Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Werbeanlagensatzung
- openjur.de
Teilweise Verfassungswidrigkeit einer Werbeanlagensatzung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung eines Verbots der Errichtung von Werbeanlagen beim Erlass einer Satzung gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO; Mögliche Verfassungswidrigkeit einer Werbeanlagesatzung bei fehlender Differenzierung des Normgebers bei einzelnen Verboten nach Gegebenheiten der ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 81 Abs. 1 Nr. 2, Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 101, 103 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1 BV
Bauordnungsrecht: Popularklage gegen eine Werbeanlagensatzung | Popularklage; Werbeanlagensatzung; Bauordnungsrechtliche Regelungen der Ortsgestaltung; Grenzen für die Ausübung der Satzungsermächtigung; Ortsgestalterische Gründe; Unterschiedliche Schutzwürdigkeit von ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 81 Abs. 1 Nr. 2, Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 101, 103 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1 BV
Bauordnungsrecht: Popularklage gegen eine Werbeanlagensatzung | Popularklage; Werbeanlagensatzung; Bauordnungsrechtliche Regelungen der Ortsgestaltung; Grenzen für die Ausübung der Satzungsermächtigung; Ortsgestalterische Gründe; Unterschiedliche Schutzwürdigkeit von ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein allgemeines Verbot für Werbeanlagen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein allgemeines Verbot für Werbeanlagen! (IBR 2012, 293)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 297
- DVBl 2012, 626
- BauR 2012, 990
Wird zitiert von ... (91) Neu Zitiert selbst (36)
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06
Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des …
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Der Regelung dieses "Baugestaltungsrechts" (vgl. BVerwG vom 11.10.2007 = BVerwGE 129, 318) dient Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO, indem er die Gemeinden zum Erlass örtlicher Bauvorschriften (Satzungen) über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen ermächtigt.Er greift deshalb nicht in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das Bodenrecht ein (vgl. BVerwGE 129, 318/325 f.; Jäde, ZfBR 2010, 34/44).
Doch auch diese Betrachtungsweise bleibt objektbezogen (vgl. BVerwGE 129, 318/325 f.).
Bei den insoweit genannten ortsbildprägenden Sichtachsen und Blickbezügen, wesentlichen Straßenräumen und Fahrbahnmittelstreifen der Hauptzufahrten in die Stadt handelt es sich um eine beispielhafte Beschreibung der Umgebung, in die die Werbeanlage hineingestellt ist und zu der sie in eine gestalterische Beziehung tritt, ohne dass damit flächenbezogen die Nutzung von Grund und Boden geregelt würde (vgl. BVerwGE 129, 318/326).
Damit schließt der Satzungsgeber Werbeanlagen auf bestimmten Flächen nicht generell aus, sondern nimmt ihre jeweilige Beziehung zum gestalterischen Eigenwert der Umgebung in den Blick (vgl. BVerwGE 129, 318/326).
(3) Der Einordnung als Bauordnungsrecht steht ferner nicht entgegen, dass § 1 Abs. 2 und 3 WaS an die Aufstellung von Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten anknüpft und damit für die Umschreibung des Geltungsbereichs der Satzung auf bauplanungsrechtliche Begriffe Bezug nimmt (vgl. BVerwGE 129, 318/326 f.).
Zum anderen ist nicht ausgeschlossen, dass in der Satzung das Verbot bestimmter Werbearten und -formen typisierend vor die Klammer gezogen wird, etwa weil diese wegen ihrer optischen Auffälligkeit einen bestimmten Rahmen überschreiten (vgl. BVerwGE 129, 318/326).
Es ist nicht ausgeschlossen, dass bestimmte Verbote für die gesamte Stadt gerechtfertigt sind, einzelne Tatbestände der Verunstaltungsabwehr also gewissermaßen vor die Klammer gezogen werden, etwa wenn Werbeanlagen wegen ihrer Häufung stören (§ 2 Nr. 5 WaS; vgl. BVerwGE 129, 318/326).
Bis zu 10 m hohe, nicht in die freie Landschaft wirkende Werbeanlagen an und auf Flugplätzen, auf Ausstellungs- und Messegeländen sowie Sportanlagen (§ 1 Abs. 2 Nrn. 2 bis 4 WaS) sind generell vom Geltungsbereich der Satzung ausgenommen; die Verbote der Satzung gelten daher insoweit nicht (vgl. BVerwGE 91, 234/240; 129, 318/327).
Werbeanlagen verfolgen ihrer Natur nach den Zweck, optisch aufzufallen und gezielt Aufmerksamkeit auf sich zu lenken (vgl. BVerwGE 129, 318/326).
Da § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaS Werbeanlagen in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten nur insoweit erfasst, als sie sich an der Stätte der Leistung befinden, fallen alle sonstigen Anlagen, insbesondere die gesamte Fremdwerbung, in den Anwendungsbereich der Verbotstatbestände des § 2 Nrn. 1, 2, 4 und 6 WaS (vgl. BVerwGE 91, 234/240; 129, 318/327).
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelungen des formellen Gesetzesrechts sind nicht ersichtlich (vgl. BVerwGE 129, 318; BayVGH vom 16.9.2005 Az. 26 B 04.3258; OVG Bremen vom 24.2.1981 = BRS 38 Nr. 148 m. w. N.).
- BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 44.76
Lichtwerbung - Ortsrechtliches Verbot - Ermächtigungsnorm - Eigentumsschutz - …
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Eine generalisierende Regelung für Werbeanlagen setzt daher die Homogenität des zu schützenden Bereichs voraus (vgl. BVerwG vom 22.2.1980 = BayVBl 1980, 408/409; BVerwG vom 22.2.1980 = BayVBl 1980, 598 f.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.2.1992 = NVwZ 1993, 87/88 f.; HessVGH vom 15.09.1994 = NVwZ-RR 1995, 249/250; VGH Baden-Württemberg vom 6.4.2011 = VBlBW 2011, 352/353; Decker, a. a. O., RdNrn.Die Allgemeinheit hat - unbeschadet einer Erlaubnispflicht nach Art. 6 DSchG - ein besonderes Interesse daran, dass solche Bauquartiere nicht durch Werbeanlagen beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG BayVBl 1980, 408/409; BayVGH vom 18.11.2010 = GewArch 2011, 261/263).
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen im Hinblick auf das hohe Gewicht des Denkmalschutzes nicht, zumal nur sehr auffallend wirkende Formen der Werbung betroffen sind (vgl. BVerwG BayVBl 1980, 408 f.).
Jedenfalls in denkmalschutzrechtlich festgelegten Ensembles und vor Einzeldenkmalen, wo insoweit ein noch höherer Schutzbedarf besteht, beeinträchtigt solche Werbung den Charakter dieser Bauquartiere (vgl. BVerwG BayVBl 1980, 408/409).
- VerfGH Bayern, 15.01.2007 - 11-VII-05
Tragen religiöser Symbole und Kleidungsstücke durch Lehrer im Unterricht
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Es bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.3.2003 = VerfGH 56, 28/45; VerfGH vom 30.9.2004 = VerfGH 57, 113/127; VerfGH vom 15.1.2007 = VerfGH 60, 1/6).Wie auch sonst bei der Auslegung von Rechtsvorschriften können das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, ihre Tendenz, ihr Programm, der Zusammenhang mit anderen Vorschriften und die Entstehungsgeschichte berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 24.7.1995 = VerfGH 48, 87/95; VerfGH 60, 1/6).
Die einfachrechtliche Auslegung im Einzelnen ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs (VerfGH 60, 1/6 f.).
- VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Art. 101 BV verbürgt daher nicht nur die Freiheit von ungesetzlichem Zwang, sondern setzt dem Normgeber selbst Schranken beim Erlass von Rechtsvorschriften, die in die Freiheits- und Berufssphäre des Einzelnen eingreifen; insbesondere gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 28.1.2003 = VerfGH 56, 1/10).Im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 12 Abs. 1 GG, die im berufsrechtlichen Anwendungsbereich des Art. 101 BV herangezogen werden kann (VerfGH 56, 1/10; 57, 175/179), stellt das Verbot der Errichtung bestimmter Werbeanlagen in einem Stadt- oder Gemeindebereich lediglich eine Berufsausübungsregelung dar.
Es ist nicht ersichtlich, dass sich aus der Programmvorschrift des Art. 153 BV zur Förderung der Klein- und Mittelstandsbetriebe (VerfGH vom 28.1.2003 = VerfGH 56, 1/12) weitergehende Anforderungen an die mit der Popularklage beanstandeten Vorschriften ergeben könnten.
- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
89 Baurechtliche Vorschriften zur Errichtung von Außenwerbung sind grundsätzlich nicht nur im Bauordnungsrecht der Länder zu finden; Werbeanlagen sind vielmehr auch bauplanungsrechtlichen Regelungen zugänglich (vgl. BVerwG vom 3.12.1992 = BVerwGE 91, 234/235).Bis zu 10 m hohe, nicht in die freie Landschaft wirkende Werbeanlagen an und auf Flugplätzen, auf Ausstellungs- und Messegeländen sowie Sportanlagen (§ 1 Abs. 2 Nrn. 2 bis 4 WaS) sind generell vom Geltungsbereich der Satzung ausgenommen; die Verbote der Satzung gelten daher insoweit nicht (vgl. BVerwGE 91, 234/240; 129, 318/327).
Da § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaS Werbeanlagen in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten nur insoweit erfasst, als sie sich an der Stätte der Leistung befinden, fallen alle sonstigen Anlagen, insbesondere die gesamte Fremdwerbung, in den Anwendungsbereich der Verbotstatbestände des § 2 Nrn. 1, 2, 4 und 6 WaS (vgl. BVerwGE 91, 234/240; 129, 318/327).
- VGH Bayern, 16.09.2005 - 26 B 04.3258
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Da somit sowohl gestalterische Auswüchse verhindert als auch die Verletzung ästhetischer Eindrücke eines Durchschnittsbetrachters unterbunden werden sollen (vgl. BayVGH vom 25.7.2002 Az. 2 B 02.164; BayVGH vom 16.9.2005 Az. 26 B 04.3258), handelt es sich um bauordnungsrechtliche Regelungen der Ortsgestaltung im Sinn des Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO.Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelungen des formellen Gesetzesrechts sind nicht ersichtlich (vgl. BVerwGE 129, 318; BayVGH vom 16.9.2005 Az. 26 B 04.3258; OVG Bremen vom 24.2.1981 = BRS 38 Nr. 148 m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 23.01.1986 - 5-VII-84
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Die Verfassung lässt daher - wie hier aus ortsgestalterischen Gründen - Nutzungsbeschränkungen von Grundstücken als Inhaltsbestimmungen des Eigentums dem Grundsatz nach zu (vgl. VerfGH vom 23.1.1986 = VerfGH 39, 1/8).Normative Maßnahmen wie hier des Baugestaltungsrechts konkretisieren dabei im Grundsatz nur die Sozialgebundenheit des Eigentums, die dem Grundstück aufgrund seiner Lage und seines Zustands bereits anhaftet und die es prägt (vgl. VerfGH 39, 1/8).
- BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
Generelles ortsrechtliches Verbot - Reine Wohngebiete - Anbringen von …
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Eine generalisierende Regelung für Werbeanlagen setzt daher die Homogenität des zu schützenden Bereichs voraus (vgl. BVerwG vom 22.2.1980 = BayVBl 1980, 408/409; BVerwG vom 22.2.1980 = BayVBl 1980, 598 f.; OVG Nordrhein-Westfalen vom 6.2.1992 = NVwZ 1993, 87/88 f.; HessVGH vom 15.09.1994 = NVwZ-RR 1995, 249/250; VGH Baden-Württemberg vom 6.4.2011 = VBlBW 2011, 352/353;… Decker, a. a. O., RdNrn.cc
) Werbung an Verteiler- und Schaltkästen (§ 2 Nr. 9 WaS) kann bereits in Wohngebieten als für das Ortsbild abträglich angesehen werden, weil sie wegen ihrer Auffälligkeit der ungestörten Erhaltung des Gebietscharakters zuwiderläuft (vgl. BVerwG BayVBl 1980, 598/599). - VerfGH Bayern, 04.05.2007 - 9-VII-06
Hochschulsatzung zur Vergabe von Studienplätzen
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Die Vorschriften sind dann schon aus diesem Grund nichtig, ohne dass es darauf ankommt, ob durch sie Grundrechte der Bayerischen Verfassung verfassungswidrig eingeschränkt werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2004 = VerfGH 57, 84/93; VerfGH vom 18.4.2007 = VerfGH 60, 71/74; VerfGH vom 4.5.2007 = VerfGH 60, 101/108).Erst nach der Feststellung der maßgeblichen Norminhalte kann beurteilt werden, ob die angegriffene Norm mit der Bayerischen Verfassung im Einklang steht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.5.2004 = VerfGH 57, 48/53; VerfGH 60, 101/108).
- BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71
Werbefahrten
Auszug aus VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Denn dieser Eingriff betrifft nur einzelne Tätigkeiten eines Werbeunternehmers und lässt im Übrigen dessen berufliche Tätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt (VerfGH 57, 175/179; BVerfG vom 10.12.1975 = BVerfGE 40, 371/382). - VerfGH Bayern, 26.01.1996 - 37-VI-94
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00
Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10
Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen …
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
- VG Ansbach, 16.09.2009 - AN 3 K 08.01424
Baugenehmigung; Werbeanlage (...-...); vereinfachtes Genehmigungsverfahren; …
- VerfGH Bayern, 24.07.1995 - 10-VII-93
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 8 S 1213/09
Baugenehmigung für eine Plakattafel im Dorfgebiet
- VGH Hessen, 15.09.1994 - 4 UE 4184/88
Standort einer Anlage der Außenwerbung: bauplanungsrechtliche Beurteilung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1992 - 11 A 2232/89
Ermächtigung; Satzung zur Durchführung baugestalterischer Absichten; …
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08
Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot; …
- VerfGH Bayern, 30.09.2004 - 13-VII-02
Unterrichtung der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schüler über …
- VGH Bayern, 25.07.2002 - 2 B 02.164
- VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04
Arbeitszeitverlängerung für Beamte
- VGH Bayern, 18.11.2010 - 2 B 09.1497
Die Beeinträchtigung des Ortsbilds im Sinn von § 34 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 …
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- VerfGH Bayern, 22.11.1990 - 34-VI-88
- VerfGH Bayern, 11.05.2004 - 44-VI-02
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
- VerfGH Bayern, 12.05.2004 - 7-VII-02
Mindestabstandsflächenregelung in München
- VerfGH Bayern, 15.07.2004 - 1-VII-03
Erweiterung der Kampfhundeliste
- BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvL 9/74
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 S. 1 der niedersächsischen Bauordnung
- VerfGH Bayern, 16.12.2010 - 6-VII-10
Popularklage gegen Art. 13 e BayNatSchG
- VerfGH Bayern, 23.10.2008 - 10-VII-07
Popularklage gegen die teilweise Abschaffung und im Übrigen fakultative …
- VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
Wird aufgrund einer Popularklage eine Regelung für verfassungswidrig erklärt, kann dieser Ausspruch aber auf Vorschriften erstreckt werden, die zwar nicht ausdrücklich angefochten sind, jedoch in so engem sachlichem Zusammenhang mit der angefochtenen Vorschrift stehen, dass sie mit ihr eine untrennbare Einheit bilden (vgl. VerfGH vom 24.5.1973 VerfGHE 26, 48/65 f.; vom 23.1.2012 VerfGHE 65, 1/21 f. m. w. N.).Werbeverbote für Glücksspielangebote unterliegen als Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit zwar nur dem allgemeinen Gesetzesvorbehalt nach Art. 101 BV (vgl. VerfGHE 65, 1/15) und damit keinem umfassenden Parlamentsvorbehalt dergestalt, dass sämtliche Detailregelungen unmittelbar im Staatsvertrag enthalten sein müssten.
Hierfür steht den Ländern - ebenso wie für die ästhetischen Gestaltungsanforderungen an Bauwerke (vgl. VerfGHE 65, 1/9;… BVerwG vom 11.10.2007 BVerwGE 129, 318 Rn. 10 ff.) - nach Art. 70 Abs. 1 GG die alleinige Gesetzgebungskompetenz zu (VerfGH NVwZ 2014, 141/142).
- VerfGH Bayern, 09.05.2016 - 14-VII-14
Höhenbezogener Mindestabstand für Windkraftanlagen als Voraussetzung für deren …
(1) Das Eigentumsgrundrecht schützt das Recht des Eigentümers, sein Grundstück im Rahmen der Gesetze baulich zu nutzen (VerfGH vom 26.1.1996 BayVBI 1997, 45/46; vom 23.1.2012 VerfGHE 65, 1/13).Denn er ist nach seinem objektiven Gehalt mit diesen nicht zu einer untrennbaren Gesamtregelung verbunden, die ihren Sinn und ihre Rechtfertigung verliert, wenn man einzelne Bestandteile herausnimmt (vgl. VerfGHE 65, 1/21 f. m. w. N.).
- VGH Bayern, 20.01.2015 - 15 ZB 13.2245
Großflächige Werbeanlage im Dorfgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer …
Demgemäß erachtet die Rechtsprechung generalisierende Regelungen, die die Zulässigkeit von Werbeanlagen überhaupt oder die Zulässigkeit bestimmter Werbeanlagen von der Art des Baugebiets abhängig machen, für vertretbar (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.1965 - 4 C 73/65 - BVerwGE 21, 251;… BVerwG, U.v. 28.4.1972, a.a.O., [99]; BVerwG, U.v. 22.2.1980 - 4 C 95/76 - BayVBl 1980, 598; BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318; BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, 397).Ein derart weitgehendes Verständnis der Ermächtigung zum Erlass einer Satzung über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen in Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO lässt sich weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbaren, wonach ein generalisierendes Verbot von Anlagen der Fremdwerbung auch in Dorfgebieten nur nach Maßgabe der konkreten örtlichen Gegebenheiten, etwa zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern, gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3/94 - NVwZ 1995, 899 = juris Rn. 24 zu Kerngebieten; BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, BayVBl 2012, 397 = juris Rn. 105 ff.), noch trifft die Annahme, Anlagen der Fremdwerbung seien in ländlichen Bereichen funktionsfremd oder per se störend, in der Sache zu (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896).
Wie bereits ausgeführt wurde, reicht der pauschale Vortrag eines "unverfälschten ländlichen Charakters des Ortes", der bereits bei der Einfahrt über die Hauptzufahrten erfahren werde oder eines Eindrucks "der ursprünglichen Ländlichkeit" für sich nicht aus, um die zu fordernde konkrete Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Bereichs zu begründen (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, 397 = juris Rn. 85, 105 m.w.N.).
Dass auch im Hinblick auf Größen- und Gestaltungsbeschränkungen von Werbeanlagen zwischen aus ortsgestalterischer Sicht schützenswerten und sonstigen Bereichen zu differenzieren ist, ist nicht ernstlich zweifelhaft (vgl. VerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 126 ff.; BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 15 ZB 10.1796 - juris).
Der Satzungsgeber hat bei Erlass einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO deshalb die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 104, 107).
Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., Rn. 84;… BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318 = juris Rn. 10 ff. jeweils unter Hinweis auf das Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1954 - BVerfGE 3, 407;… vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997, a.a.O.).
Die allgemeine Frage, welche Anforderungen an die Wirksamkeit von Werbeanlagensatzungen gestellt werden können, wäre im Übrigen aus Anlass des Falles nicht klärungsbedürftig, weil sie sich - wie vorstehend unter Nr. 1 ausgeführt wurde - auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung (vgl. insb. VerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten lässt.
- VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21
Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung
Gegen die Verwendung solcher Begriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund gefestigter Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.1.2012 VerfGHE 65, 1/12;… vom 23.11.2020 - Vf. 59-VII-20 - juris Rn. 38 m. w. N.;… vom 17.5.2022 BayVBl 2022, 702 Rn. 79).Auch eine Unverhältnismäßigkeit des Bußgeldrahmens in § 10 FGS ist im Hinblick darauf nicht dargelegt, dass diese Bestimmung nur auf Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO und auf den dort festgelegten Bußgeldrahmen verweist, wie es von dieser Bestimmung vorgesehen ist; verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Bußgeldregelung in einer auf Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO gestützten städtischen Satzung über unzulässige Werbeanlagen, die eine vergleichbare Verweisung enthielt, waren für den Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23. Januar 2012 nicht ersichtlich (VerfGHE 65, 1/9).
Sie gehen insbesondere nicht darauf ein, inwieweit bei Grundstücken in Wohngebieten und solchen in Gewerbe- und Industriegebieten angesichts der dort jeweils zulässigen Nutzungen (vgl. §§ 3 ff. BauNVO einerseits und §§ 8, 9 BauNVO andererseits) ein vergleichbares Ortsbild bzw. gleiche ortsgestalterische Belange in Bezug auf die Errichtung von Einfriedungen vorliegen könnten (vgl. etwa zur Notwendigkeit einer Differenzierung hinsichtlich unterschiedlicher Baugebiete bei einem Verbot von Werbeanlagen VerfGHE 65, 1/18 f.).
Damit wird eine mögliche Sachwidrigkeit im oben genannten Sinn schon deshalb nicht dargelegt, weil hinsichtlich der Anforderungen an eine ausreichende Klarheit und Justiziabilität solcher Begriffe auf einen verständigen Normadressaten abzustellen ist (vgl. VerfGHE 65, 1/12 f.) und es sich dabei um im Bauordnungsrecht übliche Begrifflichkeiten handelt (vgl. oben unter a) bb)).
- VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Großflächige Werbeanlage im Mischgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer …
Ob und inwieweit dies der Fall ist, beurteilt sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Bereichs (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, 397 = juris Rn. 85, 105 m.w.N.).Ein derart weitgehendes Verständnis der Ermächtigung zum Erlass einer Satzung über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen in Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO lässt sich weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbaren, wonach ein generalisierendes Verbot von Anlagen der Fremdwerbung in Mischgebieten nur nach Maßgabe der konkreten örtlichen Gegebenheiten, etwa zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern, gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3/94 - NVwZ 1995, 899 = juris Rn. 24; BayVerfGH v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn 105 ff.), noch trifft die Annahme, Anlagen der Fremdwerbung seien in ländlichen Bereichen funktionsfremd oder per se störend, in der Sache zu.
Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO ermächtigt deshalb nur zu baugestalterischen Regelungen, die Teil des Bauordnungsrechts sind; auf der Grundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kann keine Städtebaupolitik betrieben werden (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 85 m.w.N.;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2014, Art. 81 Rn. 136, 141).
Der Satzungsgeber hat bei Erlass einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO deshalb die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (vgl. BayVerfGH v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 104, 107).
Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., Rn. 84;… BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318 = juris Rn. 10 ff. jeweils unter Hinweis auf das Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1954 - BVerfGE 3, 407;… vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997, a.a.O.).
- VG Ansbach, 22.11.2016 - AN 9 K 15.02380
Baugenehmigung einer Werbeanlage bei generalisierendem Verbot durch …
Die Werbeanlagensatzung trage auch der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. Januar 2012 - Vf. 18-VII-09 - Rechnung, da die dort verworfene Satzung für das gesamte Stadtgebiet einer Großstadt gelten sollte, während im Fall der Gemeinde ... die Werbeanlagensatzung aber nur für einen kleinen Teil des bebauten Gemeindegebietes mit dem Gebietstyp Mischgebiet gelte.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind generalisierende Verbote bestimmter Werbeanlagen durch Ortsgestaltungssatzungen nur dann im Einklang mit Art. 14 GG und verhältnismäßig, wenn sie eine Entsprechung in einem Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters finden und die vom Gesetzgeber genannten ortsgestalterischen Gründe ein entsprechendes Verbot tatsächlich erfordern (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - IV C 11.69 - BeckRS 1972, 30435060; BayVerfGA, E.v. 23.1.2012 - Vf 18-VII-09 - BayVBl. 2012, 397 ff.).
Demnach hat der Satzungsgeber die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen weitergehend etwa nach Straßenzügen abzustufen (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a. a. O.).
Generalisierende Regelungen für Werbeanlagen können nur bei einer Homogenität des zu schützenden Bereichs getroffen werden (vgl. zum Ganzen: BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a. a. O.).
- VG Hamburg, 20.05.2015 - 6 K 2948/13
Hamburgisches Verbot von Werbeanlagen an Brücken; Verfassungsmäßigkeit
2) Andere Auffassung vertritt allerdings zu einen vergleichbaren, auf bayerischen Landesrecht beruhenden satzungsrechtlichen Vorschrift der VerfGH München (NVwZ-RR 2012, 297).Sie verweist hierzu auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 23. Januar 2012 (Vf. 18-VII-09), nach dem ein solches Verbot nicht erforderlich und daher unverhältnismäßig sei.
Es sei jedoch denkbar, dass beispielsweise wegen des Standorts in einem Gewerbe-, Industrie- oder vergleichbaren Sondergebiet ortsgestalterische Gründe nicht hinreichend gewichtig seien, um ein generelles Werbeverbot zu rechtfertigen (VerfGH München, Entsch. v. 23.1.2012, Vf. 18-VII-09, Rn. 126 f., juris).
Die besondere Bedeutung von Brücken für das Ortsbild aufgrund ihrer exponierten Lage erkennt auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof an (VerfGH München, Entsch. v. 23.1.2012, Vf. 18-VII-09, Rn. 127, juris).
An den genannten Standorten würden Werbeanlagen nicht unbedingt zu einer Beeinträchtigung des Ortsbilds führen (VerfGH München, Entsch. v. 23.1.2012, Vf. 18-VII-09, Rn. 126 f., juris).
- VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278
Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene …
Angesichts des geringen Raums der jeweiligen der Altstadt vorgelagerten Bereiche sei ein anderer Maßstab anzulegen, als er der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. Januar 2012 (Vf. 18-VII-09 - VerfGH 65, 1) für die Großstadt Nürnberg zugrunde gelegen habe.Ein generalisierender Ausschluss von Fremdwerbung durch eine Norm des Baugestaltungsrechts ist aber nur zulässig, um eine Beeinträchtigung des Charakters eines Baugebiets durch bestimmte, in diesem Baugebiet funktionswidrige Werbeanlagen zu verhindern (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - 4 C 11.69 - BayVBl 1973, 471) oder sonst in Bereichen, in denen dies aus ortsgestalterischen Gründen erforderlich ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - VerfGH 65, 1 = juris Rn. 105 m.w.N.).
Insoweit fehlt es bereits an der gebotenen Differenzierung der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der von einem Verbot für Fremdwerbeanlagen erfassten Bereiche im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 a.a.O juris Rn. 102 ff.).
- VerfGH Bayern, 30.09.2014 - 1-VII-14
Bußgeldbewehrung des Fahrens oder Parkens ohne Notwendigkeit auf nicht für den …
Die Voraussetzungen der Verhängung eines Bußgeldes sind an Art. 104 Abs. 1 BV zu messen, der als neben Art. 103 Abs. 2 GG fortgeltendes (vgl. Art. 142 GG) Grundrecht festlegt, dass eine Handlung nur dann mit Strafe belegt werden kann, wenn die Strafbarkeit - respektive die Bewehrtheit mit Bußgeld - gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 22.11.1990 VerfGHE 43, 165/167; vom 16.12.2010 VerfGHE 63, 220/230; vom 23.1.2012 BayVBl 2012, 397/400). - VGH Bayern, 28.06.2018 - 9 B 13.2616
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel
Angesichts des geringen Raums der jeweiligen der Altstadt vorgelagerten Bereiche sei ein anderer Maßstab anzulegen, als er der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. Januar 2012 (Vf. 18-VII-09 - VerfGH 65, 1) für die Großstadt Nürnberg zugrunde gelegen habe.Ein generalisierender Ausschluss von Fremdwerbung durch eine Norm des Baugestaltungsrechts ist aber nur zulässig, um eine Beeinträchtigung des Charakters eines Baugebiets durch bestimmte, in diesem Baugebiet funktionswidrige Werbeanlagen zu verhindern (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.1972 - 4 C 11.69 - BayVBl 1973, 471) oder sonst in Bereichen, in denen dies aus ortsgestalterischen Gründen erforderlich ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - VerfGH 65, 1 = juris Rn. 105 m.w.N.).
Insoweit fehlt es bereits an der gebotenen Differenzierung der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der von einem Verbot für Fremdwerbeanlagen erfassten Bereiche im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 a.a.O juris Rn. 102 ff.).
- VerfGH Bayern, 16.06.2015 - 12-VII-14
Überprüfung der Senkung der mietrechtlichen Kappungsgrenze durch landesrechtliche …
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2021 - 8 S 3273/20
Baugenehmigung für beleuchtete Werbetafel; Beschränkung der Baufreiheit durch …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2023 - 3 S 938/23
Baden-Württemberg; kommunale Satzung über das Anbringen von Werbeanlagen …
- VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19
Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen …
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00224
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Augsburg, 31.07.2013 - Au 4 K 12.1462
Werbeanlagensatzung des Marktes ... vom 7.12.2011
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00228
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00227
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00221
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
- VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00079
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
- VG Ansbach, 18.08.2015 - AN 9 K 15.00218
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage …
- VG Ansbach, 19.08.2015 - AN 9 K 15.00080
Werbeanlage (Bannerwerbung) an Geländer einer Eisenbahnbrücke
- VG Ansbach, 28.05.2013 - AN 9 K 12.01688
Werbeanlagen an ortsbildprägenden Brücken
- VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage im faktischen …
- VG Ansbach, 20.11.2013 - AN 9 K 13.01623
Werbeanlagensatzung, Außenwerbung, Premium-Großflächentafel, Wohnnutzung, …
- VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Plakatanschlagtafel
- VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
Sanierungsrechtliche Genehmigung - Formlose Richtlinien als Sanierungskonzept …
- VGH Bayern, 30.08.2019 - 1 ZB 17.1540
Versagung der Baugenehmigung für großflächige Werbeanlagen
- VG Ansbach, 29.06.2015 - AN 9 K 14.01985
Recht der Außenwerbung
- VGH Bayern, 19.05.2021 - 9 ZB 20.2993
Errichtung einer Werbeanlage - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- VG Augsburg, 12.09.2013 - Au 5 K 12.1588
Errichtung einer unbeleuchteten Plakatwerbetafel
- VG München, 27.06.2012 - M 9 K 11.5688
Werbeanlagensatzung; Verbot von Werbeanlagen entlang von Hauptverkehrsstraßen
- VGH Bayern, 10.05.2022 - 1 B 19.362
Tekturbaugenehmigung für Einfamilienhaus - Fortsetzungsfeststellungsklage
- VGH Bayern, 11.09.2014 - 1 B 14.169
Den Gemeinden steht nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO die Befugnis zu, zur Wahrung …
- VG München, 23.05.2012 - M 9 K 10.1484
Werbeanlagensatzung; 5 m Streifen entlang bestimmter Hauptverkehrsstraßen; …
- VG München, 10.12.2014 - M 9 K 14.629
Werbeanlagensatzung; 5 m-Anbauverbot entlang von Hauptverkehrsstraßen
- VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 13.01558
Werbeanlagen an ortsbildprägenden Brücken; Verunstaltung des Straßen- und …
- VG Bayreuth, 17.06.2021 - B 2 K 20.555
Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung einer Werbeanlage (hier: …
- VG München, 28.03.2017 - M 1 K 16.3707
Ausschluss von Fremdwerbung durch Satzung
- VG München, 09.07.2014 - M 9 K 14.208
Werbeanlage; Nichtige Werbeanlagensatzung wegen Ausschluss jeglicher Fremdwerbung
- VG Karlsruhe, 10.05.2019 - 10 K 3418/17
Anforderungen an die Festsetzung eines Innenbereichs als besonderes Wohngebiet; …
- VG Ansbach, 23.07.2013 - AN 9 K 12.00790
Baurecht Werbeanlagen am Ort der Leistung (Glasplatten an Hausfassade); Kein …
- VG Karlsruhe, 12.07.2017 - 4 K 2698/17
Ausschluss von Werbeanlagen durch örtliche Bauvorschrift - intendierter Zweck der …
- VGH Bayern, 11.09.2014 - 1 B 14.170
Ortsgestaltungssatzung; Abgrenzung Bauplanungs-, Bauordnungsrecht; Verbot der …
- OVG Saarland, 03.04.2019 - 2 A 22/19
Zulässigkeit von Brückenwerbung; Bahnbrücke; Begriff der Fassade
- VG Würzburg, 10.03.2015 - W 4 K 14.1137
Die Lage des Baugrundstücks im Geltungsbereich einer städtebaulichen …
- VG Aachen, 29.11.2012 - 5 K 944/11
Gestaltungssatzung der Stadt Aachen ist unwirksam
- VGH Bayern, 06.05.2019 - 9 B 16.1952
Absolutes Werbeverbot in öffentlichen Park- und Grünanlagen
- VG München, 11.12.2018 - M 1 K 17.5315
Baugenehmigung für Wohnhaus mit Flachdach - Unwirksame örtliche …
- VG München, 18.06.2015 - M 11 K 14.1181
Werbeanlage; faktische Baugrenze (verneint); unwirksame Werbeanlagesatzung; …
- VGH Bayern, 21.11.2012 - 15 ZB 10.1796
Teilweises Verbot von Fremdwerbung in Mischgebiet (Größenbeschränkung); besondere …
- VG München, 21.06.2016 - M 1 K 15.1496
Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung - Textteil und Planteil einer …
- VG München, 30.07.2013 - M 1 K 13.1791
Werbeanlage für Fremdwerbung; örtliche Bauvorschrift als Festsetzung im …
- VG Augsburg, 20.03.2017 - Au 5 K 16.1680
Versagung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer großformatigen LED-Werbetafel …
- VGH Bayern, 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530
Baugenehmigung, Fremdwerbeanlage, Bebauungsplan, Werbeanlage, Berufungszulassung
- VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.932
Werbeanlagen; gemeindliche Werbeanlagensatzung; ortsgestalterische Gründe
- VG München, 08.05.2012 - M 1 K 12.1061
Rückbauanordnung für auf dem Dach angebrachte, aufgeständerte Solaranlage
- VG Würzburg, 28.05.2019 - W 4 K 18.828
Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel
- VG München, 26.11.2015 - M 11 K 14.3572
Baugenehmigung für eine großflächige Plakatwerbetafel
- VG Würzburg, 28.10.2014 - W 4 K 14.149
Werbeanlagen; faktisches Mischgebiet; kein "Außenbereich im Innenbereich"; …
- VG München, 08.05.2012 - M 1 K 12.1156
Rückbauanordnung für auf dem Dach angebrachte, aufgeständerte Solaranlage; …
- VG München, 28.02.2023 - M 9 SN 22.160
Versenkgaragen als Tiefgarageneinstellplätze
- VG Regensburg, 15.06.2021 - RN 6 K 20.1379
Beseitigung einer Werbeanlage
- VG München, 19.11.2019 - M 1 K 17.3685
Unzulässigkeit einer Werbeanlage wegen Beeinträchtigung des Ortsbildes
- VG München, 17.03.2016 - M 11 K 15.2618
Keine Beeinträchtigung durch Werbeanlage in gewerblich geprägtem Mischgebiet
- VG München, 26.11.2015 - M 11 K 15.815
Anspruch auf Baugenehmigung für eine Plakatanschlagtafel für Fremdwerbung
- VG München, 15.05.2014 - M 11 K 13.5213
Werbeanlagensatzung Markt ...; Straßenverkehrsgefährdung; gemeindliches …
- VG Regensburg, 26.07.2012 - RO 2 K 12.609
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Fremdwerbetafel in einem …
- VG München, 20.06.2012 - M 9 K 10.549
Werbeanlage; Einfügen; Werbeanlagensatzung; Nichtigkeit; Verunstaltung
- VG München, 23.05.2012 - M 9 K 11.5487
Werbeanlage; Wirksamkeit einer Werbeanlagensatzung; Ausschluss von Fremdwerbung …
- VG München, 23.05.2012 - M 9 K 11.2191
Werbeanlage; Dorfgebiet; Unzulässige örtliche Bauvorschrift; Verhinderungsplanung
- VG Ansbach, 30.07.2015 - AN 3 K 14.01051
Großflächige Werbetafel; Anforderungen an eine Werbeanlagensatzung; ausreichende …
- VG Augsburg, 18.05.2012 - Au 5 K 12.364
Errichtung einer Werbetafel; Faktisches Mischgebiet; Werbeanlagensatzung …
- VG München, 06.10.2021 - M 9 K 20.171
Keine klageerweiternde Auslegung oder Umdeutung einer ausdrücklichen …
- VG Augsburg, 10.02.2017 - Au 4 K 16.1452
Unwirksame Größenbeschränkung für Großflächenwerbeanlagen im Mischgebiet durch …
- VG München, 03.12.2015 - M 11 K 15.3066
Anspruch auf eine Baugenehmigung für die Errichtung einer einseitigen …
- VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 14.279
Zulässigkeit von Werbeanlagen (Fremdwerbung) im allgemeinen Wohngebiet
- VG Regensburg, 05.08.2014 - 6 K 14.1
Fremdproduktwerbung, Mischgebiet, Verbot, Bauantrag, Baugenehmigung, …
- VG Regensburg, 12.12.2013 - RO 2 K 13.1669
Baugenehmigung für unbeleuchtete Werbetafel; Dorfgebiet; Werbeanlagensatzung; …
- VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 9 K 12.02192
Werbeanlage an denkmalgeschütztem Gebäude (Aluminiumverbundplatten an …
- VG Augsburg, 27.04.2012 - Au 5 K 11.626
Errichtung zweier Werbeanlagen; Innenbereich; faktisches Dorfgebiet; …
- VG München, 19.11.2019 - M 1 K 18.1095
Baugenehmigung für Werbeanlagen Bahnunterführung
- VG München, 27.04.2016 - M 9 K 15.5148
Abweichung von einer Satzung hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung
- VG Regensburg, 05.08.2014 - RN 6 K 14.1
Verbot von Fremdproduktwerbung im Mischgebiet
- VG Würzburg, 14.01.2014 - W 4 K 13.533
Werbeanlagen; gemeindliche Werbeanlagensatzung; ortsgestalterische Gründe
- VG Würzburg, 12.08.2013 - W 4 K 12.855
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung; Werbeanlage; unbeplanter …
- VG Ansbach, 24.07.2013 - AN 9 K 12.01308
Recht der Außenwerbung
- VG München, 11.07.2012 - M 9 K 11.2823
Bebauungsplan; Gestaltungsvorschrift; Werbeanlagen
- VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 5 K 11.373
Verpflichtungsklage; Errichtung einer Plakatwerbetafel; Innenbereich; faktisches …
- VG München, 27.06.2023 - M 1 K 19.6446
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, Beschränkung der Ansichtsfläche, …
- VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.466
Werbeanlagen; gemeindliche Werbeanlagensatzung; ortsgestalterische Gründe