Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 26.05.2009 - 9 WF 55/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- openjur.de
- Judicialis
JVEG § 5 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 5 Abs. 2 Nr. 1
Berechnung des Einkommens im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren; Berechnung von Fahrtkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berechnung des Einkommens im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren; Berechnung von Fahrtkosten
Verfahrensgang
- AG Merzig, 28.04.2009 - 30 F 64/09 PKH 1
- OLG Saarbrücken, 26.05.2009 - 9 WF 55/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 09.07.2009 - 12 WF 132/09
Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens i.R.d. Prozesskostenhilfe sind …
Nach anderer Auffassung sind die notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des Pauschbetrages nach Ziffer 10.2.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit einem Betrag von 0, 30 EUR/km anzusetzen (OLG Celle, 18. Senat, OLGR 2009, 324; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 69; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2288; OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1961; Saarländisches OLG, Beschluss vom 26.05.2009, Az.: 9 WF 55/09; OLG Thüringen, Beschluss vom 11.06.2009, Az.: 1 WF 126/09). - OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 WF 20/10
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Berücksichtigung der Kosten für Energie …
Diese Pauschale beinhaltet - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - sämtliche Pkw-Kosten (Senatsbeschluss vom 28. September 2009 - 6 WF 96/09 - Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. September 2009 - 9 WF 92/09 - und vom 26. Mai 2009 - 9 WF 55/09 - m.w.N.), so dass die Kosten der Kfz-Versicherung, deren Abzug die Antragstellerin begehrt, nicht gesondert neben der Fahrtkostenpauschale berücksichtigt werden können. - OLG Rostock, 24.05.2011 - 10 WF 107/11 Mit dem OLG Celle (vgl. OLG Celle, FamRZ 2010, 54-56) ist der Senat der Ansicht, dass - in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG - der zeitnäher ermittelte Pauschbetrag nach Nr. 10.2.2 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien anzusetzen ist (vgl. OLG Celle, 18. Senat, OLGR 2009, 324; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 69 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2288 ; OLG Nürnberg, FamRZ 2008, 1961 ; Saarländisches OLG, Beschluss vom 26.05.2009 - 9 WF 55/09; OLG Thüringen, Beschluss vom 11.06.2009 - 1 WF 126/09).
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