Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.04.2010 - 9 WF 159/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 1a; SGB XII § 82 Abs. 2
Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers
Verfahrensgang
- AG Betzdorf, 05.10.2009 - 5 F 313/09
- OLG Koblenz, 06.04.2010 - 9 WF 159/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1360
- Rpfleger 2010, 378
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 04.10.2005 - 6 UF 87/05
Prozesskostenhilfe: Bewilligung mit Ratenzahlungsanordnung
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.2010 - 9 WF 159/10
Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nach § 36 Abs. 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse und führen deshalb auch nicht zum Verlust der Verfügungsbefugnis des Schuldners nach § 80 InsO (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 436 ; OLG Koblenz, FamRZ 2009, 533 ). - OLG Koblenz, 09.10.2008 - 9 WF 726/08
Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung bei Eröffnung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.04.2010 - 9 WF 159/10
Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nach § 36 Abs. 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse und führen deshalb auch nicht zum Verlust der Verfügungsbefugnis des Schuldners nach § 80 InsO (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 436 ; OLG Koblenz, FamRZ 2009, 533 ).
- BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19
Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung …
Maßgeblich dafür, ob ein Beteiligter über verfahrenskostenhilferechtlich einzusetzendes Einkommen verfügt, bleibt insoweit allein § 115 ZPO (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2010, 1360; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 436, 437;… LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 5. September 2012 - 10 Ta 142/12 - juris Rn. 9;… Bartels in Bork/Jacoby/Schwab FamFG 3. Aufl. § 76 Rn. 45;… Zöller/Geimer ZPO 32. Aufl. § 120 a Rn. 28). - OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Verfahrenskostenhilfe
Teilweise wird vertreten, dies stehe einer Ratenzahlungsanordnung nicht entgegen (vgl. z.B. LArbG Köln v. 07.10.2015 - 1 Ta 231/15 - zitiert nach juris; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.02.2013 - L 7 R 144/10 - zitiert nach juris; OLG Koblenz v. 06.04.2010 - 9 WF 159/10, FamRZ 2010, 1360). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
Prozesskostenhilfe - nachträgliche Ratenzahlungsanordnung - Insolvenzverfahren
Rn. 12 a) Teilweise wird dies mit der Begründung verneint, dass das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen nicht der Zwangsvollstreckung unterliege und daher nicht zur Insolvenzmasse gehöre, weshalb insoweit kein Verfügungsverbot des Insolvenzschuldners bestehe (vgl. LAG Köln 07. Oktober 2015 - 1 Ta 231/15 - Rn. 3, OLG Koblenz 06. April 2010 - 9 WF 159/10 - Rn. 7, OLG Zweibrücken v. 04. Oktober 2005 - 6 UF 87/05 - Rn. 1, jeweils zitiert nach juris)..
- OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 2 WF 192/18
Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen bei Verfahrenskostenhilfe bei …
Nach anderer Ansicht (LAG Köln, ZInsO 2015, 2536 f.; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.2.2013, Az. 7 R 144/10, zitiert nach Juris; OLG Koblenz, FamRZ 2010, 1360; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 436 f.) steht die zwischenzeitliche Insolvenzeröffnung einer nachträglichen Ratenzahlungsanordnung nicht entgegen, wenn und soweit dem Beteiligten unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen (§§ 850 ff. ZPO) von seinem Arbeitseinkommen - hierzu zählen gemäß § 850 Abs. 2 ZPO auch Versorgungsbezüge - ein Betrag verbleibt, welcher gemäß § 36 Abs. 1 InsO vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird. - LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12
Prozesskostenhilfe - Ratenzahlungsanordnung trotz Verbraucherinsolvenz
Dem Kläger verbleibt nämlich angesichts der im Gesetz festgeschriebenen Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (vgl. §§ 36 Abs. 1 InsO, 850 ff. ZPO) von seinem Arbeitseinkommen ein Betrag, welcher vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und deshalb - nach Abzug der in § 115 ZPO genannten berücksichtigungsfähigen Ausgaben - zum Bestreiten der Prozesskosten einzusetzen ist (ebenso: OLG Koblenz Beschluss vom 06.04.2010 - 9 WF 159/10- FamRZ 2010, 1360; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 23.09.2009 - 6 Ta 153/09 - Juris). - OLG Düsseldorf, 10.12.2019 - 3 WF 120/19
Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe
Liegt in Abgrenzung hierzu das Einkommen über der Pfändungsgrenze des § 850c ZPO, so steht das pfändbare Einkommen den Insolvenzgläubigern zu, mit der verfahrenskostenhilferechtlichen Konsequenz, dass die Pfändungsbeträge als "besondere Belastung" im Sinne des § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO abgezogen werden müssen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6.4.2010 - 9 WF 159/10, FamRB 2010, 372 mit Anm. Janlewing; LAG Köln…, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 1 TA 341/10 - zitiert nach juris Rz. 14; LAG Schleswig Holstein…, Beschluss vom 5.1.2007 -2 TA 294/06 - zitiert nach juris Rz. 6). - LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 7 Ta 53/16
Prozesskostenhilfe - Ratenzahlungsanordnung - Verbraucherinsolvenzverfahren
Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nach § 36 Abs. 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse und führen deshalb auch nicht zum Verlust der Verfügungsbefugnis des Schuldners nach § 80 InsO (OLG Koblenz, Beschluss vom 6. April 2010 - 9 WF 159/10 -, juris; Beschluss vom 9. Oktober 2008 - 9 WF 726/08 - BeckRS 2008, 24869; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 UF 87/05 - BeckRS 2005, 12354). - LSG Schleswig-Holstein, 18.02.2013 - L 7 R 144/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde im PKH-Verfahren - …
Es kann unter Abzug der nach § 115 ZPO zu berücksichtigenden Ausgaben und der dort genannten Freibeträge zum Bestreiten der Prozesskosten eingesetzt werden (so auch LAG Rheinland-Pfalz v. 5. September 2012 - 10 Ta 142/12, juris; OLG Koblenz v. 6. April 2010 - 9 WF 159/10, FamRZ 2010, 1360; LAG Schleswig-Holstein v. 23. September 2009, juris).
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