Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 9 WF 82/11 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 113 Abs. 1 ; ZPO § 124 Nr. 2
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen des Verschweigens von Einkommen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen des Verschweigens von Einkommen
Verfahrensgang
- AG Völklingen, 16.03.2011 - 8 F 521/10
- OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 9 WF 82/11
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 05.06.2012 - 6 WF 44/12
Prozesskostenhilfe: Statthaftigkeit der Aufhebung eines …
Rn. 6 Der Senat weist für den Fall einer erneuten Entscheidungsfindung des Familiengerichts nach § 120 Abs. 4 ZPO darauf hin, dass die Antragstellerin - abweichend von der Auffassung des Familiengerichts - aus dem ihr zustehenden Anteil des Reinerlöses des veräußerten Anwesens sämtliche damit zwangsläufig verbundenen Umzugskosten hat bestreiten dürfen und dass die Änderungsentscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO der Ermessensausübung bedarf (dazu Beschluss des 8. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. März 2005 - 8 W 70/05-7-, OLGR 2005, 506, und - zu § 124 ZPO - Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 15. September 2011 - 9 WF 82/11 -).
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