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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 05.11.2019

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 9 WF 240/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42532
OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 9 WF 240/19 (https://dejure.org/2019,42532)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2019 - 9 WF 240/19 (https://dejure.org/2019,42532)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2019 - 9 WF 240/19 (https://dejure.org/2019,42532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58 ; FamFG § 57 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem GewaltschutzG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem GewaltschutzG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 9 WF 240/19
    Rn. 4 Zwar ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach §§ 58 ff. FamFG grundsätzlich eine isolierte Kostenbeschwerde statthaft; auch findet die in § 61 Abs. 1 FamFG vorgeschriebene (und im Streitfall nicht vorliegende) Mindestbeschwer von mehr als 600 EUR auf eine solche Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH FamRZ 2013, 1876 - zitiert nach juris).
  • KG, 25.03.2013 - 3 WF 8/12

    Einstweiliges Anordnungsverfahren wegen Trennungsunterhalts: Anfechtbarkeit der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 9 WF 240/19
    Rn. 5 Allerdings gilt auch für solche Kostenanfechtungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit der allgemeine Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzuges in der Hauptsache (vgl. dazu OLG Koblenz FamRZ 2014, 1930; KG FamRZ 2014, 592 - jeweils zitiert nach juris;… Zöller-Feskorn, ZPO, 31. Auf., § 57 FamFG Rdnr. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.11.2019 - 9 WF 240/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45764
OLG Brandenburg, 05.11.2019 - 9 WF 240/19 (https://dejure.org/2019,45764)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2019 - 9 WF 240/19 (https://dejure.org/2019,45764)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2019 - 9 WF 240/19 (https://dejure.org/2019,45764)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2019 - 9 WF 240/19
    Zwar ist in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach §§ 58 ff. FamFG grundsätzlich eine isolierte Kostenbeschwerde statthaft; auch findet die in § 61 Abs. 1 FamFG vorgeschriebene (und im Streitfall nicht vorliegende) Mindestbeschwer von mehr als 600 EUR auf eine solche Kostenbeschwerde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH FamRZ 2013, 1876 - zitiert nach juris).
  • KG, 25.03.2013 - 3 WF 8/12

    Einstweiliges Anordnungsverfahren wegen Trennungsunterhalts: Anfechtbarkeit der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2019 - 9 WF 240/19
    Allerdings gilt auch für solche Kostenanfechtungen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit der allgemeine Grundsatz der Schranke des Rechtsmittelzuges in der Hauptsache (vgl. dazu OLG Koblenz FamRZ 2014, 1930; KG FamRZ 2014, 592 - jeweils zitiert nach juris;… Zöller-Feskorn, ZPO, 31. Auf., § 57 FamFG Rdnr. 3).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 2 WF 130/23

    Sorgerechtliches Eilverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung

    Rn. 17 Aus diesem Grund entspricht es der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2021 - 13 WF 215/20 -, BeckRS 2021, 1100; OLG Frankfurt, OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.2020 - 4 WF 25/20 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2019 - 9 WF 240/19 - BeckRS 2019, 31138; OLG Bamberg, Beschluss vom 01.7.2019 - 2 WF 140/19 -, BeckRS 2019, 24179; OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2018 - 9 WF 142/18-, juris; OLG Nürnberg Beschluss vom 18.09.2015 - 7 WF 1073/15 -, BeckRS 2015, 128856; OLG Dresden Beschluss vom 30.7.2015 - 20 WF 859/15 -, BeckRS 2015, 14988) und in der Literatur (…Giers, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 57 Rn. 3;… Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, 6. Auflage 2023, § 57 Rn. 22;… Schlünder in: BeckOK FamFG, Stand: 01.08.2023, § 57 Rn. 5;… Frank in: Musielak/Borth/Frank, FamFG, 7. Auflage 2022, § 57 Rn. 10), dass die Kostenentscheidung nicht anfechtbar ist, wenn sie zwar in einer grundsätzlich nach § 57 Satz 2 Nr. 1 bis 5 FamFG anfechtbaren Familiensache, aber ohne mündliche Verhandlung oder nach Erledigung oder Antragsrücknahme und damit isoliert ohne gleichzeitige Hauptsacheentscheidung ergangen ist, weil dann keine Entscheidung über die in § 57 Satz 2 FamFG genannten Gegenstände ergangen ist.
  • OLG Brandenburg, 11.01.2021 - 9 UF 207/20
    Nachdem das Verfahren bereits beendet worden ist, kommt eine Anfechtung nach § 57 FamFG im Übrigen nicht mehr in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 05. November 2019 - 9 WF 240/19, juris).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2021 - 9 UF 207/20
    Nachdem das Verfahren bereits beendet worden ist, kommt eine Anfechtung nach § 57 FamFG im Übrigen nicht mehr in Betracht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 05. November 2019 - 9 WF 240/19, juris).
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