Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2083 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,55588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Tierschutz; Pferdehaltung; keine Wiedergestattung der Pferdehaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146
Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von …
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2083
Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass den Amtstierärzten von Gesetzes wegen eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist und ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zukommt (s. zuletzt BayVGH vom 31.1.2008 Az. 9 B 05.3146 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2082
Tierschutz; Pferdehaltung; Betreuungsverbot
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2083
Das Verwaltungsgericht hat diese seine Auffassung im angefochtenen Urteil unter Bezugnahme auf sein Urteil im Parallelverfahren (Az. RN 4 K 08.111; hierzu Beschluss des Senats vom 8.4.2009, Az. 9 ZB 08.2082) überzeugend begründet. - VGH Bayern, 27.02.2008 - 9 C 08.57
Prozesskostenhilfe; Tierschutz; Pferdehaltung; Wiedergestattung
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2083
Der Senat ist ebenso wie das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass die Klägerin ihrer Verpflichtung, die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht unterzubringen, weiterhin zuwidergehandelt und dadurch gegen § 2 Nr. 1 TierSchG verstoßen hat (s. bereits BayVGH vom 29.3.2006 Az. 25 ZB 04.927; zuletzt Beschluss vom 27.2.2008 Az. 9 C 08.57), so dass die Wiedergestattung der Pferdehaltung gemäß § 16 a Satz 2 Nr. 3 Halbsatz 2 TierSchG zu Recht versagt wurde. - VGH Bayern, 29.03.2006 - 25 ZB 04.927
Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2083
Der Senat ist ebenso wie das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass die Klägerin ihrer Verpflichtung, die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht unterzubringen, weiterhin zuwidergehandelt und dadurch gegen § 2 Nr. 1 TierSchG verstoßen hat (s. bereits BayVGH vom 29.3.2006 Az. 25 ZB 04.927; zuletzt Beschluss vom 27.2.2008 Az. 9 C 08.57), so dass die Wiedergestattung der Pferdehaltung gemäß § 16 a Satz 2 Nr. 3 Halbsatz 2 TierSchG zu Recht versagt wurde.
- VGH Bayern, 22.09.2009 - 9 CS 08.2859
Pferdehaltung; Fortnahme von Pferden; anderweitige pflegliche Unterbringung
Mit rechtskräftigen Beschlüssen des Senats vom 8. April 2009 (Az. 9 ZB 08.2083, 9 ZB 08.2082) hat der Senat zuletzt die Wiedergestattung der Pferdehaltung durch Frau … verneint und ein Betreuungsverbot bestätigt, da bei einer neuerlichen Ortseinsicht am 5. Juni 2008 wiederum erhebliche Missstände vorgefunden worden waren.
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.