Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beseitigungsanordnung; Außenbereich; Zulassungsvorbringen; Splittersiedlung; Erstausbildung; Nutzung; Kinder; landwirtschaftlicher Betrieb
- rechtsportal.de
Streit um eine Beseitigungsanordnung betreffend Hütten; Anfiorderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ; Übernachtungsmöglichkeit für Kinder und deren Eltern während Unternehmungen mit Pferden und Ponys; Mitgezogener Betriebsteil; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 03.08.2017 - AN 9 K 17.211
- VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 B 19.457
Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung eines Abenteuerspielplatzes mit …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942
Es muss daher auch hinsichtlich der "mitgezogenen" Nutzung noch ein enger Zusammenhang mit der Bodenertragsnutzung in ihren vielfältigen Formen gegeben sein (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 21 m.w.N.).Dies gilt auch und gerade für mitgezogene Betriebsteile (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2019 - 2 B 19.457 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82
Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S. …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942
Dass die reiterliche Erstausbildung von Pferden bzw. Ponys unter den Begriff der Landwirtschaft fallen kann (vgl. BVerwG, U.v. 19.4.1985 - 4 C 13.82 - juris), hat es dabei ebenso berücksichtigt wie das erstinstanzliche und im Zulassungsverfahren wiederholte Vorbringen des Klägers, wonach die Gewöhnung der Tiere an den Kontakt mit Kindern zur Erstausbildung gehöre. - VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1567
Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942
Für die Frage, ob ein Bauvorhaben als in der natürlichen Landschaft wesensfremd anzusehen ist, kommt es nicht maßgeblich darauf an, wie auffällig es in Erscheinung tritt, weil der Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft nicht nur eine optisch-ästhetische Komponente beinhaltet, sondern insbesondere auch der Wahrung der funktionellen Bestimmung der Landschaft dient (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2017 - 15 ZB 16.1567 - juris Rn. 36).
- VGH Bayern, 24.05.2016 - 9 ZB 13.2539
Schildkrötentierheim im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942
Es obliegt dem Kläger als Bauherrn, darzulegen, dass nicht nur die Betriebsführung als solche, sondern auch ihre landwirtschaftliche Ausprägung zur Überzeugung von Behörden und Gericht verlässlich gewährleistet ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2016 - 9 ZB 13.2539 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 15.05.2017 - 15 ZB 16.1673
Fahrsilo im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen landwirtschaftlichen Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der landwirtschaftlichen Nutzung unabhängigen Betriebsteil zu erweitern (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2017 - 15 ZB 16.1673 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 23.12.2016 - 9 CS 16.1746
Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen Pferdestall und landwirtschaftliche …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942
In den Fällen, in denen ein landwirtschaftlicher Betrieb überhaupt vorhanden ist, können einzelne Betätigungen - die bei isolierter Betrachtung landwirtschaftsfremd sind - durch ihre betriebliche Zuordnung zu der landwirtschaftlichen Tätigkeit von dieser gleichsam mitgezogen werden und damit im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB an der Privilegierung teilnehmen, wenn es sich bei dem nicht privilegierten Betriebsteil gegenüber dem privilegierten Betrieb nur um eine bodenrechtliche Nebensache handelt, er dem landwirtschaftlichen Betrieb zu- und untergeordnet ist und ihm zur Erhaltung und Existenzsicherung eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen soll (BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 9 CS 16.1746 - juris Rn. 18 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.04.2019 - 9 ZB 16.597
Nutzungsänderung Personalwohnung in allgemeine Wohnung im Außenbereich - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942
Stützt das Verwaltungsgericht seine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Gründe, kommt eine Zulassung der Berufung nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2019 - 9 ZB 16.597 - juris Rn. 6 m.w.N.) Ob die von der Beseitigungsanordnung betroffenen Hütten die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB), kann offen bleiben, weil das Verwaltungsgericht selbständig tragend und ausführlich begründet auch darauf abgestellt hat, dass sie die natürliche Eigenschaft der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB).
- VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1397
Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes
Dies ist, auch im Hinblick darauf, dass es nach dem Vortrag des Klägers nicht ausgeschlossen erscheint, die geplanten mit Tierhaltung befassten Betriebsteile als nach Funktion sowie Gewicht zumindest gleichwertig mit dem derzeit nicht rentablen Pflanzenanbau und deshalb eigenständig zu betrachten (…vgl. VGH BW, U.v. 7.8.1991 - 3 S 1075/90 - juris Rn. 18 ff.), und selbst, wenn die neuen Betriebszweige, insbesondere die Erlebnislandwirtschaft, nur als zu- und untergeordnete bodenrechtliche Nebensachen an der Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebes teilnehmen würden, die grundsätzliche Möglichkeit einer zusätzlichen Einkommensquelle zur Erhaltung und Existenzsicherung im Sinne wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit mit ihr verbunden sein müsste (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942 - juris Rn. 7 m.w.N.;… BVerwG, U.v. 30.11.1984 - 4 C 27.81 - juris Rn. 13), nicht zu beanstanden.Ob eine Erlebnislandwirtschaft, welcher Ausgestaltung auch immer, als mitgezogener Betriebsteil eines überhaupt vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebs angesehen werden kann, hängt davon ab, ob es sich bei ihr um eine bodenrechtliche Nebensache handelt, sie dem landwirtschaftlichen Betrieb zu- und untergeordnet ist und ihm zur Erhaltung und Existenzsicherung eine zusätzliche Einkommensquelle schaffen soll (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VG Ansbach, 16.07.2020 - AN 17 K 20.00541
Klage gegen Mitteilung der Fälligkeit eines Zwangsgeldes
Mit Beschluss vom 17. Dezember 2019 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Antrag auf Zulassung der Berufung ab (9 ZB 17.1942).Mit der unanfechtbaren Ablehnung des Antrages auf Zulassung der Berufung wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3. August 2017 rechtskräftig (BayVGH, B.v. 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942 - juris Rn. 14) und der Bescheid vom 4. Januar 2017 unanfechtbar und damit vollziehbar, Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 VwZVG.
- VGH Bayern, 02.02.2026 - 9 ZB 24.2142
Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Halle in "Gewächshaus mit …
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen landwirtschaftlichen Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der landwirtschaftlichen Nutzung unabhängigen Betriebsteil zu erweitern (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942 - juris Rn. 7;… B.v. 15.5.2017 - 15 ZB 16.1673 - juris Rn. 24). - VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 3 K 21.01785
Voraussetzungen für einen land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb
Denn es obliegt dem Kläger als Bauherrn darzulegen, dass nicht nur die Betriebsführung als solche, sondern auch ihre landwirtschaftliche Ausprägung zur Überzeugung von Behörden und Gericht verlässlich gewährleistet ist (BayVGH, B.v. 17.12.2019 - 9 ZB 17.1942 - juris Rn. 8;… B.v. 24.5.2016 - 9 ZB 13.2539 - juris Rn. 11;… VG Ansbach, U.v. 9.4.2019 - AN 17 K 17.00566 - juris Rn. 87).
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