Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra.de
- fr-blog.com
Erwerbsobliegenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2
Arbeitsloser Unterhaltspflichtiger muss sich um jede Art von Tätigkeit bemühen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kindesunterhalt: Umfang der Arbeitssuche eines arbeitslosen Unterhaltspflichtigen
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen nahezu jede Erwerbsmöglichkeit ausnutzen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Notfalls Nebenjob für Unterhaltszahlungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung eines arbeitslosen Unterhaltspflichtigen zur Annahme jeder Art von Tätigkeit, sowie zur Annahme von Arbeiten für ungelernte Kräfte, zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen i.R.d. Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem ...
Verfahrensgang
- AG St. Ingbert, 01.08.2008 - 11 F 70/08
- OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08
Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.). - BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08
Reichen seine tatsächlichen Einkünfte nicht aus, so trifft ihn unterhaltsrechtlich die Obliegenheit, seine Arbeitsfähigkeit in bestmöglicher Weise einzusetzen und eine mögliche Erwerbstätigkeit auszuüben (BGH, FamRZ 2003, 1471). - BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08
Gegenüber minderjährigen Kindern erfährt diese Verpflichtung aufgrund der Vorschrift des § 1603 Abs. 2 BGB eine Verschärfung dahin, dass den Unterhaltspflichtigen eine noch erheblich gesteigerte Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft trifft (zuletzt BVerfG, FamRZ 2007, 273). - OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02
Zahlung rückständigen Kindesunterhalts für ein nichteheliches Kind; Berechnung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08
Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner). - OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04
Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit nach Vollendung des 63. Lebensjahres
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08
Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
- OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10
Minderjährigenunterhalt: Zurechnung fiktiver Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit …
Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 29. Januar 2009, 9 WF 115/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09; vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 28.05.2009 - 9 WF 53/09
Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners wegen Aus- oder Weiterbildung
Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08).Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl v. 13. Februar 2008, 2 UF 28/07, m.z.w.N.; Senat, Beschl.v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, m.z.w.N., Beschl.v. 5. November 2008, 9 WF 77/08, m.w.N., Beschl. v. 21. Oktober 2008, 9 UFH 71/08).
- OLG Saarbrücken, 29.01.2009 - 9 WF 115/08
Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten
Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08).
- OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - 9 WF 113/09
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des …
Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09, m.w.N.;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., 708 ff, m.z.w.N.). - OLG Saarbrücken, 05.10.2009 - 9 WF 111/09
Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern
Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09, m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 12.03.2009 - 9 WF 21/09
Voraussetzungen der Abänderung eines Versäumnisurteils
Legt der Unterhaltsverpflichtete, der nicht bereit ist, auch nur den Regelbetrag zu zahlen, nicht dar, seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich fiktiv ein Einkommen zurechnen lassen, das ihm die Zahlung ermöglicht (BGH, FamRZ 2003, 1471; Senat, Beschl.v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, m.z.w.N., Beschl.v. 5. November 2008, 9 WF 77/08, m.w.N.).
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