Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 19.03.1993 - 9 V 4/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2008 - L 11 AL 165/07
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von zu Unrecht gezahlter Arbeitslosenhilfe wegen …
Entgegen der Ansicht des SG steht der Umstand, dass Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit dem hierfür zugelassenen Rechtsbehelf zu verfolgen sind (§ 256 AO) dem Einwand im Sinne von § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO nicht entgegen (vgl. BFH…, Beschluss vom 26. Februar 1992, Az: I b 113/91, BFH/NV 1993, 349; FG Baden-Württemberg 9. Senat, Beschluss vom 19. März 1993, Az: 9 V 4/93, IFG 1993, 703). - LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 3 AL 3918/11 Macht der Antragsteller glaubhaft, der zu vollstreckende Verwaltungsakt sei nichtig bzw. aufzuheben, ist nach st. Rspr. der Finanzgerichte (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.02.1992 - I b 113/91-; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.1993 - 9 V 4/93 - jeweils veröffentlicht in juris) die Zwangsvollstreckung in einer analoger Anwendung von § 257 Abs. 1 Nr. 2 AO einzustellen oder zu beschränken.
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