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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22968
OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22 (https://dejure.org/2022,22968)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2022 - 9 WF 80/22 (https://dejure.org/2022,22968)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2022 - 9 WF 80/22 (https://dejure.org/2022,22968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Gebot der Zurückhaltung bei einer besonderen Belastung eines Elternteils mit den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten in Kindschaftsverfahren; Widerstreitende Meinungen von Kindeseltern zur Frage der Corona-Impfung ihres ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung Gebot der Zurückhaltung bei einer besonderen Belastung eines Elternteils mit den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten in Kindschaftsverfahren Widerstreitende Meinungen von Kindeseltern zur Frage der Corona-Impfung ihres ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Der - als weitere Tatsacheninstanz - zu einer eigenen Ermessensentscheidung berufene Beschwerdesenat (vgl. dazu BGH FamRZ 2014, 744 - Rdnr. 17 bei juris;… FamRZ 2017, 50 - Rdnr. 34 bei juris) sieht keinen Grund, den Vater allein mit den Kosten des Verfahrens erster Instanz zu belasten.
  • OLG Hamm, 25.05.2018 - 4 UF 154/17

    Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl auf den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Nach allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung und Literatur ist in Kindschaftsverfahren grundsätzlich Zurückhaltung bei einer besonderen Belastung eines Elternteils mit den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des zugrunde liegenden Verfahrens geboten (…vgl. Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 81 Rdnr. 48;… Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 81 FamFG Rdnr. 6; OLG Hamm FamRZ 2018, 1669; OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 450; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 26. Juni 2014, Az. 10 WF 71/14; OLG Köln MDR 2012, 289; KG MDR 2012, 473).
  • OLG Rostock, 10.12.2021 - 10 UF 121/21

    Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Durchführung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Denn auch wenn nach den gegenwärtigen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft mehr für als gegen eine Impfung von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, sprechen mag, muss es - jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine zwingende medizinische Indikation zur Impfung der Kinder besteht - einem Elternteil möglich sein, eine andere Position zur Frage der Impfung einzunehmen als sie der andere Elternteil vertritt, ohne befürchten zu müssen, deshalb unter Umständen im Falle des Unterliegens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über dieses Thema stärker als der andere für die dadurch entstehenden Kosten herangezogen zu werden (vgl. dazu auch OLG Bremen, Beschluss vom 9. Februar 2022, Az. 5 UF 5/22; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Dezember 2021, Az. 10 UF 121/21).
  • OLG Bremen, 09.02.2022 - 5 UF 5/22

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Übertragung der Entscheidungsbefugnis …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Denn auch wenn nach den gegenwärtigen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft mehr für als gegen eine Impfung von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, sprechen mag, muss es - jedenfalls dann, wenn, wie hier, keine zwingende medizinische Indikation zur Impfung der Kinder besteht - einem Elternteil möglich sein, eine andere Position zur Frage der Impfung einzunehmen als sie der andere Elternteil vertritt, ohne befürchten zu müssen, deshalb unter Umständen im Falle des Unterliegens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über dieses Thema stärker als der andere für die dadurch entstehenden Kosten herangezogen zu werden (vgl. dazu auch OLG Bremen, Beschluss vom 9. Februar 2022, Az. 5 UF 5/22; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Dezember 2021, Az. 10 UF 121/21).
  • OLG Köln, 12.12.2011 - 4 UF 256/11

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Nach allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung und Literatur ist in Kindschaftsverfahren grundsätzlich Zurückhaltung bei einer besonderen Belastung eines Elternteils mit den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des zugrunde liegenden Verfahrens geboten (…vgl. Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 81 Rdnr. 48;… Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 81 FamFG Rdnr. 6; OLG Hamm FamRZ 2018, 1669; OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 450; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 26. Juni 2014, Az. 10 WF 71/14; OLG Köln MDR 2012, 289; KG MDR 2012, 473).
  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 5 WF 121/13

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Umgangsrechtsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Die Erfolgsaussicht fehlt in diesem Sinne nur dann von vornherein, wenn die abschlägige gerichtliche Entscheidung sofort und ohne Anhörung eines weiteren Beteiligten möglich ist (…Zöller, a.a.O., § 81 FamFG Rdnr. 9; OLG Hamm FamRZ 2014, 686).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 10 WF 221/13

    Rücknahme des Antrags einer Mutter auf Aussetzung des Umgangs des Vaters mit dem …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Die eindeutige Verantwortlichkeit nur eines Beteiligten dafür, dass es zu dem Verfahren und damit zu Kosten gekommen ist, lässt sich regelmäßig nicht feststellen (Brandenburgisches Oberlandsgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 16. Januar 2014, Az. 10 WF 221/13).
  • KG, 08.12.2011 - 19 UF 128/11

    Sorgerechts- und Umgangsverfahren: Hälftige Kostentragungspflicht der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Nach allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung und Literatur ist in Kindschaftsverfahren grundsätzlich Zurückhaltung bei einer besonderen Belastung eines Elternteils mit den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des zugrunde liegenden Verfahrens geboten (…vgl. Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 81 Rdnr. 48;… Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 81 FamFG Rdnr. 6; OLG Hamm FamRZ 2018, 1669; OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 450; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 26. Juni 2014, Az. 10 WF 71/14; OLG Köln MDR 2012, 289; KG MDR 2012, 473).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2014 - 10 WF 71/14
    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 9 WF 80/22
    Nach allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung und Literatur ist in Kindschaftsverfahren grundsätzlich Zurückhaltung bei einer besonderen Belastung eines Elternteils mit den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des zugrunde liegenden Verfahrens geboten (…vgl. Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 81 Rdnr. 48;… Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 81 FamFG Rdnr. 6; OLG Hamm FamRZ 2018, 1669; OLG Düsseldorf FamRZ 2018, 450; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat, Beschluss vom 26. Juni 2014, Az. 10 WF 71/14; OLG Köln MDR 2012, 289; KG MDR 2012, 473).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2026 - 20 WF 27/26

    Kostenverteilung in Kindschaftsverfahren über Sorge und Umgang

    Rn. 31 Vor diesem Hintergrund entspricht es allerdings nach ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sowie Rechtsauffassung in der Kommentarliteratur in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren regelmäßig der Billigkeit, die Gerichtskosten zwischen den Eltern hälftig zu teilen und die Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht anzuordnen ( OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 07.03.2024 - 2 WF 156/23 -, Rn. 26 , juris sowie Senatsbeschluss 20 UF 116/24 vom 10.03.2025, unveröffentlicht; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2022 - 9 WF 80/22 - Rn. 7, juris; OLG Köln…, Beschluss vom 20.05.2022 - II-14 UF 9/22 -, Rn. 12, juris;… Feskorn in: Prütting/Helms(Hrsg.), FamFG, 7. Auflage, 12/2025, § 81 FamFG, Rn. 14a;… ders. in: Zöller, Zivilprozessordnung, 36. Auflage 2026, § 81 FamFG, Rn. 6;… Sternal/Weber, 22. Aufl. 2025, FamFG § 81 Rn. 33 f.;… Musielak/Borth/Frank/Frank, 7. Aufl. 2022, FamFG § 81 Rn. 6, beck-online; a.A. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 22.12.2014 - 13 WF 305/14 - Rn. 4, dagegen zutreffend Fahl NZFam 2015, 227).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2024 - 16 WF 118/23

    Auferlegung von Kosten auf Pflegeeltern im Kindeswohlgefährdungsverfahren

    Die eindeutige Verantwortlichkeit nur eines Elternteils dafür, dass es zu dem Verfahren und damit zu Kosten gekommen ist, lässt sich dagegen regelmäßig nicht feststellen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22.08.2022 - 9 WF 80/22 -, Rn. 7, juris).
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