Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 387 BGB, § 85 FamFG, Teil 3 Vorbem 3 Abs 3 RVG-VV, § 103 Abs 1 ZPO, § 104 ZPO
Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cochem, 28.05.2019 - 34 F 170/18
- OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2020, 859
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05
Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19
An diese Kostengrundentscheidung sind sowohl der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren als auch das Gericht im Verfahren der sofortigen Beschwerde gebunden (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 810, 811;… BeckOK Vorwerk/Wolf-Jaspersen, ZPO, 33. Edition, Stand: 1. Juli 2019, § 104, Rdnr. 23, m.w.N.;… Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 104, Rdnr. 3). - OLG Köln, 27.10.2009 - 17 W 291/09
Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostengrundentscheidung; Rechtskraft
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19
Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 85 FamFG, 104 ZPO zu treffende Kostenfestsetzungsbeschluss füllt nämlich lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrags aus (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 17 W 291/09 -, BeckRS 2009, 87184 -). - OLG Koblenz, 22.09.2010 - 14 W 529/10
Verfahrensrecht - Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig?
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19
Rn. 9 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn über den Bestand und die Höhe der Gegenforderung sowie die Aufrechnungslage kein Streit besteht (…vgl. BGH, a.a.O., 3249;… MünchKomm-Schulz, a.a.O., m.w.N.) oder die Gegenforderung (gegebenenfalls in demselben Verfahren) rechtskräftig zuerkannt worden ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 22. September 2010 - 14 W 529/10 -, BeckRS 2011, 20557;… MünchKomm-Schulz, a.a.O., m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - 7 E 1271/14
Festsetzung einer Terminsgebühr für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Auszug aus OLG Koblenz, 07.10.2019 - 9 WF 736/19
Rn. 7 Insoweit kommt es im Übrigen nicht darauf an, ob zu diesem Termin auch eine förmliche Ladung im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgt war bzw. ob hierzu ein ausdrücklicher Aufruf der Sache stattgefunden hat (vgl. OVG Münster, NJW 2015, 2601, 2602).
- BayObLG, 13.10.2026 - 101 SchH 146/25
Berufsausübungsgesellschaft, Selbstvertretung, Kostenerstattungsanspruch, …
Zu einer unter den genannten Voraussetzungen zu berücksichtigenden materiellrechtlichen Einwendung gehört die Aufrechnung gegen den Erstattungsanspruch nur dann, wenn es sich um eine nach Bestand und Höhe unstreitige Gegenforderung handelt (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2014, XII ZB 539/11, juris Rn. 7 f.;… Beschluss vom 7. Mai 2014, V ZB 102/13, juris Rn. 14;… OLG Celle, Urt. v. 11. Mai 2016, 7 U 168/15, juris Rn. 7) oder wenn die Gegenforderung rechtskräftig tituliert ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 11. April 2000, 11 WF 745/00, NJW-RR 2000, 1524 [juris Rn. 5]; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Oktober 2019, 9 WF 736/19, juris Rn. 9 m. w. N.; vgl. auch BGH, Versäumnisurt.
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