise, Berufungszulassungsantrag, ernstliche ...
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2006 - 9 UZ 831/06
Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den untypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. hierzu schon BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - BVerwG 5 C 39.90 -, BVerwGE 90, 276; vgl. auch Beschluss des Senats vom 22. Mai 2006 - 9 TP 1028/06 -). - BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2006 - 9 UZ 831/06
Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 - bezogen auf die vorliegend in Rede stehende Vorschrift des § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG nochmals ausdrücklich bekräftigt. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Aussetzung der Abschiebung
Auszug aus VGH Hessen, 10.07.2006 - 9 UZ 831/06
Folglich könnten sich auch aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ergeben (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. Mai 2006 - 9 TP 1028/06 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 M 114/06 -, Juris).
- VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13
Sperrwirkung des Asylverfahrens
Die auf diese Asylentscheidung bezogene Ausschlussregelung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG greife - so der Senat - nicht ein, weil dem betroffenen Ausländer aus § 25 Abs. 3 AufenthG ein Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels zur Seite stehe (Urteil vom 1. September 2006 - 9 UE 1650/06 - vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10. Juli 2006 - 9 UZ 831/06 - in diesem Sinne auch Discher in GK-AuslR, § 10 AufenthG, Rdnr. 61;… noch weitergehend Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, § 10 AufenthG Rdnr. 16, und Dienelt, ZAR 2005, 120: 'Anspruch' im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auch bei Ermessensnormen in Fällen der Reduzierung des Ermessens auf 'Null'). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2007 - 2 L 173/06
Anspruchs auf einen Aufenthaltstitel i. S. des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG 2004
Daran anknüpfend will der VGH Kassel (Beschl. v. 10. Juli 2006 - 9 UZ 831/06 -, Asylmagazin 7-8/2006, 46, allerdings wohl im Verfahren über die Zulassung der Berufung;… VG Frankfurt a. M., Urt. v. 31. Oktober 2006 - 1 E 1230/06 -, zitiert aus: www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-7/9329.pdf;… ebenso im Prozesskostenhilfe-Verfahren das VG Ansbach, Beschl. v. 31. Mai 2007 -AN 19 K 06.03574 -, zitiert aus juris, Rn. 19 f.; vgl. auch Dienelt, ZAR 2005, 120, 122) § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG a. F. dann eingreifen lassen, wenn es um die "Soll"-Vorschrift des § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG geht. - VGH Hessen, 27.05.2008 - 9 A 452/08
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei vorheriger Ablehnung eines Asylantrages
Die auf diese Asylentscheidung bezogene Ausschlussregelung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG greife - so der Senat - nicht ein, weil dem betroffenen Ausländer aus § 25 Abs. 3 AufenthG ein Anspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels zur Seite stehe (Urteil vom 1. September 2006 - 9 UE 1650/06 - vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10. Juli 2006 - 9 UZ 831/06 - in diesem Sinne auch Discher in GK-AuslR, § 10 AufenthG, Rdnr. 61;… noch weitergehend Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, § 10 AufenthG Rdnr. 16, und Dienelt, ZAR 2005, 120: "Anspruch" im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG auch bei Ermessensnormen in Fällen der Reduzierung des Ermessens auf "Null"). - VGH Bayern, 15.01.2009 - 19 C 08.2281
Ausländerrecht; Prozesskostenhilfe (Beschwerde); (kein) Anspruch auf …
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (B. v. 10.7.2006 - 9 UZ 831/06 - Asylmagazin 7-8/2006, 46) hat die Vorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG zwar dann eingreifen lassen, wenn es um die "Soll"-Vorschrift des § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG gehe, wie dies nunmehr ausdrücklich auch in § 10 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz AufenthG mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (…BGBl 2007, S. 1970) geregelt wurde. - VGH Hessen, 01.09.2006 - 9 UE 1650/06
D (A), Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Anspruch, abgelehnte …
Soweit der Beklagte - ohne dass das Verwaltungsgericht dies beanstandet hätte - in der Begründung des Ablehnungsbescheids vom 6. September 2005 die Auffassung vertritt, der Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Satz 1 AufenthG unterfalle nicht den von § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG erfassten Aufenthaltstiteln, liegt dem - wie bereits in dem die Berufung zulassenden Beschluss des Senats vom 10. Juli 2006 (9 UZ 831/06) hervorgehoben - ein falsches Verständnis der erstgenannten Bestimmung zugrunde.
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