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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.03.2013 - 9 ZB 10.3059   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7108
VGH Bayern, 15.03.2013 - 9 ZB 10.3059 (https://dejure.org/2013,7108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2013 - 9 ZB 10.3059 (https://dejure.org/2013,7108)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2013 - 9 ZB 10.3059 (https://dejure.org/2013,7108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung; Wildschutzzaun; Gerätehütte; landwirtschaftlicher Betrieb; Erwerbsgartenbau; schlüssiges Betriebskonzept; Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 9 ZB 10.3059
    Dem Indiz der Gewinnerzielung kommt umso mehr Bedeutung zu, je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche, je geringer der Kapitaleinsatz und je geringer die Zahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (BVerwG U.v. 11.4.1986 4 C 67/82; BayVGH B.v. 10.3.2003 14 ZB 02.397).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 1 ZB 11.1389

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel; Neugründung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 9 ZB 10.3059
    Denn der zu schonende Außenbereich darf grundsätzlich nur im Falle einer ernsthaften und in ihrer Beständigkeit langfristig ausgerichteten, nachhaltigen landwirtschaftlichen Betätigung in Anspruch genommen werden (BayVGH B.v. 18.2.2013, 1 ZB 11.1389).
  • VGH Bayern, 10.03.2003 - 14 ZB 02.397
    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 9 ZB 10.3059
    Dem Indiz der Gewinnerzielung kommt umso mehr Bedeutung zu, je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche, je geringer der Kapitaleinsatz und je geringer die Zahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (BVerwG U.v. 11.4.1986 4 C 67/82; BayVGH B.v. 10.3.2003 14 ZB 02.397).
  • VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 ZB 10.3058

    Baueinstellung, Halle; Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung; Land- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 9 ZB 10.3059
    Das schmale Grundstück dient nicht nur als Holzlagerplatz für private Zwecke (vgl. hierzu B. d. Senats v. 13.3.2013, 9 ZB 10.3058), sondern offenbar auch der Freizeitgestaltung, worauf die in den streitgegenständlichen Bescheiden ebenfalls angesprochenen und offenbar mittlerweile entfernten Gerätschaften wie z.B. Schaukel, Spielhütte und Grill hindeuten.
  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit …

    Für die persönliche Eignung des Betreibers muss zumindest ein gewisses Maß an fachlichen Grundkenntnissen im Bereich der Tierhaltung im Allgemeinen und der Pensionspferdehaltung im Besonderen vorhanden sein (vgl. VGH München, Beschl. v. 15.3.2013, 9 ZB 10.3059, juris; Beschl. v. 18.2.2013, 1 ZB 11.1389, juris).
  • VGH Bayern, 04.02.2014 - 9 ZB 12.2656

    Erwerbsobstbau; Weinbergshütte; Bestandsschutz; Familienbetrieb (verneint)

    Dem Indiz der Gewinnerzielung kommt umso mehr Bedeutung zu, je kleiner die landwirtschaftliche Nutzfläche, je geringer der Kapitaleinsatz und je geringer die Zahl der Tiere und landwirtschaftlichen Maschinen ist (BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 4 C 67/82; BayVGH, B.v. 10.3.2003 - 14 ZB 02.397; BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 9 ZB 10.3059).

    Berücksichtigt man dagegen den relativ geringen Umfang der zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen bzw. gartenbaulichen Nutzfläche (…wobei Pachtland nur zu berücksichtigen ist, wenn es bindend langfristig gepachtet ist, vgl. Koch/Molodowsky/Famers, BayBO, Art. 57 Rn. 30; BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 9 ZB 10.3059) und die Anzahl von lediglich 40 Obstbäumen, erscheint der künftig aufgrund erwerbsgartenbaulicher Tätigkeit erzielbare Gewinn als gewichtiges Indiz für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit des neugegründeten Unternehmens als nicht ausreichend belegt.

  • VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 5 K 13.715

    Teilweise Errichtung eines Pensionspferdestalles; fehlende landwirtschaftliche …

    Rn. 38 Der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfordert neben dem Vorliegen anderer Voraussetzungen insbesondere auch die persönliche Eignung des Betreibers, für die zumindest ein gewisses Maß an fachlichen Grundkenntnissen im Bereich der Tierhaltung im Allgemeinen und der Pensionspferdehaltung im Besonderen vorhanden sein muss (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 9 ZB 10.3059 - juris; BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 1 ZB 11.1389 - juris).
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