Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.07.2006 - 9 ZB 05.1233 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.965
Naturschutzrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Rechtfertigung der …
Die Mitteilung des Kaufvertragsinhalts erfordert regelmäßig die Vorlage der Kaufvertragsurkunde (…vgl. BayVGH, U.v. 8.12.2011 - 14 BV 10.559 - juris Rn. 23; B.v. 26.7.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 14).Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Ziff. II.9.6.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai/1. Juni 2012 und am 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen; bei einem Verwaltungsstreitverfahren aufgrund der Anfechtung der Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts durch den Käufer gilt als Streitwert der Betrag von 25 % des Kaufpreises für die vom Vorkaufsrecht betroffene (Teil-)Fläche des Grundstücks (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 39;… B.v. 19.1.2006 - 9 ZB 04.1217 - juris Rn. 36).
- VG Bayreuth, 10.09.2020 - B 2 K 18.1161
Vorkaufsrecht hinsichtlich des ,,Gasthof Fels" wurde zu Unrecht ausgeübt
Die Kläger können sich nämlich zumindest nicht auf die Verletzung dieser Vorschrift berufen, weil sie nicht ihrem Schutz, sondern dem des Staates dient (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 36;… Fischer-Hüftle/Egner, BayNatSchG, Stand März 2019, Art. 39 Rn. 4a). - VGH Bayern, 09.03.2015 - 14 ZB 13.2250
Fortfall der naturschutzrechtlichen Rechtfertigung wegen Absichtserklärung des …
Rn. 7 Soweit das Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Rechtfertigung nach Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG darauf verwiesen hat, es sei eine allgemeine Erfahrungstatsache, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser und sicherer gewährleisteten als Grundstücke in der Hand von Privatpersonen, deren privatnützige Interessen leicht in Konflikt mit den Anforderungen von Naturschutz und Landschaftspflege geraten könnten, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 20; U.v. 11.8.1989 - 9 B 86.02748 - BayVBl 1990, 277, jeweils zum insoweit gleichlautenden Art. 34 BayNatSchG a.F.).
- VGH Bayern, 01.10.2020 - 9 C 20.1864
Streitwert bei Anfechtung der Ausübung des Vorkaufsrechts
Danach ist gemäß Nr. 9.6.1 des Streitwertkatalogs 2013 bei Anfechtung der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Käufer ein Viertel des Kaufpreises als Streitwert anzusetzen (…vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2006 - 9 B 04.1217 - juris Rn. 36; B.v. 27.6.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 39). - VGH Bayern, 15.01.2024 - 14 ZB 22.1667
Gemeindlicher Gremienbeschluss während laufender Anhörungsfrist einer …
Rn. 14 Diese Argumentation lässt außer Acht, dass nach ständiger, vom Verwaltungsgericht zutreffend rezipierter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (UA Rn. 40 a.E. mit Hinweis auf BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 20 und U.v. 11.8.1989 - 9 B 86.02748 - BayVBl 1990, 277) es eine allgemeine Erfahrungstatsache ist, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser und sicherer gewährleisten als Grundstücke in der Hand von Privatpersonen, deren privatnützige Interessen leicht in Konflikt mit den Anforderungen von Naturschutz und Landschaftspflege geraten können. - VG München, 17.10.2022 - M 19 K 22.26
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Gewässereigenschaft bei einem …
Dies ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 20; U.v. 11.8.1989 - 9 B 86.02748 - BayVBl 1990, 277). - VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.324
Erfolglose Klage gegen die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts in …
Es gilt als allgemeine Erfahrungstatsache, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand dem vom Gesetz vorausgesetzten Zweck, dem Bedürfnis der Allgemeinheit nach Naturgenuss und Erholung zu dienen, mit größerer Sicherheit und damit besser Rechnung tragen als Grundstücke in der Hand von Privatpersonen, deren privatnützige Interessen nur zu leicht mit dem genannten Bedürfnis der Allgemeinheit in Konflikt geraten können (BayVGH, U.v.. 11.8.1989 - 9 B 86.02748 - BayVBl 1990, 277; B.v. 26.7.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 31). - VG München, 27.09.2023 - M 19 K 22.4593
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht bezüglicher einer Teilfläche des …
Die Beklagte kann sich hier auf die allgemeine Erfahrungstatsache stützen, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand die Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege besser und sicherer gewährleisten als Grundstücke in der Hand von Privatpersonen (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 20;… VG München, U.v. 14.4.2022 - M 19 K 21.4740 - juris Rn. 40). - VG Ansbach, 19.06.2020 - AN 11 K 18.00862
Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts durch eine Stiftung
Rn. 32 Zudem könnte sich der Kläger auf einen Verstoß gegen Art. 39 Abs. 5 Satz 2 BayNatSchG nicht berufen, da die Vorschrift nicht dem Schutz des Klägers dient (vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.07.2006 - 9 ZB 05.1233 - juris Rn. 19 mit entsprechender Argumentation zur damaligen Einvernehmenspflicht der Bezirksfinanzdirektion). - VG Augsburg, 16.10.2012 - Au 2 K 10.1150
Festsetzung des Streitwerts nach Vergleich
Rn. 2 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Ziff. II.9.6.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, veröffentlicht in NVwZ 2004, 1327; bei einem Verwaltungsstreitverfahren aufgrund der Anfechtung der Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts durch den Käufer gilt als Streitwert der Betrag von 25 % des Kaufpreises für die vom Vorkaufsrecht betroffene (Teil-)Fläche des Grundstücks (so auch BayVGH vom 26.7.2006 Az: 9 ZB 05.1233 Rd.Nr. 39; vom 19.1.2006 Az: 9 ZB 04.1217 RdNr. 36). - VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 2 K 11.1347
Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten - …
- VG München, 15.04.2008 - M 1 K 07.5379
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
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