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| VGH Bayern, 21.03.2012 - 9 ZB 09.1222 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; Anordnung der Beseitigung von Schotter und Wiederauffüllanordnung; Lagerplatz für Container; Aufschüttung; bauliche Anlage im Außenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2012 - 9 ZB 09.1222
Die Ausführungen der Klägerin zum Rechtscharakter des Flächennutzungsplans, der "keine unmittelbare Bindungswirkung gegenüber privaten Dritten" entfalte, gehen angesichts des Regelungsgehalts von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, der gegenüber sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB die Wirkungen eines Bebauungsplans besitzt (vgl. grundlegend: BVerwG vom 29.4.1964 Az. I C 30.62 RdNr. 20 = BVerwGE 18, 247), an der Sache vorbei.
- VGH Hessen, 10.02.2023 - 9 B 247/22
Rodungsarbeiten für den Bau einer Zuwegung vorerst gestoppt
Ein solches Wegebauwerk erweist sich nämlich als Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB, weil ihm die hierfür erforderliche bodenrechtliche Relevanz unter anderem im Hinblick auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Belange des Umweltschutzes nicht abzusprechen ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 9 ZB 09.1222 -, zit. nach juris Rn. 10; Sächsisches OVG…, Urteil vom 2. November 2022 - 1 C 81/20 -, zit. nach juris Rn. 42 und 45). - VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 16/15
Nutzungsuntersagung für Containerlager im Außenbereich rechtmäßig
Er stellt sich mithin als sonstiges Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 9 ZB 09.1222 -, juris Rn. 12; VG München…, Beschluss vom 14. November 2012 - M 1 S 12.4706 -, juris Rn. 25; VG Würzburg…, Beschluss vom 22. März 2012 - W 4 S 12.183 -, juris Rn. 54). - VGH Hessen, 13.02.2023 - 9 B 1883/22
Abwägung der widerstreitenden Vollzugsinteressen und Aussetzungsinteressen der …
Ein solches Wegebauwerk erweist sich nämlich als Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB, weil ihm die hierfür erforderliche bodenrechtliche Relevanz unter anderem im Hinblick auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Belange des Umweltschutzes nicht abzusprechen ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. März 2012 - 9 ZB 09.1222 -, zit. nach juris Rn. 10; Sächsisches OVG…, Urteil vom 2. November 2022 - 1 C 81/20 -, zit. nach juris Rn. 42 und 45).
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