Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Befangenheit eines Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags
- Justiz Baden-Württemberg
Befangenheit eines Sachverständigen: Überschreitung des Gutachtenauftrags und deutliche Bewertungen zu einem Parteivorbringen als Ablehnungsgründe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftrag aufgrund von Missverständnis überschritten: Keine Befangenheit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überschreiten des Gutachtenauftrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Trotz Überschreitung des Gutachtenauftrags: Sachverständiger ist nicht befangen! (IBR 2014, 381)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 28.05.2013 - 6 O 14/12
- LG Konstanz, 04.09.2013 - 6 O 14/12
- OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13
- OLG Karlsruhe, 07.04.2014 - 9 W 28/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 425
- VersR 2014, 768
- BauR 2014, 1191
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13
Vielmehr ist bei einer Überschreitung des Auftrags durch den Sachverständigen jeweils eine Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, NJW-RR 2013, 851).
- OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1 …
Maßgeblich sind vielmehr auch insoweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW-RR 2013, 851; OLG Stuttgart DS 2012, 397; OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bremen DS 2014, 255; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2022, 863), wobei die Überschreitung des Gutachtenauftrages für sich genommen in der Regel nicht ausreicht, sondern zudem das sonstige Verhalten des Sachverständigen eine parteiliche Tendenz zugunsten oder zulasten einer Partei erkennen lassen muss (OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2017, Az.: 4 W 16/17, BeckRS 2017, 104968; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2018, Az.: 9 W 4/18, BeckRS 2018, 2180; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.06.2019, Az.: 12 W 15/18, BeckRS 2019, 14223; OLG Dresden, Beschl. v. 26.05.2020, Az.: 4 W 335/20; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.05.2021, Az.: 12 W 14/21, BeckRS 2021, 12895).Die Besorgnis der Befangenheit ist deshalb beispielsweise zu verneinen, wenn die Überschreitung des Gutachtenauftrags lediglich auf einem Missverständnis beruht (OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397) oder mit der Beantwortung der Beweisfragen aus Sicht einer verständigen Partei bereits eine offensichtliche und damit ohne Weiteres erkennbare Überschreitung des Beweisthemas durch den Sachverständigen einhergeht (OLG Frankfurt, NJW-RR 2022, 863).
- OLG Frankfurt, 13.07.2018 - 8 W 49/17
Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen …
Hinsichtlich der Art und Weise der Formulierung muss einem Sachverständigen daher ein gewisser Spielraum zugebilligt werden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.06.2016 - 8 W 33/16, MDR 2016, 1332; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 - 9 W 28/13, MDR 2014, 425, 426; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 WF 409/14, juris;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rdnr. S 120b). - OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 8 W 19/17
Arzthaftungsprozess: Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der …
Hinsichtlich der Art und Weise der Formulierung muss einem Sachverständigen daher ein gewisser Spielraum zugebilligt werden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 09.06.2016 - 8 W 33/16, MDR 2016, 1332; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 WF 409/14, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 - 9 W 28/13, MDR 2014, 425, 426).
- OLG Stuttgart, 14.06.2016 - 10 W 23/16
Sachverständigenablehnung im selbstständigen Beweisverfahren: Rechtliches Gehör …
Ein Befangenheitsgrund ist hingegen nicht gegeben, wenn die Überschreitung des Gutachtenauftrags auf einem Missverständnis des Sachverständigen beruht ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 2013 - 9 W 28/13 , juris Rn. 24 ). - OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17
Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen …
Notwendig ist darüber hinaus die Feststellung, dass sich dem Verhalten des Sachverständigen zusätzlich zur Überschreitung des Gutachtenauftrags Belastungstendenzen entnehmen lassen, die bei vernünftiger Betrachtung den Eindruck der Voreingenommenheit zu erwecken vermögen (BGH, Urteil vom 11.04.2013, VII ZB 32/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 - 9 W 28/13). - OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Es kommt darauf an, ob sich im Einzelfall aus der Überschreitung des Gutachtenauftrages bei vernünftiger Betrachtungsweise eine parteiliche Tendenz zu Gunsten oder Ungunsten einer Partei ergibt (…Huber, a.a.O. § 406 Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 in 9 W 28/13 - Rz. 24 zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 15 W 27/15
Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen
Einerseits wird der Anschein der Voreingenommenheit noch nicht dadurch hervorgerufen, dass das Gutachten inhaltliche Mängel aufweist bzw. lückenhaft ist (BGH GRUR 2008, 191 - Sachverständigenablehnung II; OLG Köln MDR 2008, 361; BGH GRUR 2012, 92 - Sachverständigenablehnung IV), insbesondere dann, wenn sich die Unzulänglichkeiten bei einer mündlichen Anhörung beseitigen lassen, dass der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag überschreitet und dies nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH MDR 2013, 739), etwa weil er den Gutachtenauftrag missverstanden hat (OLG Karlsruhe MDR 2014, 425) oder dass der Sachverständige sich gegen Angriffe einer Partei oder ihres Anwalts mit deutlichen Worten zur Wehr setzt (OLG Zweibrücken MDR 2013, 1425). - OLG Dresden, 17.12.2019 - 4 W 943/19
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
Hinsichtlich der Art und Weise der Formulierung muss einem Sachverständigen daher ein gewisser Spielraum zugebilligt werden (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.06.2016 - 8 W 33/16, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 - 9 W 28/13, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 WF 409/14, juris;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rdnr. S 120b). - OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 8 W 33/16
Arzthaftungsverfahren: Ablehnung des zahnmedizinischen Sachverständigen wegen …
Hinsichtlich der Art und Weise der Formulierung muss einem Sachverständigen daher ein gewisser Spielraum zugebilligt werden (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 - 9 W 28/13, MDR 2014, 425, 426; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 WF 409/14, juris). - KG, 07.04.2026 - 7 W 6/26
Zum Verlust des Anspruchs auf Sachverständigenvergütung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 1 …
Rn. 14 Eine Parteilichkeit wäre beispielsweise dann anzunehmen, wenn der Sachverständige seinen Auftrag bewusst überschritten hätte, um aus eigenem "Gerechtigkeitsempfinden" einer Partei zu "helfen" (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 2013 - 9 W 28/13 -, juris Rn. 24 f.;… Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage, 10/2025, § 406 ZPO Rn. 7). - LG Ellwangen/Jagst, 30.04.2024 - 1 T 32/24
Schadensersatzklage nach Körperverletzung: Ablehnung des medizinischen …
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 07.04.2014 - 9 W 28/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ergänzung eines Beschlusses im Beschwerdeverfahren bei fehlender Kostenentscheidung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 321 Abs 2 ZPO, § 329 Abs 2 ZPO
Entscheidung im Beschwerdeverfahren: Ergänzung des Beschlusses bei versehentlich unterbliebener Kostenentscheidung; Antragsfrist bei nicht förmlicher Zustellung des zu ergänzenden Beschlusses - ra.de
- rechtsportal.de
§ 321 ZPO; § 329 Abs. 2 ZPO
Zulässigkeit der Ergänzung eines Beschlusses im Beschwerdeverfahren bei unterbliebener Kostenentscheidung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die fehlender Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Ergänzung eines Beschlusses im Beschwerdeverfahren bei unterbliebener Kostenentscheidung
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 28.05.2013 - 6 O 14/12
- LG Konstanz, 04.09.2013 - 6 O 14/12
- OLG Karlsruhe, 04.09.2013 - 9 W 28/13
- OLG Karlsruhe, 07.04.2014 - 9 W 28/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2053
- MDR 2014, 1045
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OLG Rostock, 26.06.2008 - 3 U 62/08
Beschlussergänzung: Versehentlich unterbliebene Entscheidung zu den Kosten des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2014 - 9 W 28/13
Rn. 9 Es kommt bei der Frage der Frist im Rahmen der entsprechenden Anwendung von § 321 Abs. 2 ZPO nicht darauf an, ob eine förmliche Zustellung gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO - im Hinblick auf den möglichen Fristlauf gemäß § 321 Abs. 2 ZPO - geboten gewesen wäre (vgl. zur Zustellung gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO in ähnlichen Fällen OLG München, MDR 2003, 522; OLG Rostock, OLGR 2009, 267). - OLG Jena, 09.03.2011 - 4 U 111/08
Aufnahme eines Haftungsvorbehalts in einen Kostenbeschluss nach § 516 Abs. 3 ZPO
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2014 - 9 W 28/13
Denn bei der lediglich formlosen Mitteilung einer Entscheidung rechnet eine Partei - und auch ein Prozessbevollmächtigter - kaum damit, dass damit gleichzeitig die relativ kurze Frist gemäß § 321 Abs. 2 ZPO beginnen könnte, wenn dem Gericht bei seiner Entscheidung ein entsprechendes Versehen unterlaufen ist (…vgl. OLG München, a.a.O.;… OLG Rostock, a.a.O.; anders OLG Jena, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 U 111/08 -, zitiert nach Juris;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329 ZPO Rnr. 41, wobei die zum Beleg der Auffassung in der Kommentierung angeführten Rechtsprechungszitate jedoch nicht zutreffend sind). - OLG München, 12.02.2003 - 1 U 2733/02
Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2014 - 9 W 28/13
Rn. 9 Es kommt bei der Frage der Frist im Rahmen der entsprechenden Anwendung von § 321 Abs. 2 ZPO nicht darauf an, ob eine förmliche Zustellung gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO - im Hinblick auf den möglichen Fristlauf gemäß § 321 Abs. 2 ZPO - geboten gewesen wäre (vgl. zur Zustellung gemäß § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO in ähnlichen Fällen OLG München, MDR 2003, 522; OLG Rostock, OLGR 2009, 267).
- BGH, 18.12.2018 - II ZB 21/16
Formlose Mitteilung eines Beschlusses: Beginn der zweiwöchigen Frist zur Stellung …
Ein Beschluss ist daher nicht schon deshalb förmlich zuzustellen, weil er den Fristbeginn für einen möglichen Ergänzungsantrag herbeiführt (so auch OLG Stuttgart, ZZP 69, 428, 429; OLG München, MDR 2003, 522; OLG Jena…, Beschluss vom 9. März 2011 - 4 U 111/08, juris Rn. 12; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 6 W 310/16, juris Rn. 9;… Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 329 Rn. 17; a.A.: KG, JurBüro 2015, 144, 145; die Frage offenlassend: OLG Karlsruhe, NJW 2014, 2053).Rn. 18 cc) Auch die weitere Annahme des Berufungsgerichts, die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags (§ 321 Abs. 2 ZPO) beginne bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung, trifft zu (ebenso OLG Stuttgart, ZZP 69, 428 f.; OLG Jena…, Beschluss vom 9. März 2011 - 4 U 111/08, juris Rn. 11 f.; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 6 W 310/16, juris Rn. 10 ff.;… Zöller/Feskorn, ZPO, 32. Aufl., § 329 Rn. 48; Vollkommer, MDR 2014, 1046;… im Ergebnis wohl auch MünchKommZPO/Musielak, 5. Aufl., § 329 Rn. 14; a.A.: OLG Karlsruhe, NJW 2014, 2053; KG, JurBüro 2015, 144, 145;… wohl auch Hk-ZPO/Saenger, 7. Aufl., § 329 Rn. 36).
- KG, 17.11.2014 - 8 W 86/14
Beschlussergänzung: Beginn der Frist für den Ergänzungsantrag
Auch im Fall der Ergänzung eines Beschlusses analog § 321 ZPO läuft die Antragsfrist des § 321 Abs. 2 ZPO erst ab einer Zustellung der Ausgangsentscheidung, unabhängig davon, ob diese nach § 329 ZPO zustellungsbedürftig war (Anschluss an OLG Karlsruhe, 7. April 2014, 9 W 28/13, NJW 2014, 2053).Streitig ist, ob bei einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift für eine Beschlussergänzung die Frist regelmäßig bereits mit formlosem Zugang des lückenhaften Beschlusses beginnt (so OLG Stuttgart, Beschl. v. 13.01.1956, ZZP 69, 428;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 329 Rn 41;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl., § 329 Rn 20;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 35. Aufl.,§ 321 Rn 7), ob sie nur im Falle zustellungsbedürftiger und/oder urteilsersetzender Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO mit der Zustellung und im Übrigen mit Zugang beginnt (so OLG München MDR 2003, 522; OLGR Rostock 2009, 267, jeweils für Beschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO in der vor dem 27.10.2011 anwendbaren Fassung; OLG Jena, Beschl. v. 09.03.2011 - 4 U 111/08, bei Juris Tz 11;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 321 Rn 7;… Musielak/Musielak, ZPO, 11. Aufl., § 329 Rn 20;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 329 Rn 27), oder ob sie stets - unabhängig davon, ob § 329 ZPO eine Zustellung des Beschlusses gebietet - erst ab einer etwaigen förmlichen Zustellung beginnt (so OLG Karlsruhe NJW 2014, 2053).
- OLG Koblenz, 21.07.2016 - 6 W 310/16
Beschlussergänzung: Beginn der zweiwöchigen Ergänzungsfrist bei formloser …
Rn. 11 Nach einer Auffassung wird die Frist des § 321 Abs. 2 ZPO auch dann, wenn der Ausgangsbeschluss - wie hier - nach § 329 ZPO nicht zustellungsbedürftig war, erst ab dessen förmlicher Zustellung in Lauf gesetzt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. April 2014 - 9 W 28/13, NJW 2014, 2053; Kammergericht…, Beschluss vom 17. November 2014, aaO).
- OLG Bamberg, 13.01.2016 - 3 W 121/15
Ergänzung eines selbständigen Beweisverfahrensbeschlusses mit Kostenentscheidung
Unterschiedlich wird insbesondere die Frage beantwortet, ob bei einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift für eine Beschlussergänzung die Frist regelmäßig bereits mit formlosem Zugang des lückenhaften Beschlusses beginnt (OLG Jena, Beschluss vom 09.03.2011, Az.: 4 U 111/08), oder ob sie stets und unabhängig davon, ob die Vorschrift des § 329 ZPO eine Zustellung des Beschlusses gebietet, erst ab einer etwaigen förmlichen Zustellung beginnt (…so KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2014, S. 2053).Im Sinne einer ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeit für die Parteien für eine nachträgliche Ergänzung ist die Konsequenz, dass eine Ergänzung mangels Zustellung auch noch nach Rechtskraft bzw. Unanfechtbarkeit der Entscheidung beantragt werden kann, hinzunehmen (…KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 2014, S. 2053).
- OLG Jena, 03.12.2024 - Verg 5/24
Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Korrektur offenbarer Unrichtigkeiten …
Rn. 14 § 321 ZPO ist bei Beschlüssen im Beschwerdeverfahren grundsätzlich entsprechend anzuwenden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. April 2014 - 9 W 28/13 -, Rn. 7, juris). - LG München I, 15.11.2021 - 37 O 7725/21
Beginn der Antragsfrist für Beschlussergänzung
Dies setzt jedoch die förmliche Zustellung voraus, denn bei der lediglich formlosen Mitteilung einer Entscheidung rechnet eine Partei kaum damit, dass damit gleichzeitig die relativ kurze Frist gemäß § 321 Abs. 2 ZPO beginnen könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2014 - 9 W 28/13, NJW 2014, 2053; OLG München, Beschluss vom 12.02.2003 - 1 U 2733/02, BeckRS 2003, 10893).
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