Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorbescheid; Planungsrechtliche Zulässigkeit; Gebot der Rücksichtnahme; Baugenehmigung; Berufung; Divergenz; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Innenbereich; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Zulassungsverfahren
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.1416
- VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.1417
- VGH Bayern, 17.02.2020 - 9 ZB 17.1283
- VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623
Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Dagegen sei die Frage, ob die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB ohne Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme erfolgen könne, vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. August 2016 (15 B 14.1623 - juris) verneint worden.Rn. 8 b) Eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO lässt sich auch nicht in Bezug auf den hierzu von den Klägern angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. August 2016 (15 B 14.1623 - juris) ableiten.
Insoweit hat es sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 9. September 1999 (1 B 96.347 - juris) gestützt, auf das auch in der von den Klägern als divergierend benannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Bezug genommen wird und aus dem dort für den Fall, dass "die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und damit auch Lärmbelastungen nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots grundsätzlich im ganzen" als Gegenstand des Vorbescheidsverfahrens anzusehen sind, wohl der Schluss gezogen wurde, dass "ein Offenlassen oder ein 'Verschieben' auf das Baugenehmigungsverfahren (…) also grundsätzlich nicht zulässig" ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 14).
Vielmehr hat es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein beantragter Vorbescheid über die "grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks in der vorgesehenen Form" zu erteilen ist, wenn das Vorhaben durch die Art der baulichen Gestaltung und durch technische Vorkehrungen im Einklang mit den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme ausgeführt werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884 ff. = juris Rn. 24;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Art. 71 Rn. 75;… vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8;… B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.2230 - juris Rn. 14; B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15;… U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23), darauf abgestellt, dass noch nicht die komplette bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens vorbehaltlos geklärt werden sollte, sondern nach den vorgelegten Bauakten hinsichtlich der vorgelegten Pläne noch Konkretisierungsbedarf bestand.
Rn. 11 a) Dem Verwaltungsgericht ist darin zu folgen, dass der angefochtene Vorbescheid die Frage 1 in zulässiger Weise nur soweit beantwortet, als sie nach den vorgelegten Antragsunterlagen beantwortet werden sollte bzw. konnte, ohne jedoch dabei sämtliche nachbarrelevanten Auswirkungen des in einem späteren Bauantrag tatsächlich zur Genehmigung anstehenden Bauvorhabens im Detail zu "regeln" oder "gänzlich vorbehaltlos" die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens zu bejahen (…vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8; B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15).
Die abschließende Beurteilung der verkehrlichen Situation und etwaige Auflagen wurden ausdrücklich dem künftigen Genehmigungsverfahren vorbehalten, sodass der Beklagten die Berufung auf die Bindungswirkung nach Art. 71 Satz 1 BayBO insoweit von vornherein abgeschnitten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 27. August 1998 (4 C 5.98 - juris) den Rechtssatz aufgestellt, dass sich die Frage nach der Zumutbarkeit vorhabenbedingten Verkehrslärms in der Nachbarschaft bei der baurechtlichen Genehmigungsentscheidung schon deshalb nicht zurückstellen lasse, weil sie im Tatbestandsmerkmal des Einfügens zu den unverzichtbaren Elementen gehöre, ohne die sich nicht beurteilen lasse, ob ein Vorhaben auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB zulässig sei (…vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 a.a.O. Rn. 34).Rn. 7 a) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1998 (4 C 5.98 - juris) verhält sich zwar zu der Frage, inwieweit in einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren im Rahmen der Anwendung des § 34 BauGB auf die Prüfung der Anforderungen des Gebots der Rücksichtnahme verzichtet werden kann bzw. ob die Lösung von ggf. auftretenden Problemen durch einer baulichen Anlage zuzurechnenden Zu- und Abfahrtsverkehr einem nachfolgenden gaststätten- oder immissionsschutzrechtlichen Verfahren vorbehalten bleiben darf, und verneint beides.
- VGH Bayern, 07.01.2019 - 15 ZB 18.947
Erfolglose Nachbarklage gegen einen bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid für den …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Vielmehr hat es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein beantragter Vorbescheid über die "grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks in der vorgesehenen Form" zu erteilen ist, wenn das Vorhaben durch die Art der baulichen Gestaltung und durch technische Vorkehrungen im Einklang mit den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme ausgeführt werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884 ff. = juris Rn. 24;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Art. 71 Rn. 75; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8;… B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.2230 - juris Rn. 14;… B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15;… U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23), darauf abgestellt, dass noch nicht die komplette bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens vorbehaltlos geklärt werden sollte, sondern nach den vorgelegten Bauakten hinsichtlich der vorgelegten Pläne noch Konkretisierungsbedarf bestand.Rn. 11 a) Dem Verwaltungsgericht ist darin zu folgen, dass der angefochtene Vorbescheid die Frage 1 in zulässiger Weise nur soweit beantwortet, als sie nach den vorgelegten Antragsunterlagen beantwortet werden sollte bzw. konnte, ohne jedoch dabei sämtliche nachbarrelevanten Auswirkungen des in einem späteren Bauantrag tatsächlich zur Genehmigung anstehenden Bauvorhabens im Detail zu "regeln" oder "gänzlich vorbehaltlos" die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens zu bejahen (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8;… B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Vielmehr hat es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein beantragter Vorbescheid über die "grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks in der vorgesehenen Form" zu erteilen ist, wenn das Vorhaben durch die Art der baulichen Gestaltung und durch technische Vorkehrungen im Einklang mit den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme ausgeführt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884 ff. = juris Rn. 24;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Art. 71 Rn. 75;… vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8;… B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.2230 - juris Rn. 14;… B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15;… U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23), darauf abgestellt, dass noch nicht die komplette bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens vorbehaltlos geklärt werden sollte, sondern nach den vorgelegten Bauakten hinsichtlich der vorgelegten Pläne noch Konkretisierungsbedarf bestand. - BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16
Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.603
Einhaltung des nachbarrechtlichen Bestimmtheitsgebots einer Baugenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Der Nachbarschutz ergibt sich vielmehr sowohl im Fall des § 34 Abs. 1 BauGB als auch im Fall des § 35 BauGB nur aus dem Gebot der Rücksichtnahme (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2016 - 9 ZB 13.1877 - juris Rn. 5 m.w.N.), nicht jedoch unmittelbar aus dem Merkmal der gesicherten Erschließung (…vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2019 - 9 CS 19.1468 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 10.10.2019 - 9 CS 19.1468
Erfolgloser baurechtlicher Nachbar-Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Der Nachbarschutz ergibt sich vielmehr sowohl im Fall des § 34 Abs. 1 BauGB als auch im Fall des § 35 BauGB nur aus dem Gebot der Rücksichtnahme (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2016 - 9 ZB 13.1877 - juris Rn. 5 m.w.N.), nicht jedoch unmittelbar aus dem Merkmal der gesicherten Erschließung (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.2019 - 9 CS 19.1468 - juris Rn. 24 m.w.N.;… B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris Rn. 20). - VGH Bayern, 14.10.2008 - 2 BV 04.863
Verpflichtungsklage; (hilfsweise) Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbescheid; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Vielmehr hat es im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein beantragter Vorbescheid über die "grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks in der vorgesehenen Form" zu erteilen ist, wenn das Vorhaben durch die Art der baulichen Gestaltung und durch technische Vorkehrungen im Einklang mit den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme ausgeführt werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 - NVwZ 1987, 884 ff. = juris Rn. 24;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Art. 71 Rn. 75;… vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8;… B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.2230 - juris Rn. 14;… B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 15; U.v. 14.10.2008 - 2 BV 04.863 - juris Rn. 23), darauf abgestellt, dass noch nicht die komplette bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens vorbehaltlos geklärt werden sollte, sondern nach den vorgelegten Bauakten hinsichtlich der vorgelegten Pläne noch Konkretisierungsbedarf bestand. - VGH Bayern, 26.11.2018 - 9 ZB 18.912
Erfolglose Nachbarklage gegen einen Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Die Grundstücke der Kläger liegen südlich des Baugrundstücks und die Unterschutzstellung von Bäumen bzw. die Baumschutzverordnung der Beklagten dient allein dem öffentlichen Interesse (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 9 ZB 18.912 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1672
Nachbarantrag eines Produzenten von medizinisch-technischen Produkten gegen einen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2020 - 9 ZB 17.1284
Denn sie können jeweils schon nicht in wehrfähigen Positionen betroffen sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1672 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 ZB 14.2230
Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid für Reifenservicebetrieb …
- VGH Bayern, 23.03.2016 - 9 ZB 13.1877
Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots
- VGH Bayern, 10.12.2019 - 9 ZB 19.34121
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Asylverfahren
- VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075
Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet
Rn. 66 3. Auf die im Berufungsverfahren aufgeworfene Frage, ob es der Prüffähigkeit des Vorbescheidantrag der Klägerin entgegensteht, dass die Frage, ob zu Lasten der in der Nähe befindlichen Wohnbebauung das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist, von der Prüfung ausgeklammert sein sollte (vgl. einerseits BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.3475 - juris;… B.v. 16.8.2016 - 15 B 14.1625 - juris Rn. 14 m.w.N.;… andererseits BayVGH, B.v. 16.8.2016 a.a.O. juris Rn. 15;… B.v. 7.1.2019 - 15 ZB 18.947 - juris Rn. 8;… B.v. 17.2.2020 - 9 ZB 17.1283 - juris Rn. 9; B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris Rn. 9), kommt es daher nicht mehr entscheidungserheblich an. - VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 9 K 20.02766
Bestimmtheit eines Vorbescheids
Die Frage, ob eine solche überhaupt zulässig wäre (…vgl. einerseits BayVGH, B.v. 16.8.2016 - 15 B 14.1625 - juris Rn. 14 und andererseits BayVGH B.v. 17.2.2020 - 9 ZB 17.1283 - juris Rn. 9; B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris Rn. 9), muss somit an dieser Stelle nicht beantwortet werden.Für die Frage der Rechtmäßigkeit ist ausreichend, wenn - wie hier - eine Gestaltung des Vorhabens möglich ist, die das Vorhaben als nicht rücksichtslos erscheinen lässt (vgl. hierzu BVerwG U.v. 3.4.1987 - 4 C 41/84 - juris; BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris).
- VGH Bayern, 04.05.2020 - 9 ZB 18.2339
Nutzungsuntersagung für einen Lagerplatz
Rn. 22 Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO setzt voraus, dass das angefochtene Urteil mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem eben solchen Rechtssatz eines in der Vorschrift genannten Gerichts abweicht und hierauf die Entscheidung beruht (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris Rn. 5). - VG Augsburg, 29.03.2023 - Au 4 K 21.2298
Erfolgreiche Nachbarklage - Unbestimmtheit eines Vorbescheides
Zwar ist umstritten, ob aus der Frage, ob ein Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Beachtung des Rücksichtnahmegebots ausgeklammert werden kann (…vgl. BayVGH, U.v. 3.3.2021 - 15 B 20.2075 - juris Rn. 64 m.w.N.; B.v. 18.2.2020 - 9 ZB 17.1284 - juris Rn. 7;… B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1625 - juris Rn. 14 f.;… OVG NW, U.v. 31.10.2012 - 10 A 912/11 - juris Rn. 23 m.w.N.).
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