Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 9 WF 42/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Sorgerechtsverfahren: Richterablehnung nach der mündlichen Verhandlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 43; ZPO § 44 Abs. 2; ZPO § 46 Abs. 2
Unzulässigkeit eines im Sorgerechtsverfahren erst nach der mündlichen Verhandlung eingereichten Ablehnungsgesuches - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines im Sorgerechtsverfahren erst nach der mündlichen Verhandlung eingereichten Ablehnungsgesuches; Verlust des Ablehnungsrechts durch Einlassung in eine Verhandlung oder durch Stellung von Anträgen
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 07.04.2008 - 41 F 121/07
- OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 9 WF 42/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04
Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 9 WF 42/08
Auf die von ihm in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. September 2004 (OLGR Schleswig 2004, 561), welches im Übrigen ausdrücklich betont, dass auch ein "Gesamttatbestand" einzelner Ablehnungsgründe nicht zu einer Umgehung des Verwirkungstatbestandes (§ 43 ZPO) führen darf, kann sich der Antragsgegner nicht berufen. - BayObLG, 16.12.1999 - 3Z BR 381/99
Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 9 WF 42/08
Danach kann ein Beteiligter in einem FGG-Verfahren einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn er sich bei ihm, ohne den ihm bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - 3Z BR 381/99, juris-Dokument).
- OLG Saarbrücken, 06.02.2009 - 9 WF 17/09
Verlust des Ablehnungsrechts durch Verhandeln zur Sache im FGG -Verfahren
Danach kann ein Beteiligter in einem FGG-Verfahren einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn er sich bei ihm, ohne den ihm bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat (Senat, Beschl.v. 29. Mai 2008, 9 WF 42/08, m.w.N.).Das von ihm missbilligte Verhalten der Richterin hätte der anwaltlich vertretene Antragsgegner spätestens in der mündlichen Verhandlung vom 9. Dezember 2008 zum Anlass nehmen müssen, ein Befangenheitsgesuch vorzubringen, zumal ihm bereits aus dem vorangegangenen Verfahren betreffend das Aufenthaltsbestimmungsrecht (41 F 121/07 SO Amtsgericht - Familiengericht - Saarbrücken = 9 WF 42/08 Saarländisches Oberlandesgericht), in dem er die dort zuständige Richterin mit vergleichbarer Begründung erfolglos wegen Befangenheit abgelehnt hatte, die Problematik der rechtzeitigen Rüge bekannt war (Senat, Beschl.v. 29. Mai 2008, 9 WF 42/08).
- OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 69/09
Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandeln zur Sache
Danach kann ein Beteiligter in einem FGG-Verfahren einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn er sich bei ihm, ohne den ihm bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat (Senat, Beschl.v. 29. Mai 2008, 9 WF 42/08, m.w.N.). - LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16
Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung
Der Verstoß gegen diese Pflicht bewirkt die Unbegründetheit des verspäteten Ablehnungsgesuchs (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 W 2/09, juris-Rn. 19 = OLGR Brandenburg 2009, 624;… Vossler in BeckOK/ZPO, 28. Edition, Stand 01.03.2018, § 43 Rn. 12; a.A. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2008 - 9 WF 42/08, juris-Rn. 2 = OLGR Saarbrücken 2008, 812;… Stackmann in MüKo/ZPO, 5. Auflage, § 43 Rn. 1, wonach § 43 ZPO die Unzulässigkeit des verspäteten Ablehnungsgesuchs bewirkt, was jedoch vorliegend dahinstehen kann, da der abgelehnte Richter jedenfalls nichts selbst über die Ablehnung entscheidet).
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