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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.2012 - I-9 W 47/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,457
OLG Hamm, 17.01.2012 - I-9 W 47/11 (https://dejure.org/2012,457)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2012 - I-9 W 47/11 (https://dejure.org/2012,457)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - I-9 W 47/11 (https://dejure.org/2012,457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Restschuldbefreiung, Feststellungsklage, vorsätzlich unerlaubte Handlung, Verjährung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 184, 302 InsO, § 852 BGB a.F.
    Restschuldbefreiung, Feststellungsklage, vorsätzlich unerlaubte Handlung, Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 302 Nr. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, dass eine verjährte Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung herrührt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Feststellungklage auf vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach Verjährungseintritt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung des Ursprungs einer verjährten Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 432/10
  • OLG Hamm, 17.01.2012 - I-9 W 47/11

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2012 - 9 W 47/11
    Der Streit der Parteien, ob diese Forderung nach § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen ist, kann auch vor Erteilung der Restschuldbefreiung einer endgültigen Klärung zugeführt werden (BGHZ 187, 337).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2012 - 9 W 47/11
    Rn. 16 Die Festsetzung des Streitwerts orientiert sich an der Entscheidung des BGH in NJW 2009, 920.
  • OLG Braunschweig, 13.09.2012 - 1 U 31/11

    Zur rechtssicheren Gestaltung von Forderungsabtretung bei Arztpraxis

    Ist die Beurteilung der Vollstreckungsaussichten hingegen völlig offen, so ist der Abschlag mit 50% zu bemessen (OLG Hamm NZI 2012, 196, 197).
  • OLG Hamm, 29.03.2023 - 11 U 156/22

    Abgasskandal; Audi Q3; Motortyp EA 189; Verjährung

    Rn. 75 Zwar verjährt der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrunds einer Forderung aus Vorsatzdelikt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten (BGH…, Urteil vom 02.12.2010 - IX ZR 247/09, NZI 2011, 111 Rn. 16), jedoch hat der Geschädigte nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs, hinsichtlich dessen die Feststellung begehrt wird, keinen Anspruch auf eben diese Feststellung, da ein rechtliches Interesse an selbiger nicht (mehr) gegeben ist (BGH, Hinweisbeschluss vom 06.04.2006 - IX ZR 240/04, NZI 2007, 245f; OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2012 - 9 W 47/11, NZI 2012, 196 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 04.05.2016 - 32 Sa 16/16

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Beruhens einer im Insolvenzverfahren …

    Rn. 17 Ein solcher Rahmen ist auch der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen: Soweit das Amtsgericht J ferner eine Entscheidung des OLG Hamm zitiert, in der dieses den Streitwert mangels Ausführungen der Parteien zu den Vollstreckungsaussichten auf 50 % des Nennwerts festgesetzt hat (OLG Hamm, Beschl. v. 17.01.2012 - 9 W 47/11 - zitiert nach juris, dort Tz. 13), kann auch deren Inhalt den Willkürvorwurf nicht begründen, da das Landgericht I vertretbare tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Vollstreckungsaussichten gewählt hat.
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