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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9532
OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09 (https://dejure.org/2009,9532)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.08.2009 - 9 WF 77/09 (https://dejure.org/2009,9532)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. August 2009 - 9 WF 77/09 (https://dejure.org/2009,9532)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO 114; SGB VIII § 18
    Keine Prozesskostenhilfe bei Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2; SGB VIII § 18
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung im Umgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Möglichkeit außergerichtlicher Streitschlichtung im Umgangsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 310
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.08.2004 - 9 WF 791/04

    Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Umgangsverfahren wegen Mutwilligkeit der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09
    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2005 - 9 WF 67/05

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im umgangsrechtlichen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09
    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 WF 114/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.08.2009 - 9 WF 77/09
    Jedoch besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch das Jugendamt nach § 18 SGB VIII. In vielen Fällen wird das Jugendamt in der Lage sein, zwischen den Eltern/ Kindern zu vermitteln, so dass es nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung einer Partei, bevor sie staatliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt, zuzumuten ist, zunächst auf diese Weise den Versuch einer gütlichen Einigung zu machen (OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1914; OLG Brandenburg, JAmt 2003, 374; OLG Koblenz, OLGR 2005, 113; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1998, 758).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 18 WF 5/19

    Verfahrenskostenhilfe im Umgangsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei …

    Rn. 12 b) Dies gilt uneingeschränkt auch in Sorge- und Umgangsverfahren (OLG Saarbrücken vom 25.08.2009 - 9 WF 77/09, FamRZ 2010, 310, juris Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2012 - 6 WF 358/12

    Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Mutwilligkeit eines …

    Dies gilt grundsätzlich auch in Verfahren über die elterliche Sorge oder den Umgang (vgl. Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 25. August 2009 - 9 WF 77/09 -, FamRZ 2010, 310), wobei allerdings in solchen vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten und am allüberstrahlenden Kindeswohl ausgerichteten Verfahren kein zu enger Maßstab anzulegen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2011 - 6 WF 97/01 -, OLGR 2002, 230), zumal diese häufig mit einer hohen emotionalen Betroffenheit der Beteiligten einhergehen (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 10. Februar 2012 - 6 WF 8/12 -, NJW-RR 2012, 518).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne …

    Zum Teil wird angenommen, dass vor der Inanspruchnahme des Gerichts regelmäßig der Versuch einer außergerichtlichen Klärung mit Hilfe des Jugendamtes erfolgen müsse, sofern diese nicht ausnahmsweise aussichtslos bzw. als bloße Förmelei erscheine, da der vernünftige bemittelte Beteiligte zuerst die ihm eröffneten Möglichkeiten einer kostenlosen Streitbeilegung nutzen werde (OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, FPR 2003, 675; FamRZ 2005, 1914; BeckRS 2008, 12817; OLG Rostock, ZFE 2011, 271, 272; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 310; OLG Koblenz, BeckRS 2005, 01271; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 149, 150;… Johannsen/Henrich/Markwardt, Familienrecht, 5. Auflage, § 114 ZPO Rn. 28;… Münchener Kommentar/Viefhues, ZPO, 3. Auflage, § 76 FamFG Rn. 32 f.; Keuter, FamRZ 2009, 1891 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 3 WF 36/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe Antrag auf …

    Rn. 21 Diese grundsätzlichen Anwendungskriterien für die Ausfüllung des Begriffs der Mutwilligkeit finden in Sorge- und Umgangsverfahren uneingeschränkt Anwendung (vgl. überzeugend OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21.1.2019 - 18 WF 5/19, zitiert nach juris Rn. 12; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 27.3.2017 -2 WF 163/16 - zitiert nach juris Rn. 22; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.8.2009 - 9 WF 77/09 - FamRZ 2010, 310, zitiert nach juris Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2010 - 9 WF 48/10

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftiger Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Senatsbeschlüsse vom 25. August 2009 - 9 WF 77/09 - und vom 2. Januar 2008 - 9 UFH 125/07).
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