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Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 22.03.2000

Rechtsprechung
   BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3302
BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R (https://dejure.org/2000,3302)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R (https://dejure.org/2000,3302)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - B 9 V 1/00 R (https://dejure.org/2000,3302)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    SGB X Art II § 16

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachzahlungsbetrag der Versorgungsbezüge - Verrechnung - Schädigungsfolge - Anerkannte Gesundheitsstörung - Versorgung - Grundrente - Ausgleichsrente - Ehegattenzuschlag - Unfallrente - Anrechnung von Unfallrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsaufhebung bei irrtümlich angenommenen Beteiligtenwechsel, Scheinbeteiligter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R
    Die Fortsetzung des Verfahrens einem Scheinbeteiligten gegenüber (vgl zu dem Begriff der "Scheinpartei" BGH NJW-RR 1995, 764; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 217; Schmidt JUS 1999, 822) kann aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht unbeachtet bleiben.
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R
    Die faktische Entfernung des "richtigen" Beteiligten aus dem Verfahren stellt aber einen - auch noch im Revisionsverfahren - fortwirkenden und von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensfehler dar, der die Abwicklung des Prozeßrechtsverhältnisses unter den ursprünglichen, durch Prozeßhandlung des Klägers (Klageerhebung) bestimmten richtigen Beteiligten unterbrochen hat und somit seinem ordnungsgemäßen Abschluß entgegensteht (vgl auch BGH NJW 1993, 3067).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R

    Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine …

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R
    Seit der Aufhebung des § 4 Abs. 1 VwVfG-KOV aF durch Art II § 16 SGB X zum 1. Januar 1981 führt die Wohnsitzverlegung während des laufenden Verwaltungsverfahrens bzw eines sich anschließenden Gerichtsverfahrens keinen Wechsel des zuständigen Versorgungsamts und somit auch ggf keinen Wechsel des für den Abschluß des Verfahrens zuständigen Bundeslandes herbei (vgl Urteil des Senats vom 4. Februar 1998 SozR 3-3100 § 89 Nr. 4).
  • OLG Hamm, 16.02.1998 - 18 U 155/97

    Fehlendes Prozessrechtsverhältnis zwischen Kläger und Beklagtem; Fehlen der …

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R
    Die Fortsetzung des Verfahrens einem Scheinbeteiligten gegenüber (vgl zu dem Begriff der "Scheinpartei" BGH NJW-RR 1995, 764; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 217; Schmidt JUS 1999, 822) kann aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht unbeachtet bleiben.
  • OLG Köln, 18.03.1998 - 26 UF 151/97

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 9 V 1/00 R
    Die Fortsetzung des Verfahrens einem Scheinbeteiligten gegenüber (vgl zu dem Begriff der "Scheinpartei" BGH NJW-RR 1995, 764; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 217; Schmidt JUS 1999, 822) kann aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht unbeachtet bleiben.
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung - …

    Durch den nunmehr umgesetzten Beteiligtenwechsel wird dem neuen Beklagten auch nicht die Prozessführung erheblich erschwert; denn er war bereits im Berufungsverfahren beigeladen und konnte dort - praktisch wie ein Beklagter (vgl § 75 Abs. 5 SGG) - auf den Verfahrensablauf Einfluss nehmen (vgl zu diesem Erfordernis BSG SozR 3-3900 § 4 Nr. 2 S 4).
  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 3/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Dabei hat es sich offensichtlich von einer Entscheidung des 9. Senats des BSG (SozR 3-3900 § 4 Nr. 2) leiten lassen, der seiner Entscheidung ua folgende Leitsätze vorangestellt hat: "Wird im sozialgerichtlichen Verfahren irrtümlich ein Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes angenommen, unterliegt ein dem Scheinbeteiligten gegenüber ergangenes Urteil … der Aufhebung und Zurückverweisung.

    Sodann hat es die Tragweite der oa Entscheidung des 9. Senats des BSG (SozR 3-3900 § 4 Nr. 2) verkannt und nicht berücksichtigt, dass für die Beseitigung eines etwaigen falschen Rechtsscheins hier gar keine Veranlassung mehr bestand, nachdem das SG die prozessuale Lage "bereinigt" hatte.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2024 - L 10 U 1252/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückverweisung - …

    Rn. 37 Hat damit zu keinem Zeitpunkt ein Beklagtenwechsel stattgefunden, ist die nicht beklagt gewesene UK BW vom SG nach unzutreffender Umschreibung des Passivrubrums (s.o.) als sog. Scheinbeteiligte (BSG 13.12.2000, B 9 V 1/00 R, in juris, Rn. 13 m.w.N., namentlich auf Bundesgerichtshof [BGH] 28.03.1995, X ARZ 255/95, in juris, Rn. 5 m.w.N.) verurteilt worden.

    Rn. 38 Dabei stellt die "faktische Entfernung" der "wahren" Beklagten (BGW) aus dem Verfahren durch das SG einen fortwirkenden und von Amts wegen zu beachtenden durchgreifenden Verfahrensfehler da, der der Abwicklung des (ursprünglichen) Prozessrechtsverhältnisses, so wie es die Klägerin durch Prozesshandlung (Klageerhebung) bestimmt und betrieben hat - und zwar (allein) gegen die BGW ("wahre" Beklagte) -, entgegensteht; dieses Klageverfahren ist vielmehr nach wie vor beim SG anhängig und gilt als unterbrochen (BSG 13.12.2000, B 9 V 1/00 R, a.a.O. unter Hinweis auf BGH 13.07.1993, VI ZR 278/92, in juris;… so auch BSG 19.09.2013, B 3 KR 3/13 B, a.a.O.); zugleich fehlt es zwischen der verurteilten UK BW und der Klägerin im Berufungsrechtszug an einem ("wahren") Prozessrechtsverhältnis (…vgl. BGH a.a.O. Rn. 10), das über die "faktische" Beteiligtenstellung (s.o.) hinausgeht, sodass die Berufung der scheinbeklagten UK BW im Umfang ihrer Verurteilung allein aus diesem Grund begründet ist.

    Dies ist allein deshalb erforderlich und geboten, weil der durchgreifende Verfahrensfehler der Rubrumsumschreibung respektive der damit einhergehende falsche Rechtsschein fortbesteht (…BSG 19.09.2013, B 3 KR 3/13 B, a.a.O. Rn. 11, 13) und nur vom Erstgericht, das die Beklagtenumschreibung vorgenommen hat, beseitigt werden kann und muss (…BSG 19.09.2013, B 3 KR 3/13 B, a.a.O. Rn. 13) und zwar in der gleichen Weise, wie es seinerzeit bei der faktischen Ersetzung der "wahren" durch die (nur) vermeintlich passivlegitimierte "neue" Beklagte vorgegangen ist (BSG 13.12.2000, B 9 V 1/00 R, a.a.O. Rn. 14); der Senat als Rechtsmittelgericht im Verhältnis (allein) der Klägerin zur Scheinbeklagten ist dazu schon deshalb nicht befugt, weil die (unterbrochene) Klage gegen die BGW gar nicht im Rechtsmittelzug schwebt, sondern beim SG weiterhin anhängig ist (s.o.).

  • LSG Sachsen, 21.12.2005 - L 6 SB 5/04

    Schwerbehindertenrecht - territorialer Geltungsbereich - dauerhafte …

    Gemäß § 3 Abs. 1 KOVVfG in der ab 01.07.2001 geltenden Fassung findet mit der Wohnsitzverlegung auch gleichzeitig ein Wechsel der örtlichen Zuständigkeit statt; im Gegensatz zur vorherigen, alten Fassung des § 3 Abs. 1 KOVVfG, wo die Behörde am Wohnsitz des Antragstellers zur Zeit der Stellung des Antrages auch bei einer späteren Wohnsitzverlegung weiter zuständig blieb (…vgl. insoweit zur alten Fassung: BSG v. 04.02.1998, Az: B 9 V 6/96 R, SozR 3-3100 § 89 Nr. 4; BSG v. 13.12.2000, Az: B 9 V 1/00 R, SozR 3-3900 § 4 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - L 5 KR 576/10
    Die faktische Entfernung des "richtigen" Beteiligten aus dem Verfahren stellt einen fortwirkenden und von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensfehler dar, der die Abwicklung des Prozessrechtsverhältnisses unter den ursprünglichen Beteiligten unterbrochen hat und somit seinem ordnungsgemäßen Abschluss entgegensteht (vgl. BSG SozR 3-3900 § 4 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 24.06.2003 - L 15 V 7/01

    Verrechnung von Nachzahlungsbeträgen der Versorgungsbezüge mit …

    Zum Verfahren beigezogen wurden die Versorgungsakten sowie die Akten des Bayer. Landessozialgerichts, Az.: L 15 V 38/98, L 15 B 336/97.V-VR, die Akten des Sozialgerichts Landshut, Az.: S 9 V 24/97, sowie die Akten des Bundessozialgerichtes, Az.: B 9 V 1/00 R.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2003 - L 7 VH 41/02

    Gewährung einer Versorgungsgrundrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 40 …

    Die durch eine Antragstellung begründete örtliche Zuständigkeit eines Versorgungsamtes - vorliegend des Versorgungsamtes Köln -, wurde durch einen späteren Ortswechsel des Betroffenen nicht geändert, vielmehr ist für die örtliche Zuständigkeit eines Versorgungsamtes der Wohnsitz des Betroffenen zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder Einleitung des Verwaltungsverfahrens für die Dauer eines Verwaltungs- und eines eventuell anschließenden Gerichtsverfahrens maßgebend gewesen (vgl. BSG, Urteil vom 13.12.2000, B 9 V 1/00 R; Urteil vom 04.02.1998, B 9 V 6/96 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2025 - L 3 U 224/21
    Dieser hatte zur Folge, dass die von der Vorinstanz als Beklagte angesehene BGHM weiterhin als Beklagte zu behandeln war, solange die zu Unrecht in den Prozess hineingezogene Scheinbeklagte nicht wieder durch die "richtige" Beklagte ersetzt, der faktische Beteiligtenwechsel also tatsächlich wieder rückgängig gemacht war (vgl BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 9 V 1/00 R -, SozR 3-3900 § 4 Nr. 2 = juris Rn 13).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.03.2000 - 9 V 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19541
OVG Saarland, 22.03.2000 - 9 V 1/00 (https://dejure.org/2000,19541)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.03.2000 - 9 V 1/00 (https://dejure.org/2000,19541)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. März 2000 - 9 V 1/00 (https://dejure.org/2000,19541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Zulässigkeit der Auferlegung eines Fahrtenbuches; Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Benachrichtigung des Kraftfahrzeughalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.03.2000 - 9 V 1/00
    Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, BayVBl. 1983, 310 = Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12, m. w. N.; Beschluß vom 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; vgl. auch den Beschluß des Senats vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -.

    BVerwG, Beschluß vom 25.6.1987, a. a. O..

  • OVG Saarland, 18.07.1997 - 9 R 13/95
    Auszug aus OVG Saarland, 22.03.2000 - 9 V 1/00
    zfs 1998, 38,.

    vom 18.7.1997 - 9 R 13/95 -.

  • OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.03.2000 - 9 V 1/00
    Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, BayVBl. 1983, 310 = Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12, m. w. N.; Beschluß vom 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; vgl. auch den Beschluß des Senats vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -.

    Beschlüsse vom 29.1.1999 - 9 V 36/98 - und 17.1.2000 - 9 V 16/99 -.

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus OVG Saarland, 22.03.2000 - 9 V 1/00
    Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, BayVBl. 1983, 310 = Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12, m. w. N.; Beschluß vom 25.6.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; vgl. auch den Beschluß des Senats vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -.
  • VG Saarlouis, 26.02.2009 - 10 K 495/08

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers; Ablehnung …

    Rn. 24 Vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, 7 C 3/80, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO Nr. 12, sowie Beschlüsse vom 17.05.1993, 11 B 50/93, ZfS 1994, 70, vom 09.12.1993, 11 B 113/93, dokumentiert bei Juris, und vom 01.03.1994, 11 B 130/93, VRS 88, 158; VGH Mannheim, Urteil vom 18.06.1991, 10 S 938/91, NJW 1992, 132, und Beschluss vom 01.10.1992, 10 S 2173/92, NZV 1993, 47; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.04.2004, 1 Q 54/03, vom 14.04.2000, 9 V 5/00, vom 22.03.2000, 9 V 1/00 und vom 17.01.2000, 9 V 16/99.

    Rn. 29 Vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 25.06.1987, 7 B 139.87, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO Nr. 17; siehe zu Fallgestaltungen fehlender Kausalität einer verzögerten Konfrontation mit dem Verkehrsverstoß auch Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 05.04.2004, 1 Q 54/03, und vom 25.05.2007, 1 B 121/07 sowie vom 14.04.2000, 9 V 5/00 und vom 22.03.2000, 9 V 1/00.

  • OVG Saarland, 05.04.2004 - 1 Q 54/03

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des …

    Lehnt der Fahrzeughalter erkennbar die Mitwirkung an diesen Ermittlungen ab, so ist der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben; weitere Ermittlungen können in einer solchen Situation nur ausnahmsweise nämlich dann in Betracht kommen, wenn Verdachtsmomente vorliegen, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Halters aussichtsreich erscheinen lassen vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3/80 -, Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, sowie Beschlüsse vom 17.5.1993 - 11 B 50/93 -, ZfS 1994, 70, vom 9.12.1993 - 11 B 113/93 -, dokumentiert bei Juris, und vom 1.3.1994 - 11 B 130/93 -, VRS 88, 158; VGH Mannheim, Urteil vom 18.6.1991 - 10 S 938/91 -, NJW 1992, 132, und Beschluss vom 1.10.1992 - 10 S 2173/92 -, NZV 1993, 47; vgl. auch OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 17.1.2000 - 9 V 16/99 -, vom 22.3.2000 - 9 V 1/00 - und vom 14.4.2000 - 9 V 5/00 -.
  • VG Saarlouis, 02.04.2008 - 10 K 40/07

    Fahrtenbuch; Nichtgewährung von Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren

    Rn. 34 Vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, 7 C 3/80, = Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12 sowie Beschlüsse vom 17.05.1993, 11 B 50/93, zfs 1994, 70; vom 09.12.1993, 11 B 113/93, zitiert nach Juris; und vom 01.03.1994, 11 B 130/93, VRS 88, 158; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.04.2004, 1 Q 54/03; vom 14.04.2000, 9 V 5/00; vom 22.03.2000, 9 V 1/00 und vom 17.01.2000, 9 V 16/99; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 18.06.1991, 10 S 938/91, NJW 1992, 132, und Beschluss vom 01.10.1992, 10 S 2173/92, NZV 1993, 47.
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