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| OLG Nürnberg, 04.12.2018 - 9 WF 1426/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 1080
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 11.07.2022 - 11 WF 352/22
Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des obsiegenden Anwalts durch die …
Die Staatskasse kann auf sie gemäß § 59 RVG übergegangene Ansprüche des gegnerischen Rechtsanwalts auch dann gegen die andere Partei geltend machen, wenn dieser ebenfalls Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde; § 122 Abs. 1 Nr. 1 b ZPO "sperrt" dieses Vorgehen nicht (Aufgabe Beschluss v. 01.08.2013 - 11 WF 1178/13 = BeckRS 2013, 13631 = FamRZ 2014, 1880; wie BGH, Beschl. v. 11.06.1997 - XII ZR 254/94 = BeckRS 1997, 04928; OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.12.2018 - 9 WF 1426/18 = FamRZ 2019, 1080).Vielmehr bleibt es hier bei der Wertung des § 123 ZPO (ebenso z.B. OLG Nürnberg, Beschl. v. 04.12.2018 - 9 WF 1426/18 Tz. 15 ff.; OLG Hamm, Beschl. v. 23.09.2016 - 6 WF 190/16 Tz. 5).
- AG Kaufbeuren, 17.03.2022 - 3 F 6/21
Auf die Staatskasse übergegangenen Erstattungsansprüche gegen die Beteiligten
Rn. 10 Dieser herrschenden Meinung (siehe u.a. Zöller ZPO, 34. Auflage, § 122 Rn. 5, OLG Nürnberg Beschluss vom 04.12.2018, 9 WF 1426/18) ist zu folgen.
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