Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Berufsunfähigkeitsversicherung - Streitwert bei Zahlung Abfindungsbetrags und Vertragsbeendigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert eines Abfindungsvergleichs über laufende Rentenleistungen; Höhe des Mehrwerts bei Beendigung einer Berufunfähigkeits-Zusatzversicherung im Abfindungsvergleich
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 20.06.2014 - 14 O 55/13
- OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 872
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10
Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
Die Schätzung korrespondiert zudem mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wert eines Feststellungsantrags in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Auch bei einem streitigen Feststellungsantrag zum Fortbestand der Versicherung nimmt der BGH keinen höheren Wert an, wenn der Feststellungsantrag mit einer Leistungsklage aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert wird (vgl. BGH, VersR 2012, 76). - LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08
Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
(Vgl. dazu beispielsweise LAG Köln, NZA-RR 2009, 503 für einen Vergleich in einem Kündigungsrechtsstreit; OLG Köln, FamRZ 2010, 754 für vergleichsweise Regelungen in einem Unterhaltsprozess;… Zöller/Herget, a.a.O., § 3 ZPO Rn. 16 "Mietstreitigkeiten" am Ende für vergleichsweise Zahlungen des Vermieters, die einen Mieter zum Auszug bewegen sollen). - OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12
Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -).
- OLG Nürnberg, 18.04.2012 - 8 W 390/12
Streitwertbemessung: Überschießender Wert eines Vergleichs mit einer Abgeltung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -). - OLG Naumburg, 03.05.2012 - 9 U 192/11
Kundenbonus bei Rezepteinlösung - Wettbewerbsverstoß: Rezeptbonus bei der Abgabe …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -). - OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -). - OLG Köln, 08.12.2009 - 4 WF 189/09
Streitwert bei Befristung des nachehelichen Unterhalts durch Prozessvergleich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
(Vgl. dazu beispielsweise LAG Köln, NZA-RR 2009, 503 für einen Vergleich in einem Kündigungsrechtsstreit; OLG Köln, FamRZ 2010, 754 für vergleichsweise Regelungen in einem Unterhaltsprozess;… Zöller/Herget, a.a.O., § 3 ZPO Rn. 16 "Mietstreitigkeiten" am Ende für vergleichsweise Zahlungen des Vermieters, die einen Mieter zum Auszug bewegen sollen).
- OLG Hamm, 22.05.2018 - 7 W 9/18
Gegenstandswert eines Abfindungsvergleichs
Folglich kommt es bei einem Abfindungsvergleich - wie er vorliegt - nicht auf den Abfindungsbetrag, sondern auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (OLG Hamm, Beschluss vom 27.4.2012, Az. 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.8.2009, Az. 7 W 48/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 9 W 33/14; auch schon: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.1991, 3 WF 29/91; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.11.1990, Az. 9 W 136/90).Nur in einem solchen Fall nimmt die herrschende Meinung einen Mehrwert des Vergleichs an (u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 27.4.2012, Az. 20 W 13/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 9 W 33/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.8.2014, Az. 8 W 1409/14).
- OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20
Zivilprozessrecht
Entsprechend kommt es bei einem Abfindungsvergleich, wie dem vorliegenden, grundsätzlich nicht auf den Abfindungsbetrag als solchen, sondern vielmehr auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2012 - I-20 W 13/12, 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 W 75/10; KG, Beschluss vom 17.09.2014 - 6 W 127/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 9 W 33/14 -, allesamt juris). - OLG München, 15.03.2019 - 24 W 278/19
Bestimmung eines Vergleichsmehrwerts
Dem entsprechend herrscht auch (soweit ersichtlich) Einigkeit darüber, dass bei der Bemessung eines Vergleichs(mehr) werts die allgemeinen Vorschriften der §§ 3 ff. ZPO (einschließlich § 9 ZPO) Anwendung finden (…vgl. OLG Düsseldorf vom 11.05.2009 - I-24 W 16/09 - juris Rn. 10;… OLG Karlsruhe vom 31.03.2015 - 12 W 7/15 - juris Rn. 11; vom 21.10.2014 - 9 W 33/14 - juris Rn. 12;… Kurpat, a. a. O., Rn. 5483 und 5522).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".