Rechtsprechung
| BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden für einen Abschnitt des Neubaus der Bundesstraße B 178 - Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 09.09.2004 - 9 VR 23.04
- BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04
herannahende Planung aber nur dann zu eröffnen, wenn ein Zwangspunkt geschaffen wird, der im weiteren Planungsverlauf unvermeidbar zu einer Rechtsbetroffenheit führen muss (BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - juris; Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3 S. 21, jeweils m.w.N.).Denn der Sicherung des effektiven Rechtsschutzes vor der Schaffung vollendeter Tatsachen, der die "Zwangspunkt"-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient (BVerwG…, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - a.a.O. und Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - a.a.O.), bedarf es nur, wenn die Betroffenheit eines Klägers im nachfolgenden Planungsabschnitt, insbesondere wegen topographischer oder technischer Gegebenheiten, durch Festlegungen im vorangegangenen Planungsabschnitt unausweichlich und gerichtlicher Rechtsschutz hierdurch praktisch unmöglich wird (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 S. 16 f.).
Es ist aber nicht Ziel der "Zwangspunkt"-Rechtsprechung, vorhandene und hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zu erweitern (BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - a.a.O. S. 21 m.w.N.).
- BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92
Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04
Das ist nicht schon dann der Fall, wenn eine bloße Wahrscheinlichkeit oder gar nur eine nicht auszuschließende Möglichkeit späterer eigener Rechtsbetroffenheit besteht (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 92 S. 102).Deswegen wird die Effektivität des Rechtsschutzes des Antragstellers gegenüber einem späteren Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt 1.1 durch einen bestandskräftig gewordenen, den Abschnitt 1.2 betreffenden Planfeststellungsbeschluss nicht beeinträchtigt, zumal eine Planung bei abschnittsweiser Verwirklichung nicht nur im ersten, sondern in jedem Teilstück dem Einwand standhalten muss, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - a.a.O. S. 104).
- BVerwG, 24.03.2004 - 9 A 34.03
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Einwendungsausschluss wegen …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04
herannahende Planung aber nur dann zu eröffnen, wenn ein Zwangspunkt geschaffen wird, der im weiteren Planungsverlauf unvermeidbar zu einer Rechtsbetroffenheit führen muss (BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - juris; Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3 S. 21, jeweils m.w.N.).Denn der Sicherung des effektiven Rechtsschutzes vor der Schaffung vollendeter Tatsachen, der die "Zwangspunkt"-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient (BVerwG, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - a.a.O. …und Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - a.a.O.), bedarf es nur, wenn die Betroffenheit eines Klägers im nachfolgenden Planungsabschnitt, insbesondere wegen topographischer oder technischer Gegebenheiten, durch Festlegungen im vorangegangenen Planungsabschnitt unausweichlich und gerichtlicher Rechtsschutz hierdurch praktisch unmöglich wird (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 S. 16 f.).
- BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95
Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge …
Auszug aus BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04
Denn der Sicherung des effektiven Rechtsschutzes vor der Schaffung vollendeter Tatsachen, der die "Zwangspunkt"-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dient (BVerwG…, Urteil vom 24. März 2004 - BVerwG 9 A 34.03 - a.a.O. …und Beschluss vom 1. Juli 2003 - BVerwG 4 VR 1.03 - a.a.O.), bedarf es nur, wenn die Betroffenheit eines Klägers im nachfolgenden Planungsabschnitt, insbesondere wegen topographischer oder technischer Gegebenheiten, durch Festlegungen im vorangegangenen Planungsabschnitt unausweichlich und gerichtlicher Rechtsschutz hierdurch praktisch unmöglich wird (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 S. 16 f.).
- BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …
Bei schrittweiser Planverwirklichung muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 - NVwZ 1993, 887 , vom 10. November 2000 - 4 B 47.00 - NVwZ 2001, 800 und vom 14. Juli 2005 - 9 VR 23.04 - juris Rn. 6;… Urteil vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 23). - BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …
Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (…Urteil vom 25. Januar 2012 - BVerwG 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 23; Beschlüsse vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - NVwZ 1993, 887 , vom 10. November 2000 - BVerwG 4 B 47.00 - NVwZ 2001, 800 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 9 VR 23.04 - juris Rn. 6). - BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag; …
Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (Beschlüsse vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - NVwZ 1993, 887 , vom 10. November 2000 - BVerwG 4 B 47.00 - NVwZ 2001, 800 und vom 14. Juli 2005 - BVerwG 9 VR 23.04 - juris Rn. 6).
- BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …
Eine bloße - etwa im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommende - Planungspräferenz der Gemeinde, die sich im Laufe des Planungsverfahrens erst bewähren muss (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2005 - BVerwG 9 VR 23.04 - juris Rn. 6), reicht für die Annahme eines entsprechenden planerischen Konzepts ebenso wenig aus wie die Anknüpfung an eine bereits durch Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss realisierte Planung. - BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
Bei schrittweiser Planverwirklichung muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 - NVwZ 1993, 887 , vom 10. November 2000 - 4 B 47.00 - NVwZ 2001, 800 und vom 14. Juli 2005 - 9 VR 23.04 - juris Rn. 6;… Urteil vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 23). - VGH Baden-Württemberg, 14.02.2017 - 5 S 2122/16
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in …
Auch wenn sie tendenziell desto stärker zu Buche schlagen mögen, je weiter sich die Planung von Abschnitt zu Abschnitt verfestigt, behalten sie die Qualität eines im Wege der Abwägung überwindbaren Belangs und muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, juris, unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 -, NVwZ 1993, 887, sowie Urteil vom 10. November 2000 - 4 B 47.00 -, NVwZ 2001, 800, und vom 14. Juli 2005 - 9 VR 23.04 -, juris).Zwar muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein; die Zwangspunkte gewinnen aber im Rahmen der Abwägung umso mehr an Stärke, je fortgeschrittener das abschnittsweise geplante (Gesamt-)Vorhaben verwirklicht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, juris, unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 -, NVwZ 1993, 887, vom 10. November 2000 - 4 B 47.00 -, NVwZ 2001, 800, und vom 14. Juli 2005 - 9 VR 23.04 -, juris).
- VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 N 07.2753
Normenkontrollantrag gegen mehrere Bebauungspläne
Eine bestimmte Straßentrasse stellt für einen Grundstückseigentümer einen Zwangspunkt dar, wenn sie unvermeidbar zur Folge hat, dass dessen Eigentum in einem weiteren (nachfolgenden) Planungsschritt betroffen sein wird (BVerwG vom 14.7.2005 - 9 VR 23.04 - Juris).Änderung des Bebauungsplans Friedhof N*** ******** ** **** festgesetzt hat, genügt jedoch nicht, um die angegriffenen Bebauungspläne im Verhältnis zu letzterem als "Zwangspunktsatzungen" (BVerwG vom 14.7.2005 a. a. O.) anzusehen.
Denn die Fortführung einer ausgebauten E*****straße in Richtung Nordtangente ist nicht die "zwingende Folge" (BVerwG vom 14.7.2005 a. a. O.) der in den Bebauungsplänen "********** **** **" und "********** **** *** (Schule)" festgesetzten Straßenführung.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2021 - 10 A 10.13
Normenkontrollverfahren gegen einen fehlerhaft bekannt gemachten sowie …
Eine bloße - etwa im Flächennutzungsplan zum Ausdruck kommende - Planungspräferenz der Gemeinde, die sich im Laufe des Planungsverfahrens erst bewähren muss (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2005 - BVerwG 9 VR 23.04 - juris Rn. 6), reicht für die Annahme eines entsprechenden planerischen Konzepts ebenso wenig aus wie die Anknüpfung an eine bereits durch Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss realisierte Planung. - BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 10.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
Bei schrittweiser Planverwirklichung muss die Planung in jedem Stadium dem Einwand standhalten, einem anderen Lösungskonzept unterlegen zu sein (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 - NVwZ 1993, 887 , vom 10. November 2000 - 4 B 47.00 - NVwZ 2001, 800 und vom 14. Juli 2005 - 9 VR 23.04 - juris Rn. 6;… Urteil vom 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 34 Rn. 23). - OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 97/06
Zuständigkeit für Straßenbauvorhaben nach dem Regionalprinzip; …
Mit dem Teil-Fortbestand würde ein "Zwangspunkt" geschaffen, an den die Planung des anderen Brückenteiles anschließen müsste, ohne dass insoweit Planungsalternativen noch in Betracht gezogen werden könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.7.2005 - 9 VR 23.04 -, juris m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 06.06.2007 - 7 LC 98/06
Aufhebung eines (geänderten) Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 2 D 67/19
Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen Bebauungsplan
- VGH Bayern, 18.07.2017 - 9 N 15.1106
Fehlende Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2014 - 16 D 77/13
Geltendmachung einer möglichen Rechtsverletzung unter dem Gesichtspunkt einer …
- VGH Bayern, 20.10.2010 - 8 AS 10.40040
Antragsbefugnis bei auf Teilmaßnahmen beschränkter Vollzugsanordnung
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- BVerwG, 09.09.2004 - 9 VR 23.04
- BVerwG, 14.07.2005 - 9 VR 23.04
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