Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.09.2015 - 9 ZB 15.30104 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Asylrecht Türkei; grundsätzliche Bedeutung; fehlende Darlegung eines Zulassungsgrundes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung bzgl. Erkrankung eines Asylsuchenden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung bzgl. Erkrankung eines Asylsuchenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 13.03.2015 - RN 5 K 15.50118
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 9 ZB 15.30104
- VGH Bayern, 24.05.2017 - 9 ZB 15.50104
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 24.07.2015 - 9 ZB 14.30457
Asylrecht Sierra Leone; Abschiebungsverbot; grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 9 ZB 15.30104
Das Asylverfahrensrecht kennt jedoch im Gegensatz zu den in den Anwendungsbereich der Verwaltungsgerichtsordnung fallenden Streitsachen (vgl. hierzu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2015 - 9 ZB 14.30457 - Rn. 2).
- VGH Bayern, 05.02.2016 - 9 ZB 15.30247
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines …
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanziellen Entscheidung stellen aber keinen Zulassungsgrund i. S. d. § 78 Abs. 3 AsylG dar (BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 9 ZB 15.30104 - juris Rn. 3).Unabhängig davon, ob der ursprüngliche Prozesskostenhilfeantrag im Hinblick auf die Ladung der Zeugin eventuell zu Unrecht abgelehnt wurde, ob der erneute Prozesskostenhilfeantrag mangels Vorliegens neuer Tatsachen überhaupt zulässig war und ob über diesen erneuten Prozesskostenhilfeantrag vor der mündlichen Verhandlung vom 16. Oktober 2015 hätte entschieden werden müssen, hat der Klägerbevollmächtigte in Kenntnis dieser Umstände jedenfalls keinen Antrag auf Terminsverlegung gestellt (…vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 1 B 3/08 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 9 ZB 15.30104 - juris Rn. 3), so dass er nicht alle erforderlichen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen ausgeschöpft hat.
- VGH Bayern, 09.07.2018 - 9 ZB 18.31470
Unzulässiger Berufungszulassungsantrag wegen verfristeter Begründung
Das Asylverfahrensrecht kennt jedoch im Gegensatz zu den in den Anwendungsbereich der Verwaltungsgerichtsordnung fallende Streitsachen (vgl. hierzu § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Urteils nicht (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 9 ZB 15.30104 - juris Rn. 3).
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