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| VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Gastronomieflächen und Gewerbeflächen in vier Spielhallen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Gastronomieflächen und Gewerbeflächen in vier Spielhallen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 28.06.2012 - 9 B 10.2279
Nutzungsänderung; Spielhallen; Kerngebietstypik; faktisches Gewerbegebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Die Gefahr eines Umkippens des vergleichsweise kleinen und kleinteilig strukturierten Gewerbegebiets südwestlich der A...-...-Straße und ein sog. "Trading down"-Effekt ist jedenfalls bei der im Gebäude auf dem Baugrundstück bereits vorhandenen kerngebietstypischen Vergnügungsstätte unter Berücksichtigung der geplanten vier weiteren kerngebietstypischen Spielhallen nicht von der Hand zu weisen (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2012 - 9 B 10.2279 - juris Rn. 19;… OVG RP, B.v. 25.4.2012 - 8 A 10046/12 - ZfBR 2012, 479 = juris Rn. 13).Hiervon werden Vergnügungsstätten aller Arten und Größen erfasst, so dass hierunter auch kerngebietstypische Vergnügungsstätten fallen (BayVGH, U.v. 28.6.2012 - 9 B 10.2279 - juris Rn. 18 m.w.N.).
Eine im Baugebiet lediglich ausnahmsweise zulässige Anlage ist unzulässig, wenn es ansonsten zu einer Häufung solcher Anlagen im Baugebiet käme (BayVGH, U.v. 28.6.2012 - 9 B 10.2279 - juris Rn. 18;… Roeser in König/Roeser/Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 15 RdNr. 18;… Söfker in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 15 BauNVO Rn. 15).
Denn auch in dieser Situation scheitert die Genehmigung einer Anhäufung von Spielstätten aus den vorgenannten Gründen bauplanungsrechtlich, weil sie sich unter Berücksichtigung des im "Einfügen" enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme (…vgl. Roeser in König/Roeser/Stock, a.a.O., § 15 Rn. 6) nicht im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB in die Eigenart der näheren maßgeblichen Umgebung einfügen würde (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2012 - 9 B 10.2279 - juris Rn. 20).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 8 A 10046/12
Kein Bauvorbescheid für acht Spielhallen am Kaiserwörthdamm in Ludwigshafen
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Dies ist jedoch anders zu beurteilen, wenn eine (weitere) Befreiung zu einer anderen Prägung des Gebiets führen würde (vgl. OVG RP, B.v. 25.4.2012 - 8 A 10046/12 - ZfBR 2012, 479 = juris Rn. 15).Die Gefahr eines Umkippens des vergleichsweise kleinen und kleinteilig strukturierten Gewerbegebiets südwestlich der A...-...-Straße und ein sog. "Trading down"-Effekt ist jedenfalls bei der im Gebäude auf dem Baugrundstück bereits vorhandenen kerngebietstypischen Vergnügungsstätte unter Berücksichtigung der geplanten vier weiteren kerngebietstypischen Spielhallen nicht von der Hand zu weisen (…vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2012 - 9 B 10.2279 - juris Rn. 19; OVG RP, B.v. 25.4.2012 - 8 A 10046/12 - ZfBR 2012, 479 = juris Rn. 13).
- BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 21.83
Zulässigkeit eines Bordells im Gewerbegebiet
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Eine nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässige Spielhalle kann deshalb im konkreten Fall der Eigenart des Baugebiets hinsichtlich der Anzahl bereits dann widersprechen, wenn es dort schon einen solchen Betrieb oder sogar mehrere derartige Betriebe gibt (vgl. für Bordelle: BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 21/83 - BVerwGE 68, 213).
- VGH Bayern, 24.03.2011 - 2 B 11.59
Erweiterung einer kerngebietstypischen Spielhalle im Gewerbegebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Zwar ist es möglich, dass eine Vergnügungsstätte an einer überregionalen Verbindungsstraße in einem Gewerbegebiet unter Würdigung der maßgeblichen Planungssituation die Grundzüge der Planung nicht berührt (vgl. BayVGH, U.v. 24.3.2011 - 2 B 11.59 - juris Rn. 34). - BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88
Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Dort ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - das geplante Vorhaben von vier kerngebietstypischen Spielhallen, die aufgrund der baulichen und betrieblichen Ausgestaltung baurechtlich als Einheit zu sehen sind (…vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 - juris Rn. 11), weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 - 4 B 119/88 - juris Rn. 4). - BVerwG, 01.11.1999 - 4 B 3.99
Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Auf die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB, insbesondere die städtebauliche Vertretbarkeit und die Wahrung nachbarlicher Interessen sowie eventuelle Ermessenserwägungen kommt es daher nicht weiter an (vgl. BVerwG, B.v. 1.11.1999 - 4 B 3/99 - juris Rn. 13;… Söfker in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 1.11.2014, § 31 Rn. 35 m.w.N.). - VGH Hessen, 25.08.2008 - 3 UZ 2566/07
Wettbüro im Kerngebiet
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Die Nutzungsart Vergnügungsstätte erhielte ein - im Hinblick auf die Struktur und Zusammensetzung des maßgeblichen Gebiets - unzulässiges Übergewicht (vgl. HessVGH, B.v. 25.8.2008 - 3 ZU 2566/07 - BauR 2009, 781 = juris Rn. 17). - VGH Bayern, 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567
Kerngebietstypische Spielstätte im Gewerbegebiet nach BauNVO 1977
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Dort ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - das geplante Vorhaben von vier kerngebietstypischen Spielhallen, die aufgrund der baulichen und betrieblichen Ausgestaltung baurechtlich als Einheit zu sehen sind (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2014 - 9 ZB 11.2567 - juris Rn. 11), weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig (…vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 - 4 B 119/88 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 20.09.2012 - 15 ZB 11.460
Nähere Umgebung; Baugenehmigung für eine Spielhalle mit 60 Geldspielgeräten im …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Auch sofern - mit der Argumentation der Klägerin - gegebenenfalls auf einen größeren Umgriff abgestellt würde, bestünde die Gefahr eines Umkippens im südlichen Bereich des Bebauungsplangebiets, da sich die beantragten Vergnügungsstätten hier mit den vorhandenen zwei kerngebietstypischen Diskotheken und zwei kerngebietstypischen Spielhallen konzentrieren würden (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2012 - 15 ZB 11.460 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 17.02.2014 - 2 ZB 11.1775
Antrag auf Zulassung der Berufung; fehlende Darlegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2015 - 9 ZB 12.1912
Dabei kann offen bleiben, ob die Klägerin im Hinblick auf § 24 GlüStV i.V.m. Art. 9 Abs. 2 AGGlüStV noch ein Rechtsschutzbedürfnis hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2014 - 2 ZB 11.1775 - juris Rn. 3), weil danach die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubniserteilung für eine Spielhalle, die in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, ausnahmslos ausgeschlossen ist.
- VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580
Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint); …
Dementsprechend kommt es auf die - von der Klägerin maßgeblich angegangenen - weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB, insbesondere der städtebaulichen Vertretbarkeit, der Wahrung nachbarlicher Interessen und eventueller Ermessenserwägungen nicht mehr an (BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 9 ZB 12.1912 - juris Rn. 13;… BVerwG, B.v. 1.11.1999 - 4 B 3/99 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 13.12.2017 - 2 B 17.1741
Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von …
Auch bei den klägerseits angeführten Entscheidungen (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 9 ZB 12.1912 - juris; B.v. 14.5.2014 - 1 ZB 13.886 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.6.2015 - 10 B 7.13 - juris) handelte es sich nicht um Klagen von Nachbarn, die sich zur subjektivrechtlichen Seite des Rücksichtnahmegebots auf das Eintreten eines sogenannten Trading-Down-Effekts berufen hätten. - VG Augsburg, 09.03.2016 - Au 4 K 15.1371
Wettbüro als nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte in einem Industriegebiet
Damit kann von einer Veränderung oder Bedrohung des Gebietscharakters wegen einer Häufung von Vergnügungsstätten keine Rede sein (zu einem solchen Fall in Anwendung von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO: BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 9 ZB 12.1912 - juris Rn. 17 f.).
- VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle
Maßgeblich für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten nach § 9 BauNVO 1977 war demnach die Differenzierung zwischen kerngebietstypischen und nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten (…vgl. BVerwG, U.v. 20.8.1992 - 4 C 54.89 - juris Rn. 12;… Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Auflage 2019, § 9 Rn. 7.21), denn erst mit der Änderung der Baunutzungsverordnung 1990 wurden Vergnügungsstätten unabhängig von ihrer Größe im Industriegebiet unzulässig (…vgl. BVerwG, U.v. 20.8.1992 a.a.O.; BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 9 ZB 12.1912 - juris Rn. 17;… U.v. 28.6.2012 - 9 B 10.2279 - juris Rn. 18;… Fickert/Fieseler, a.a.O., § 9 Rn. 7.2). - VGH Bayern, 10.08.2016 - 9 ZB 16.944
Verschattung von Gewächshäusern - Gebietsbewahrungsanspruch und …
Anhaltspunkte dafür, dass das genehmigte Bauvorhaben der Nutzungsart "Wohnen" im Hinblick auf die Struktur und Zusammensetzung des Gebiets ein unzulässiges Übergewicht verschafft (vgl. BayVGH, B. v. 21.4.2015 - 9 ZB 12.1912 - juris Rn. 19 m. w. N.), sind - gerade mit Blick auf den Betrieb des Klägers und die Zimmerei, denen das Verwaltungsgericht (UA S. 22) und der Kläger selbst eine "maßstabsbildende gewerbliche Nutzung" zubilligen - nicht ersichtlich. - VGH Bayern, 11.06.2015 - 9 ZB 13.128
Nutzungsänderung; faktisches Dorfgebiet; Schweinezuchtställe; Gebot der …
Von einem Berufungsverfahren ist daher kein weiterer Ertrag zu erwarten (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 9 ZB 12.1912 - juris Rn. 21). - VG München, 09.05.2017 - M 1 K 15.3909
Unzulässige Nutzungsänderung einer Fabrikhalle in Spielhalle im Gewerbegebiet - …
Im Übrigen ist die Aussage in den Gründen des Ablehnungsbescheids des Beklagten, eine solche Befreiung käme nicht in Betracht, da die Zulassung einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte im vorliegenden Gewerbegebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung den Grundzügen der Planung widersprechen würde, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 9 ZB 12.1912 - juris Rn. 13).
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