Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 42 Abs. 2 § 227
Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung einer Terminsverlegung
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 20.07.2001 - 51 Fu 401/99
- OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1042 (Ls.)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 18.11.1996 - 14 WF 233/96
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
Terminsbestimmung und Terminsverlegung liegen im Organisationsermessen des Richters, weshalb die Ablehnung von Terminswünschen regelmäßig keinen Befangenheitsgrund darstellt (…Senat a. a. O. S. 386; OLG Köln, NJW-RR 1997, 828 m.w.N.). - OLG Bremen, 21.10.1991 - 3 W 62/91
Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
Gleichwohl ist nach der herrschenden Meinung die sofortige Beschwerde auch dann das statthafte Rechtsmittel, wenn das Befangenheitsgesuch als unzulässig verworfen worden ist (OLG Bremen OLGZ 1992, 485;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001 § 46 Rn. 8 m.w.N.). - KG, 28.01.1992 - 1 W 5827/91
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Rückgabe einer Sache an das …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
Zu einer eigenen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist der abgelehnte Richter ausnahmsweise dann befugt, wenn es sich um ein unzulässiges, insbesondere der Verschleppung dienendes und damit rechtsmißbräuchliches Ablehnungsgesuch handelt (BGH NJW 1992, 984; BayObLGZ 93, 10;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, a.a.O., § 45 Rn. 3 und 6 m.w.N.). - LG Tübingen, 31.10.1994 - 5 O 33/94
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
Die urlaubsbedingte Abwesenheit einer Partei stellt nur dann einen Grund zur Terminsverlegung dar, wenn es sich um einen langfristig geplanten Auslandsurlaub handelt (Senat in FuR 2000, 384, 385; LG Tübingen, MDR 1995, 960;… Zöller-Stöber a.a.O., Rn. 6;… Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann a.a.O., § 227, Rn. 12 m. w. N.).
- BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03
Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung …
Ein Verstoß gegen Prozessförderungspflichten durch den Beschwerdeführer, welcher eine Prozessverschleppung begründen könnte (vgl. Brandenburgisches OLG, FamRZ 2002, S. 1042), kann ebenso wenig festgestellt werden wie eine beharrliche Stellung unzulässiger oder unbegründeter Ablehnungsgesuche gegen Richter oder Gerichtspersonen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. September 1997 - L 13 An 2805/97 A - ). - OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13
Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des …
Zu einer eigenen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist der abgelehnte Richter nämlich ausnahmsweise befugt, wenn es sich um ein unzulässiges, insbesondere der Verschleppung dienendes und damit rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch handelt (BGH NJW 1992, 984; FamRZ 2005, 1564; BayObLGZ 93, 10; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042;… Zöller/ Vollkommer, ZPO, 30. A., § 45 Rz. 4;… § 47 Rz. 2 a.E.). - OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08
Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den …
Derartiges wurde dann bejaht, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung zum Anlass genommen wurde, durch Anbringen eines auf die Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuch - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. hierzu OLG Köln OLGR 2004, 404-405, OLG Köln OLGR 2003, 107-109, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042).
- LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16
Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch
Die für die Feststellung solcher inneren Tatsachen, wie dem Motiv der Verfahrensverschleppung oder der Absicht, verfahrensfremde Ziele zu verfolgen, erforderlichen Indizien können sich dabei nicht nur aus dem Ablehnungsgesuch selbst, sondern auch aus dem gesamten Prozessverhalten der ablehnenden Partei ergeben (OLG Brandenburg - 9 WF 147/01 - Graßnack in Prütting/Gehrlein § 46 Rn. 4). - OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als …
In Rechtsprechung und Rechtsliteratur ist zwar einhellig anerkannt, dass der abgelehnte Richter - abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO - ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt sein soll, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich ist und insofern als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. BGH Rechtspfleger 2005, 415; BGH NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042; SächsVerfGH NJW-RR 1999, 287, 288; BVerwG NJW 1997, 3327;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 6;… ders. § 45 ZPO Rdn. 4 m.w.N.). - VG Frankfurt/Oder, 02.03.2018 - 5 K 1235/15
Wasserversorgungsbeiträge
Vielmehr steht nach Überzeugung des Einzelrichters fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen soll (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht durch den erkennenden Einzelrichter den Antrag ablehnen darf und muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).Ganz offenbar will der Beklagte in den im Dezernat des Einzelrichters/Berichterstatters behandelten Angelegenheiten eine Vertagung und Verzögerung erzwingen und sucht dies - nach Ablehnung von Terminverlegungsanträgen mit dem Mittel der Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zu erreichen, was rechtsmissbräuchlich ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01).
- VG Frankfurt/Oder, 23.02.2018 - 5 K 1774/15
Wasseranschlussbeitrag
Vielmehr steht nach Überzeugung des Einzelrichters fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen soll (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht durch den erkennenden Einzelrichter den Antrag ablehnen darf und muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).Ganz offenbar will der Beklagte in den im Dezernat des Einzelrichters/Berichterstatters behandelten Angelegenheiten eine Vertagung und Verzögerung erzwingen und sucht dies - nach Ablehnung von Terminverlegungsanträgen mit dem Mittel der Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zu erreichen, was rechtsmissbräuchlich ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01).
- VG Frankfurt/Oder, 23.02.2018 - 5 K 1782/15
Wasserversorgungsbeitrag
Vielmehr steht nach Überzeugung des Einzelrichters fest, dass das Ablehnungsgesuch nur einer Verschleppung dienen sollte (hierzu bereits OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01), so dass das Gericht durch den erkennenden Einzelrichter den Antrag ablehnen darf und muss (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07).Ganz offenbar will der Beklagte in den im Dezernat des Einzelrichters/Berichterstatters behandelten Angelegenheiten eine Vertagung und Verzögerung erzwingen und sucht dies - regelmäßig nach Ablehnung von Terminverlegungsanträgen - mit dem Mittel der Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zu erreichen, was rechtsmissbräuchlich ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. September 2001 - 9 WF 147/01).
- OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09
Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …
a) Der abgelehnte Richter ist abweichend von § 45 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise dann zu einer eigenen Entscheidung über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch befugt, wenn der Ablehnungsantrag eindeutig und offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist und deshalb der Verwerfung als unzulässig unterliegt (vgl. BGH Rechtspfl. 2005, 415; NJW 1992, 983, 984; BayObLG NJW-RR 1993, 1277, 1278; OLG Köln OLGR Köln 2004, 236; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2002, 1042). - OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung
Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107). - AG München, 07.06.2016 - 274 C 890/16
Unzulässigkeit einer Richterablehnung zur Verfahrensverschleppung nach …
- OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.04.2006 - L 1 SF 34/06
Befangenheit des Richters bei verweigerter Terminsverlegung
- VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1786/15
Wasserversorgungsbeitrag
- VG Frankfurt/Oder, 08.06.2018 - 5 K 1399/15
Wasserversorgungsbeiträge
- VG Frankfurt/Oder, 15.06.2018 - 5 K 1204/15
Wasserversorgungsbeiträge
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1243/15
Wasserversorgungsbeiträge
- VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 171/14
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1230/15
Wasserversorgungsbeiträge
- VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 172/14
Wasserversorgungsbeiträge
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2018 - 5 K 1108/15
Wasseranschlusbeitrag
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