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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24107
VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068 (https://dejure.org/2018,24107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068 (https://dejure.org/2018,24107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2018 - 9 ZB 16.1068 (https://dejure.org/2018,24107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorkaufsrecht; fortgeschrittene Sanierung; hinreichende Konkretisierung der Sanierungsziele; Barrierefreiheit; Zulassung der Berufung; Zulassungsgrund; Grundstück; Bebauungsplan; Sanierungsgebiet; Sanierungssatzung; Sinn und Zweck; Dorfgebiet; kein Sanierungsziel; Wohl ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 24.05.2018 - 9 ZB 16.321

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans und isolierter Antrag auf Befreiung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und den Kläger machen die Sache nicht tatsächlich oder rechtlich schwierig (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 20).

    Erforderlich ist die Formulierung einer konkreten Tatsachen- oder Rechtsfrage und das Aufzeigen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, sowie weshalb diese Frage eine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321- juris Rn. 22 m.w.N.).

    Der Sache nach zielt die Argumentation auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2018 - 9 ZB 16.321 - juris Rn. 24).

  • VG Würzburg, 23.08.2012 - W 5 K 11.841

    Vorkaufsrecht; Frist; Mitteilung des Käufers; mündliche Mitteilung; Ermessen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Rn. 21 e) Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen der behaupteten Abweichung vom Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. August 2012 (W 5 K 11.841) kann sich bereits deswegen nicht ergeben, weil es sich bei dieser Entscheidung um eine einzelfallbezogene Rechtsanwendung handelt.

    Im Übrigen ist eine Vergleichbarkeit der Sachverhalte nicht ersichtlich, da vom Verwaltungsgericht für das von der Ausübung des Vorkaufsrechts betroffene Grundstück gerade das Vorliegen konkreter Sanierungsziele bejaht wurde (vgl. VG Würzburg, U.v. 23.8.2012 - W 5 K 11.841 - juris Rn. 3, 30), die im hier maßgeblichen Verfahren aber keine Rolle spielen.

    Der bloße Hinweis im Zulassungsvorbringen auf das vermeintlich abweichende Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. August 2012 (W 5 K 11.841) und der dort zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt diesen Anforderungen nicht, weil bereits keine divergierenden Rechtssätze dargelegt werden.

  • BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95

    Vorkaufsrecht der Gemeinde im Sanierungsgebiet - Sanierungsvorkaufsrecht - …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (…vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2018 - 4 CN 2.17 - juris Rn. 11) und zu Beginn des Sanierungsverfahrens keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele gestellt werden dürfen (…BVerwG, U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - juris Rn. 13), sind mit fortschreitendem Sanierungsverfahren jedoch höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen (BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33.95 - juris Rn. 4 und U.v. 4.3.1999 a.a.O.).

    Zwar stellt ein langer Zeitraum seit Inkraftsetzung der Sanierungssatzung für sich nicht in Frage, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts dem Wohl der Allgemeinheit dienen kann (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33.95 - juris Rn. 3).

    Voraussetzung dafür, dass die Länge des Verfahrens unbeachtlich ist, ist jedoch, dass - trotz des langen Zeitraums - noch immer ein bestimmtes, konkretes Sanierungsziel verfolgt wird (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.1995 a.a.O. Rn. 4;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 24 Rn. 70).

  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Da der Kern der Sanierungsziele von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss (…vgl. BVerwG, U.v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 17.12.1979 - 14 N 838/79 - BayVBl 1980, 339/340 f. = BeckRS 1979, 108325) und die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB von einer sachgerechten Abwägung getragen sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.2006 - 4 C 9.04 - juris Rn. 25), ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine bloße informelle Vorstellung möglicher Maßnahmen und lediglich beratende Behandlung im Gemeinderat für eine konkretisierende Willensbildung der Beklagten nicht genügen können.

    Es ist geklärt, dass der Kern der Sanierungsziele von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss (…vgl. BVerwG, U.v. 15.1.1982 - 4 C 94.72 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 17.12.1979 - 14 N 838/79 - BayVBl 1980, 339/340 f.) und die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB von einer sachgerechten Abwägung getragen sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.2006 - 4 C 9.04 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (…vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2018 - 4 CN 2.17 - juris Rn. 11) und zu Beginn des Sanierungsverfahrens keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele gestellt werden dürfen (BVerwG, U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - juris Rn. 13), sind mit fortschreitendem Sanierungsverfahren jedoch höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen (BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33.95 - juris Rn. 4 und U.v. 4.3.1999 a.a.O.).

    Unstreitig sind im Falle einer fortgeschrittenen Sanierung höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen, als unmittelbar nach Inkrafttreten der Sanierungssatzung (BVerwG, U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 2 B 13.2570

    Vorkaufsrecht; Sanierungssatzung; Wohl der Allgemeinheit; Konkretisierung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Ist dies geschehen, können die Sanierungsziele auch nach einem längeren Zeitraum die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen (vgl. BayVGH, U.v. 6.2.2014 - 2 B 13.2570 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Rn. 11 d) Was das Nutzungskonzept vom 14. April 2014 betrifft, hat das Verwaltungsgericht zwar darauf hingewiesen, dass eine erforderliche Konkretisierung auch in einem Sanierungsbebauungsplan, einem sonstigen Bebauungsplan oder sogar durch eine informelle städtebauliche Planung erfolgen kann (vgl. BayVGH, U.v. 6.2.2014 - 2 B 13.2570 - juris Rn. 17;… U.v. 2.10.2013 - 1 BV 11.1944 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 17.12.1979 - 14 N 838/79

    Sanierungsgebietssatzung nach dem StBauFG

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Da der Kern der Sanierungsziele von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss (…vgl. BVerwG, U.v. 15.1.1982 - 4 C 94.79 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 17.12.1979 - 14 N 838/79 - BayVBl 1980, 339/340 f. = BeckRS 1979, 108325) und die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB von einer sachgerechten Abwägung getragen sein muss (…vgl. BVerwG, U.v. 24.5.2006 - 4 C 9.04 - juris Rn. 25), ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine bloße informelle Vorstellung möglicher Maßnahmen und lediglich beratende Behandlung im Gemeinderat für eine konkretisierende Willensbildung der Beklagten nicht genügen können.

    Es ist geklärt, dass der Kern der Sanierungsziele von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss (…vgl. BVerwG, U.v. 15.1.1982 - 4 C 94.72 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 17.12.1979 - 14 N 838/79 - BayVBl 1980, 339/340 f.) und die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB von einer sachgerechten Abwägung getragen sein muss (…vgl. BVerwG, U.v. 24.5.2006 - 4 C 9.04 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21/16 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 1 BV 11.1944

    Bei einem Vorkaufsrecht, das der Gemeinde in einem förmlich festgelegten …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Rn. 11 d) Was das Nutzungskonzept vom 14. April 2014 betrifft, hat das Verwaltungsgericht zwar darauf hingewiesen, dass eine erforderliche Konkretisierung auch in einem Sanierungsbebauungsplan, einem sonstigen Bebauungsplan oder sogar durch eine informelle städtebauliche Planung erfolgen kann (…vgl. BayVGH, U.v. 6.2.2014 - 2 B 13.2570 - juris Rn. 17; U.v. 2.10.2013 - 1 BV 11.1944 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE" …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068
    Auch wenn die Sanierungsplanung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Regelfall noch wenig konkret sein wird (vgl. BVerwG, U.v. 10.4.2018 - 4 CN 2.17 - juris Rn. 11) und zu Beginn des Sanierungsverfahrens keine hohen Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele gestellt werden dürfen (…BVerwG, U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - juris Rn. 13), sind mit fortschreitendem Sanierungsverfahren jedoch höhere Anforderungen an die Konkretisierung der Sanierungsziele zu stellen (…BVerwG, B.v. 15.3.1995 - 4 B 33.95 - juris Rn. 4 und U.v. 4.3.1999 a.a.O.).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines …

  • VGH Bayern, 22.01.2016 - 9 ZB 15.2027

    Ausübung des Vorkaufsrechts

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 3 S 2595/20

    Frist zur Ausübung des bauplanungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Auswirkungen der …

    Damit genügt die bloße Vorstellung geplanter oder möglicher Maßnahmen oder die bloße Information des Gemeinderats nicht für eine Festlegung, Änderung oder hinreichende Konkretisierung der Sanierungsziele (Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068 -, juris Rn. 11, 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2025 - 2 L 42/24

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts; gemeindeinterne Zuständigkeit; …

    Mit Fortgang des Sanierungsverfahrens bedarf es einer zunehmenden Konkretisierung und qualifizierten Verfestigung der Sanierungsziele, d.h. der Entwicklung konkreter Vorstellungen zur Neugestaltung, zur Verbesserung bzw. zur Neuordnung des Sanierungsgebiets (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 8).

    Selbst bei Zugrundelegung der von der Beklagten mit der 2. Änderungssatzung neu festgelegten Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2025 und damit einer Dauer des Sanierungsverfahrens von ca. 28 Jahren lag im maßgeblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung am 13. Juli 2022 nach Ablauf von mehr als 25 Jahren nach Inkrafttreten der Satzung eine fortgeschrittene Sanierung vor (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 14.01.2021 - 9 ZB 19.2064

    Gemeindliches Vorkaufsrechts im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet

    Ist dies geschehen, können die Sanierungsziele auch nach einem längeren Zeitraum die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Diese hat das Verwaltungsgericht im Hinblick darauf, dass es bei Fortschreiten des Sanierungsverfahrens einer zunehmenden Konkretisierung und qualifizierten Verfestigung der Sanierungsziele, d.h. der Entwicklung konkreter Vorstellungen zur Neugestaltung, zur Verbesserung bzw. zur Neuordnung des Sanierungsgebietes bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 8, 17;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2020, § 24 Rn. 70;… Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 142 Rn. 46), aber zu Recht allenfalls aus dem Entwicklungskonzept 2011 abzuleiten vermocht und insoweit nicht als tragfähig für die Ausübung des Vorkaufsrechts für das gesamte Grundstück angesehen.

    … Gemarkung O … sowie Grünflächen, Aufenthaltsorte in der Altstadt und ein Kinderspielplatz entstehen sollen, kann dies keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wecken, weil die konkreten Erwägungen der Gemeinde im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts maßgeblich sind (…vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 ZB 15.2027 - juris Rn. 10;… B.v. 24.4.2020 - 15 ZB 19.1987 - juris Rn. 17; B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 11).

    Dies macht aber eine vom Willen der Gemeindevertretung getragene und somit durch entsprechenden Beschluss verbindlich gewordene Fortschreibung oder Aktualisierung der konkreten Sanierungsziele als Grundlage für eine darauf gestützte Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht entbehrlich (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 11, 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23

    Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem …

    Damit genügt die bloße Vorstellung geplanter oder möglicher Maßnahmen oder die bloße Information des Gemeinderats nicht für eine Festlegung, Änderung oder hinreichende Konkretisierung der Sanierungsziele (…vgl. Senatsurt. v. 30.9.2021 - 3 S 2595/20 -, juris Rn. 42 ; BayVGH, Beschl. v. 30.07.2018 - 9 ZB 16.1068 -, juris Rn. 11, 20).
  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 1 ZB 17.2319

    Nichtzulassung der Berufung: Nicht geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang …

    Der Sache nach zielt die Argumentation des Klägers auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen durch das Verwaltungsgericht ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 9 ZB 16.2323

    Beseitigungsanordnung wegen Gefährdung des Hochwasserschutzes

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 14).

    Der Sache nach zielt die Argumentation auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen durch das Verwaltungsgericht ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 25.05.2021 - 1 ZB 21.261

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Betriebsleiterwohnung einer …

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und dem Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 1 ZB 18.1772

    Beseitigung eines Reitplatzes

    Allein die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Kläger genügt nicht für die Darlegung besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 14).

    Der Sache nach zielt die Argumentation der Kläger auf eine Würdigung des Sachverhalts und der getroffenen Feststellungen durch das Verwaltungsgericht ab und ist deshalb als Frage einzelfallbezogener Rechtsanwendung für eine Divergenz unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

    Die unterschiedliche Bewertung des vorliegenden Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht und die Klägerin genügt nicht, besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 06.04.2022 - Au 4 K 21.595

    Erfolgreiche Klage gegen Ausübung von Vorkaufsrecht unter Bezugnahme auf …

    Doch werden die Anforderungen mit fortschreitendem Sanierungsverfahren höher (…vgl. BVerwG, U.v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 8; U.v. 2.10.2013 - 1 BV 11.1944 - juris; B.v. 10.8.2007 - 26 ZB 06.1731 - juris).

    Rn. 30 Insgesamt sind die Sanierungsziele hinsichtlich der Kaufgrundstücke nicht so hinreichend konkretisiert und bestimmt, dass sich beurteilen ließe, ob die Käufer mit dem Kauf Maßnahmen planten, die überhaupt Sinn und Zweck der Sanierungsmaßnahmen zuwiderlaufen bzw. welche konkreten städtebaulichen Missstände an den streitgegenständlichen Grundstücken bestehen und durch welche konkreten Maßnahmen diese beseitigt werden sollen (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 9 ZB 16.1068 - juris Rn. 9 und 19).

  • VGH Bayern, 29.10.2024 - 1 ZB 23.1194

    Beseitigungsanordnung, Erledigung eines Verwaltungsaktes durch Vollziehung …

  • VGH Bayern, 24.01.2023 - 8 ZB 22.1783

    Nachbarklage gegen bergrechtliche Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur …

  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 11 ZB 22.881

    Beseitigung einer teilweisen Straßenabsperrung - Berufungszulassung

  • VGH Bayern, 12.05.2022 - 1 ZB 22.370

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein von einer …

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 16.2236

    Interimsparkplatz im Außenbereich

  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 21.2440

    Untersagung der Nutzung eines Nebengebäudes als Kfz-Werkstatt

  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.742

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit

  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 1 ZB 20.260

    Anfechtung der Beseitigungsanordnung einer Einfriedung im Außenbereich

  • VGH Bayern, 21.11.2024 - 1 ZB 23.1328

    Baurechtliche Beseitigungsanordnung, Begünstigtes bzw. teilprivilegiertes …

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 1 ZB 22.2274

    Baugenehmigung für Umbau- und Erweiterungsarbeiten an Wohngebäude im Außenbereich

  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 1 ZB 22.2096

    Vorbescheid für Einfamilienhaus - Festsetzung einer Waldfläche

  • VGH Bayern, 28.04.2020 - 9 ZB 18.2074

    Änderungs- bzw. Tekturgenehmigungen eines Mehrfamilienhauses

  • VGH Bayern, 12.07.2023 - 15 ZB 22.2258

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren gegen die Ausübung eines …

  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 9 ZB 16.1261

    Zufahrt über Außenbereich

  • VGH Bayern, 29.04.2025 - 1 ZB 23.1516

    Vorbescheid für Wohnanlage mit Tiefgarage - Abgrenzung Außenbereich

  • VG Cottbus, 28.02.2023 - 3 K 580/21

    Ausübung Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB - Sanierungsgebiet

  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 9 ZB 16.1260

    Baugenehmigung für ein Garagengebäude

  • VGH Bayern, 15.03.2022 - 1 ZB 21.2873

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in baurechtlichem Verfahren auf Erteilung …

  • VGH Bayern, 07.03.2025 - 1 ZB 24.735

    Vorbescheid für land- und forstwirtschaftliche Hofstelle im Außenbereich

  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 1 ZB 20.390

    Erfolglose Nachbarklage gegen Änderung der Betriebszeiten eines Gewerbebetriebes …

  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 1 ZB 20.389

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Genehmigung zur Änderung der Betriebszeiten …

  • VGH Bayern, 23.09.2022 - 1 ZB 21.2872

    Isolierte Befreiung für Gerätehaus in Vorgartenzone - Funktionslosigkeit der …

  • VG Augsburg, 27.04.2023 - Au 5 K 22.2158

    Rechtswidrige Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - fehlendes …

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