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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21249
OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,21249)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2008 - 9 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,21249)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 9 WF 81/08 (https://dejure.org/2008,21249)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit einer prozessordnungswidrig ergangenen Abhilfeentscheidung; Kostentragungspflicht für die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Vertretung eines minderjährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 239
  • FamRZ 2008, 2049
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 22.11.2000 - 9 WF 218/00

    Zu den Aufgaben und dem Vergütungsanspruch eines Verfahrenspflegers nach § 50 FGG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692;… siehe auch OLG Oldenburg, a.a.O.).

    Insbesondere hat er keine über die bloße Ermittlung des Kindeswillens hinausgehenden Ermittlungen anzustellen (vgl. dazu insgesamt: Senat, FamRZ 2001, 692).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
    Der Verfahrenspfleger hat nur das eigene Interesse des Kindes zu erkennen und zu formulieren (so ausdrücklich: BVerfG, FamRZ 1999, 85 [BVerfG 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98]/87); er hat darauf hinzuwirken, dass das Verfahren - soweit dies möglich ist - kindgerecht gestaltet wird und dem Kind in dem Verfahren bei Bedarf zur Seite zu stehen.
  • OLG Oldenburg, 22.03.2004 - 12 WF 141/03

    Bestimmung des Aufgabenbereichs eines Verfahrenspflegers; Umfang des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
    Dieser Ersatzanspruch bezieht sich auf diejenigen Zeiten und Aufwendungen, welche Tätigkeiten betreffen, die der Erfüllung der vom Gesetz dem Verfahrenspfleger zugewiesenen Aufgaben dienen (BVerfG, FuR 2004, 622/624; OLG Oldenburg, FamRZ 2005, 391 [OLG Oldenburg 22.03.2004 - 12 WF 141/03]).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07

    Verfahrenspflegervergütung: Erforderlichkeit von Besuchen im elterlichen Haushalt …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
    Diese darf allerdings nicht zu kleinlich erfolgen, denn der Verfahrenspfleger hat seine Aufgabe selbständig und in erster Linie im Interesse des Kindes gemäß seiner beruflichen Qualifikation wahrzunehmen; fiskalische Gründe können nur nachrangige Bedeutung erlangen (so auch: Brandenburgisches OLG, 2. FamS, FamRZ 2007, 1576).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 9 WF 139/07

    Verfahrenspflegschaft: Vergütungsfähigkeit einer Interaktionsbeobachtung und des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
    Wie der Senat auch schon zuvor ausgeführt hat (FamRZ 2008, 641), kommt gerade bei jüngeren Kindern und je nach Lage des Einzelfalles durchaus nicht selten eine Beobachtung des Kindes im elterlichen Haushalt zur Ermittlung des Kindeswillens infrage.
  • OLG Brandenburg, 23.03.2006 - 9 WF 67/06

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einer Familiensache: Verneinung einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692;… siehe auch OLG Oldenburg, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 9 WF 205/01

    Zum Umfang des dem Verfahrenspfleger eines minderjährigen Kindes zustehenden …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des Senats, FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692;… siehe auch OLG Oldenburg, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2002 - 3A W 73/02

    Wert der Beschwer bei Teilabhilfe einer Rechtspflegererinnerung gegen einen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08
    Das Rechtsmittelgericht soll nur angerufen werden dürfen, wenn die Mindestbeschwerdesumme nach der abschließenden Entscheidung des Ausgangsgerichts erreicht wird (vgl.: BayObLGZ 1995, 374; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 152;… Zöller/Gummer, ZPO, 26. A., § 567 Rz. 46;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. A., § 567 Rz. 19; jeweils m.w.N.).
  • KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14

    Beschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für gemeinsame …

    Eine in diesem Sinne ausfüllungsbedürftige Rechtsvorschrift liegt jedoch nicht vor: Die Aufgaben des Verfahrensbeistands sind in § 158 Abs. 4 FamFG abschließend geregelt; aufgrund seiner Stellung als selbständiger, eigenverantwortlich tätiger Verfahrensbeteiligter, der in seiner Tätigkeit nicht der Aufsicht oder Anleitung des Gerichts unterliegt, kommt bis zur Grenze des offensichtlichen Missbrauchs keine gerichtliche Überwachung seiner Arbeit in Betracht (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 9 WF 81/08 -, FamRZ 2008, 2049 [bei juris Rz. 7 - für einen Verfahrenspfleger nach § 50 FGG a.F.], MünchKomm FamFG/Schumann [2. Aufl. 2013], § 158 Rn. 37 [Fn. 210 und Text]).
  • OLG Brandenburg, 20.07.2012 - 9 WF 172/09

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Sorgerechtsverfahren: …

    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08;… OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris).

    Diese darf allerdings nicht zu kleinlich erfolgen, denn der Verfahrenspfleger hat seine Aufgabe selbständig und in erster Linie im Interesse des Kindes gemäß seiner beruflichen Qualifikation wahrzunehmen; fiskalische Gründe können nur nachrangige Bedeutung erlangen (erkennender Senat, Beschluss vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 2. Familiensenat FamRZ 2007, 1576).

  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 9 WF 160/10

    Verfahrenspflegervergütung: Notwendigkeit des Hausbesuchs bei einem Kind

    Nach diesen Maßstäben ist der geltend gemachte Aufwand einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senates, vgl. nur FamRZ 2006, 1777; FG Prax 2004, 73/74; ZfJ 2002, 233; FamRZ 2001, 692; Beschlüsse vom 6. März 2008, Az. 9 WF 57/08, und vom 9. Juni 2008, Az. 9 WF 81/08;… OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Köln Beschluss vom 20. August 2008, Az. 4 WF 39/08 - zitiert nach juris).
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