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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,39582
OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14 (https://dejure.org/2014,39582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2014 - 9 W 33/14 (https://dejure.org/2014,39582)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 9 W 33/14 (https://dejure.org/2014,39582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Streitwert bei Zahlung Abfindungsbetrags und Vertragsbeendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert eines Abfindungsvergleichs über laufende Rentenleistungen; Höhe des Mehrwerts bei Beendigung einer Berufunfähigkeits-Zusatzversicherung im Abfindungsvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 872
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
    Die Schätzung korrespondiert zudem mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wert eines Feststellungsantrags in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Auch bei einem streitigen Feststellungsantrag zum Fortbestand der Versicherung nimmt der BGH keinen höheren Wert an, wenn der Feststellungsantrag mit einer Leistungsklage aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert wird (vgl. BGH, VersR 2012, 76).
  • LAG Köln, 03.03.2009 - 4 Ta 467/08

    Streitwert, Mehrwert eines Vergleichs im Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
    (Vgl. dazu beispielsweise LAG Köln, NZA-RR 2009, 503 für einen Vergleich in einem Kündigungsrechtsstreit; OLG Köln, FamRZ 2010, 754 für vergleichsweise Regelungen in einem Unterhaltsprozess;… Zöller/Herget, a.a.O., § 3 ZPO Rn. 16 "Mietstreitigkeiten" am Ende für vergleichsweise Zahlungen des Vermieters, die einen Mieter zum Auszug bewegen sollen).
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 20 W 13/12

    Streitwert eines Rechtsstreits und eines Vergleichs betreffend eine …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
    In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -).
  • OLG Nürnberg, 18.04.2012 - 8 W 390/12

    Streitwertbemessung: Überschießender Wert eines Vergleichs mit einer Abgeltung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
    In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -).
  • OLG Naumburg, 03.05.2012 - 9 U 192/11

    Kundenbonus bei Rezepteinlösung - Wettbewerbsverstoß: Rezeptbonus bei der Abgabe …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
    In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2011 - 12 W 29/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
    In der Praxis hat sich der vom Landgericht angenommene Wert von 20% des 3 1/2-fachen Jahresbetrages von Berufsunfähigkeitsleistung und Beitragsbefreiung durchgesetzt, wenn mit der Abfindung der Berufsunfähigkeit gleichzeitig der Versicherungsvertrag sofort beendet oder erheblich modifiziert wird (vgl. OLG Karlsruhe - 12. Zivilsenat - Beschluss vom 06.05.2011 - 12 W 29/11 - OLG Hamm, NJOZ 2012, 2173; OLG Nürnberg, r+s 2014, 207; ebenso Senat, Beschluss vom 28.08.2013 - 9 U 192/11 -).
  • OLG Köln, 08.12.2009 - 4 WF 189/09

    Streitwert bei Befristung des nachehelichen Unterhalts durch Prozessvergleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 9 W 33/14
    (Vgl. dazu beispielsweise LAG Köln, NZA-RR 2009, 503 für einen Vergleich in einem Kündigungsrechtsstreit; OLG Köln, FamRZ 2010, 754 für vergleichsweise Regelungen in einem Unterhaltsprozess;… Zöller/Herget, a.a.O., § 3 ZPO Rn. 16 "Mietstreitigkeiten" am Ende für vergleichsweise Zahlungen des Vermieters, die einen Mieter zum Auszug bewegen sollen).
  • OLG Hamm, 22.05.2018 - 7 W 9/18

    Gegenstandswert eines Abfindungsvergleichs

    Folglich kommt es bei einem Abfindungsvergleich - wie er vorliegt - nicht auf den Abfindungsbetrag, sondern auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (OLG Hamm, Beschluss vom 27.4.2012, Az. 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.8.2009, Az. 7 W 48/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 9 W 33/14; auch schon: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.1991, 3 WF 29/91; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.11.1990, Az. 9 W 136/90).

    Nur in einem solchen Fall nimmt die herrschende Meinung einen Mehrwert des Vergleichs an (u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 27.4.2012, Az. 20 W 13/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az. 9 W 33/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.8.2014, Az. 8 W 1409/14).

  • OLG Bremen, 01.03.2021 - 3 U 19/20

    Zivilprozessrecht

    Entsprechend kommt es bei einem Abfindungsvergleich, wie dem vorliegenden, grundsätzlich nicht auf den Abfindungsbetrag als solchen, sondern vielmehr auf den Wert der abgefundenen Ansprüche an (zum Ganzen: OLG Hamm, Beschluss vom 27.04.2012 - I-20 W 13/12, 20 W 13/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 W 75/10; KG, Beschluss vom 17.09.2014 - 6 W 127/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 9 W 33/14 -, allesamt juris).
  • OLG München, 15.03.2019 - 24 W 278/19

    Bestimmung eines Vergleichsmehrwerts

    Dem entsprechend herrscht auch (soweit ersichtlich) Einigkeit darüber, dass bei der Bemessung eines Vergleichs(mehr) werts die allgemeinen Vorschriften der §§ 3 ff. ZPO (einschließlich § 9 ZPO) Anwendung finden (…vgl. OLG Düsseldorf vom 11.05.2009 - I-24 W 16/09 - juris Rn. 10;… OLG Karlsruhe vom 31.03.2015 - 12 W 7/15 - juris Rn. 11; vom 21.10.2014 - 9 W 33/14 - juris Rn. 12;… Kurpat, a. a. O., Rn. 5483 und 5522).
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