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Rechtsprechung
   OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3122
OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05 (https://dejure.org/2005,3122)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.07.2005 - 9 W 245/05 (https://dejure.org/2005,3122)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 9 W 245/05 (https://dejure.org/2005,3122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 307 S. 2; ; VV RVG Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 307 S. 2; RVG -VV Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1
    Anspruch des Rechtsanwalts auf Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Vorverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminsgebühr nach dem 1. Justizmodernisierungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Prozessbevollmächtigten auf eine Terminsgebühr; Anspruch auf Zahlung einer Terminsgebühr wenn im schriftlichen Vorverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird; Anspruch auf Zubilligung einer fiktiven Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1436
  • NJ 2005, 505
  • Rpfleger 2005, 699
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05
    Der Rechtsanwalt soll insbesondere keine Nachteile erleiden, wenn seine Schriftsätze das Verfahren so gründlich vorbereitet haben, dass eine mündliche Verhandlung nicht mehr stattzufinden braucht (vgl. BGH NJW 2003, 3133).
  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der …

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05
    b) Gleichwohl stellt auch weiterhin die Zuerkennung einer Terminsgebühr in der genannten Konstellation entgegen der Auffassung des Beklagten keine Umgehung des Gesetzes, sondern vielmehr die zulässige und gebotene Schließung einer Gesetzeslücke im Wege der Analogie dar, wie sie sowohl für das materielle Recht als auch für das Verfahrensrecht grundsätzlich statthaft ist (vgl. BGHZ 46, 195, 198; NJW-RR 1994, 1406, 1407;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., Einl. Rn. 97 mit Nachw.).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05
    b) Gleichwohl stellt auch weiterhin die Zuerkennung einer Terminsgebühr in der genannten Konstellation entgegen der Auffassung des Beklagten keine Umgehung des Gesetzes, sondern vielmehr die zulässige und gebotene Schließung einer Gesetzeslücke im Wege der Analogie dar, wie sie sowohl für das materielle Recht als auch für das Verfahrensrecht grundsätzlich statthaft ist (vgl. BGHZ 46, 195, 198; NJW-RR 1994, 1406, 1407;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., Einl. Rn. 97 mit Nachw.).
  • LG Stuttgart, 01.02.2005 - 10 T 546/04

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen …

    Auszug aus OLG Jena, 21.07.2005 - 9 W 245/05
    Vielmehr handelt es sich um ein offensichtliches Redaktionsversehen (so auch LG Stuttgart Beschl. vom 01.02.2005 Az. 10 T 546/04;… Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 307, Rn. 12: "offenkundiges Versehen").
  • BGH, 17.05.2006 - VIII ZB 15/06

    Anwaltsgebühren bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

    Doch unterliegt es keinem ernsthaften Zweifel, dass dieses Versehen des Gesetzgebers keine Änderung der Rechtslage bewirken sollte (so im Ergebnis bereits das Thüringer Oberlandesgericht, Rpfleger 2005, 699; die Entscheidung hat - soweit ersichtlich - keinen Widerspruch gefunden).
  • OLG Celle, 09.01.2015 - 11 W 37/14

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des im Wege der Drittwiderklage …

    Er bemisst sich nach den Kosten, die der Drittwiderbeklagten durch das Schlussurteil vom 22. Mai 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Juli 2014 auferlegt wurden, nämlich: eigene außergerichtliche Kosten, 9,1 % der Gerichtskosten (einfache Gebühr), und 9, 1 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten (2,5fache Gebühr; auch beim Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Juli 2005 - 9 W 245/05, zitiert nach juris, Rn. 6 ff.; LG Stuttgart…, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 10 T 546/04, zitiert nach juris, Rn. 9 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2006 - 16 Ta 668/05

    Terminsgebühr im Falle des § 278 Abs. 6 ZPO

    Sie entspricht darüber hinaus in vergleichbaren Fällen zwischenzeitlich der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (…vgl. Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl., § 278 Rdn. 27;… Gerold/Schmidt u.a., a.a.O., Nr. 3104 VV Rdn. 54 und 58; Enders, JurBüro 2005, 295, 297; ders. JurBüro 2005, 561 ff.; Bonnen, MDR 2005, 1084; Henke, AnwBl 2006, 53; OLG Koblenz vom 29.04.2005, NJW 2005, 2162 = JurBüro 2005, 417; vom 03.05.2005, JurBüro 2005, 416; OLG Nürnberg vom 11.05.2005 - 5 W 512/05 - MDR 2006, 56; OLG Nürnberg vom 01.06.2005 - 1 W 692/05 - JurBüro 2005, 530; OLG Stuttgart vom 16.06.2005 - 8 W 180/05 - JurBüro 2006, 21; LG Regensburg vom 04.07.2005, JurBüro 2005, 593; OLG Thüringen vom 21.07.2005, JurBüro 2005, 529; OLG Koblenz vom 20.09.2005, JurBüro 2005, 648; KG vom 27.10.2005, AnwBl 2006, 73; a. A. LAG Berlin vom 27.07.2005 - 17 Ta (Kost) 6024/05 - [JURIS]; OLG Naumburg vom 01.08.2005, JurBüro 2006, 22).
  • AG Halle/Saale, 01.02.2008 - 93 C 85/07
    Auch der von der Klägerin zitierte Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2005 (Az. 9 W 245/05) geht davon aus, dass in einem derartigen Fall Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG nicht unmittelbar angewendet werden kann.

    Im Gegensatz zu dem zitierten Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2005 (Az. 9 W 245/05) geht das Gericht aber auch nicht davon aus, dass Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG entsprechend angewendet werden kann.

  • OLG Köln, 17.10.2005 - 17 W 201/05

    Verhandlungsgebühr bei Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren auch nach …

    Dass er dies unterlassen und den Verweis auf § 307 Abs. 2 ZPO nicht gestrichen hat, verdeutlicht, dass er den Zusammenhang bei der Neufassung des § 307 ZPO schlicht übersehen hat (vgl. zu Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG auch OLG Thüringen, Beschluss vom 21. Juli 2005, 9 W 245/05; LG Stuttgart, AGS 2005, 328).
  • LAG Sachsen, 26.10.2006 - 4 Ta 204/06

    Kostenfestsetzung

    Sie entspricht darüber hinaus in vergleichbaren Fällen zwischenzeitlich der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 278 Rdn. 27;… Gerold/Schmidt u. a., a. a. O., Nr. 3104 VV Rdn. 54 und 58; Enders, JurBüro 2005, 295, 297; ders. JurBüro 2005, 561 ff.; Bonnen, MDR 2005, 1084; Henke, AnwBl 2006, 53; OLG Koblenz vom 29.04.2005, NJW 2005, 2162 = JurBüro 2005, 417; vom 03.05.2005, JurBüro 2005, 416; OLG Nürnberg vom 11.05.2005 - 5 W 512/05 - MDR 2006, 56; OLG Nürnberg vom 01.06.2005 - 1 W 692/05 - JurBüro 2005, 530; OLG Stuttgart vom 16.06.2005 - 8 W 180/05 - JurBüro 2006, 21; OLG Regensburg vom 04.07.2005, JurBüro 2005, 593; OLG Thüringen vom 21.07.2005, JurBüro 2005, 529; OLG Koblenz vom 20.09.2005, JurBüro 2005, 648; KG vom 27.10.2005, AnwBl 2006, 73; a. A. LAG Berlin vom 27.07.2005 - 17 Ta (Kost) 6024/05 - [JURIS]; OLG Naumburg vom 01.08.2005, JurBüro 2006, 22).
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