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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3583
VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582 (https://dejure.org/2021,3583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582 (https://dejure.org/2021,3583)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 9 ZB 19.1582 (https://dejure.org/2021,3583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 2 Hs. 2; BayBO Art. 14 Abs. 2, Art. 81 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Plakatanschlagtafel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrechtlich geschütztes Ortsbild; Werbeanlagensatzung; Homogenität des geschützten Bereichs; Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise Verfassungswidrigkeit einer Werbeanlagensatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Der Satzungsgeber hat bei Erlass einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO deshalb die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 102 ff.;… BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9;… U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 30).

    Soweit die einheitliche Schutzwürdigkeit der in Schutzzone IV aufgenommenen Straßenzüge darauf gestützt werden soll, dass sie Hauptzu- und -abfahrtsstraßen zum Stadtzentrum oder zu Stadtteilzentren darstellten, weshalb ihnen stadtbildprägende Wirkung zuzusprechen sei, lässt dies allein auch nicht die Rechtfertigung dafür erkennen, anzunehmen, dass die mit § 7a Abs. 1 WAS erfassten Fremdanlagen in einem Abstand von 30 m zur Fahrbahnbegrenzung, im Gegensatz zu entsprechender Werbung an der Stätte der Leistung, wegen ihrer optischen Auffälligkeit einen bestimmten Rahmen überschreiten (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 107;… BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 16;… vgl. auch B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2020, Art. 81 Rn. 138 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 9 B 13.2616

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Der Satzungsgeber hat bei Erlass einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO deshalb die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (…BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 102 ff.;… BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9; U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 30).

    Hinzuzufügen ist, dass mit einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO (hier: Ausschluss bestimmter Arten von Werbeanlagen) aus kompetenzrechtlichen Gründen keine bodenrechtlichen Ziele verfolgt werden können (vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 9 ZB 16.1259

    Erfolglose Berufungszulassung wegen geltend gemachter unrichtiger Würdigung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen im Zulassungsverfahren auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, den Gesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - juris Rn. 6).

    Auch mit ihrem Vorbringen, der gesamte Bereich mit einmündenden Stichstraßen sei unübersichtlich, zumal mit Fußgängern und Radfahrern zu rechnen sei und die Biegung der Straße den Blick auf die wegen Größe, Höhe, Standort und Anordnung mit Alleinstellungsmerkmal ausgestattete Werbeanlage lenken würde, wodurch ein Rückstau nur verspätet wahrgenommen werden könnte, zeigt die Beklagte keine sachwidrige oder willkürliche Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts auf, sondern setzt dessen Beweiswürdigung nur ihre eigene Beweiswürdigung entgegen; allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2018 - 9 ZB 16.1259 - juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530

    Baugenehmigung, Fremdwerbeanlage, Bebauungsplan, Werbeanlage, Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Der Satzungsgeber hat bei Erlass einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO deshalb die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (…BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 102 ff.; BayVGH, B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9;… U.v. 28.6.2018 - 9 B 13.2616 - juris Rn. 30).

    Soweit die einheitliche Schutzwürdigkeit der in Schutzzone IV aufgenommenen Straßenzüge darauf gestützt werden soll, dass sie Hauptzu- und -abfahrtsstraßen zum Stadtzentrum oder zu Stadtteilzentren darstellten, weshalb ihnen stadtbildprägende Wirkung zuzusprechen sei, lässt dies allein auch nicht die Rechtfertigung dafür erkennen, anzunehmen, dass die mit § 7a Abs. 1 WAS erfassten Fremdanlagen in einem Abstand von 30 m zur Fahrbahnbegrenzung, im Gegensatz zu entsprechender Werbung an der Stätte der Leistung, wegen ihrer optischen Auffälligkeit einen bestimmten Rahmen überschreiten (…vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 107;… BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 16; vgl. auch B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2020, Art. 81 Rn. 138 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Das Verwaltungsgericht hat insbesondere auch eine Beeinträchtigung des nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BauGB bauplanungsrechtlich geschützten Ortsbildes verneint, wobei es zutreffend darauf abgestellt hat, dass es bei der betreffenden Beurteilung auf einen größeren maßstabsbildenden Bereich der Gemeinde als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ankommt (vgl. BVerwG, U.v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - juris Rn. 15 ff.;… BayVGH, U.v. 14.9.2018 - 9 ZB 15.1278 - juris Rn. 23, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Abgesehen davon, dass sich beides anhand der beim Augenschein gefertigten Lichtbilder so nicht nachvollziehen lässt, äußert sich die Beklagte auch nicht dazu, ob und ggf. weshalb sie die Begrifflichkeit des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich der Höhen- und Größenentwicklung der Werbeanlage abweichend von der des Einfügens in die nähere Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung einer solchen baulichen Anlage definiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 19.93 - juris;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2020, Art. 81 Rn. 144).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 44.76

    Lichtwerbung - Ortsrechtliches Verbot - Ermächtigungsnorm - Eigentumsschutz - …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Mit dem nicht weiter erläuterten und in dieser Weise nicht nachvollziehbaren Vorbringen, es liege keine generalisierende Regelung für Werbeanlagen vor, weil zusätzliche Anforderungen nur hinsichtlich der straßen- und straßenbildprägenden Zu- und Abfahrten, die mit der Schutzzone IV erfasst seien, gestellt würden (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1980 - IV C 44.76 - juris Rn. 16), und dem Hinweis darauf, dass bei einer Stadt der vorliegenden Größe mit einer überschaubaren Zahl der in Schutzzone IV erfassten Zu- und Abfahrten mit entsprechender Prägung die Homogenität des zu schützenden Bereichs vorliegen könne und dies hier auch der Fall sei, tritt die Beklagte dem nicht substantiiert entgegen.
  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 9 ZB 18.1261

    Errichtung von überdachten Stellplätzen und Carports - erfolglose Zulassung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2019 - 9 ZB 18.1261 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 30.05.2018 - 2 B 18.681

    Keine Baugenehmigung für Errichtung einer Werbetafel bei Gefährdung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Vielmehr wird die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs durch eine solche Anlage bereits dann - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - bloßer Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.5.2018 - 2 B 18.681 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896

    Großflächige Werbeanlage im Mischgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
    Soweit die einheitliche Schutzwürdigkeit der in Schutzzone IV aufgenommenen Straßenzüge darauf gestützt werden soll, dass sie Hauptzu- und -abfahrtsstraßen zum Stadtzentrum oder zu Stadtteilzentren darstellten, weshalb ihnen stadtbildprägende Wirkung zuzusprechen sei, lässt dies allein auch nicht die Rechtfertigung dafür erkennen, anzunehmen, dass die mit § 7a Abs. 1 WAS erfassten Fremdanlagen in einem Abstand von 30 m zur Fahrbahnbegrenzung, im Gegensatz zu entsprechender Werbung an der Stätte der Leistung, wegen ihrer optischen Auffälligkeit einen bestimmten Rahmen überschreiten (…vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 107; BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 16;… vgl. auch B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2020, Art. 81 Rn. 138 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 9 ZB 11.2280

    Berufungszulassungsantrag; Werbeanlagen; Anbauverbot; Ausnahme; …

  • VGH Bayern, 19.05.2021 - 9 ZB 20.2993

    Errichtung einer Werbeanlage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Hierbei ist innerorts regelmäßig von einer gewissen Ablenkungswirkung, andererseits aber auch von einer Gewöhnung an den Anblick von Werbeanlagen auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 19 f.).
  • VG Magdeburg, 11.06.2021 - 4 A 185/20

    Baugenehmigung für eine Videowand

    Vielmehr reicht eine konkrete Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs, welche bereits dann anzunehmen ist, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder "bloßer" Wahrscheinlichkeit ein Verkehrsunfall oder doch eine Verkehrsbehinderung in überschaubarer Zukunft zu erwarten ist, insbesondere darf kein durchschnittlicher Kraftfahrer durch Anlagen abgelenkt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582 -, juris; Bay VGH, Beschluss vom 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 -, juris).

    Rn. 21 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich der durchschnittliche Fahrer mittlerweile an Plakatwerbung der vorliegenden Art an hierfür geeigneten Plätzen gewöhnt hat (vgl. Bay VGH, Beschluss vom 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582 -, juris).

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655

    Baugenehmigung für die Errichtung einer einseitigen Werbeanlage in der Nähe eines …

    Rn. 25 bb) Das Vorhaben fügt sich zudem nicht nur hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der Bauweise nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB offenkundig in die nähere Umgebung ein (…vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 19.93 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 14 für das Maß der baulichen Nutzung), sondern - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - auch hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche.
  • VGH Bayern, 03.02.2025 - 9 ZB 24.266

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen ortsfesten …

    Allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (…vgl. BayVGH, B.v. 06.02.2023 - 15 ZB 22.2506 - juris Rn. 6; B.v. 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 21.10.2025 - 2 ZB 23.1028

    Werbeanlage, Einfügen nach Art der baulichen Nutzung, Befreiung

    Hierbei ist innerorts regelmäßig von einer gewissen Ablenkungswirkung, andererseits aber auch von einer Gewöhnung an den Anblick von Werbeanlagen auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 04.07.2025 - 9 ZB 24.1628

    Verwaltungsgerichte, Nachbarschützende Festsetzung, Bundsverwaltungsgericht, …

    Allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 05.09.2025 - 2 ZB 24.1143

    Werbeanlage, Verunstaltung, Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des …

    Hierbei ist innerorts regelmäßig von einer gewissen Ablenkungswirkung, andererseits aber auch von einer Gewöhnung an den Anblick von Werbeanlagen auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 19 f.).
  • VG Ansbach, 06.05.2021 - AN 17 K 19.01716

    Werbeanlage im faktischen Mischgebiet - Sicherheit und Leichtigkeit des …

    Zwar mögen Werbeanlagen der Außenwerbung an Ein- und Ausfallstraßen mittlerweile vielerorts und so auch, ausweislich der gefertigten Lichtbilder, an der … … in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks üblich und den Verkehrsteilnehmern vertraut sein, so dass im Regelfall keine die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Ablenkung zu befürchten ist (…OVG Saarl, U.v. 23.5.2016 - 2 A 5/16 - juris Rn. 27; s.a. BayVGH, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 20).
  • VG Augsburg, 15.03.2023 - Au 4 K 22.1617

    Doppelseitig beleuchtete Werbeanlage, Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit …

    Die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs wird nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…BayVGH, B.v. 27.10.2011 - 15 ZB 10.2409 - juris Rn. 6;… B.v. 24.2.2003 - 2 CS 02.2730 - juris Rn. 16;… U.v. 30.5.2018 - 2 B 18.681 - juris Rn. 24; B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 19) bereits dann - konkret - gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender oder - anders ausgedrückt - "bloßer" Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, insbesondere ein Durchschnittskraftfahrer durch sie abgelenkt wird.
  • VG München, 23.11.2022 - M 29 K 21.4867

    Gefährdung des Verkehrs durch Werbeanlage mit bewegten Bildern

    Rn. 19 Zwar gilt grundsätzlich, dass im innerstädtischen Bereich Werbeanlagen aller Formate und Größen im Umfeld von öffentlichen Straßen zur Normalität gehören und erwartet werden kann, dass verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer in aller Regel ihre Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr und nicht neben der Straße auf Privatgrundstücken errichteten Werbeanlagen widmen, sodass Werbeanlagen im Regelfall keine Quelle einer Ablenkung oder Beeinträchtigung für die erforderliche Konzentration auf das Verkehrsgeschehen bilden (…vgl. BayVGH, U. v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 34, 36; B. v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 20.05.2022 - AN 17 K 21.00931

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für digitale Werbeanlage

  • VG München, 04.03.2024 - M 1 S 23.4854

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Eilantrag, Werbeanlagen, Formelle …

  • VG Augsburg, 16.11.2022 - Au 4 K 22.1057

    Doppelseitig beleuchtete Werbeanlage, Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit …

  • VG Augsburg, 27.12.2021 - Au 5 K 21.1350

    Störende Häufung von Werbeanlagen

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