Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 31 Abs. 2; BayBO Art. 63 Abs. 2, Art. 63 Abs. 3 S. 1
Erfolglose Berufungszulassung: Geltendmachung der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans (hier: wegen Versagung einer Befreiung bezüglich einer eigenen Grundstückseinfriedung)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 19.11.2019 - AN 17 K 18.00793
- VG Ansbach, 19.11.2019 - AN 17 K 18.793
- VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 23.02.2021 - 9 ZB 20.12
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (…vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 7 m.w.N.).Er lässt diesbezüglich unberücksichtigt, dass sich die Grundzüge der Planung aus der den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrundeliegenden und in ihnen zum Ausdruck kommenden planerischen Konzeption ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363; vgl. auch BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 13 m.w.N.).
- BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17
Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
Er lässt diesbezüglich unberücksichtigt, dass sich die Grundzüge der Planung aus der den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrundeliegenden und in ihnen zum Ausdruck kommenden planerischen Konzeption ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363;… vgl. auch BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 13 m.w.N.). - BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03
Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - juris Rn. 15;… BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 27.02.2020 - 2 B 19.2199
Dachgeschossausbau
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
(vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.05.2020 - 1 B 19.544
Baugenehmigung für Sanierung und Erweiterungsbau wird nicht gewährt
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
Denn damit ist - auch im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an das Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit als streng anzusehen sind und hinsichtlich einer solchen Feststellung große Zurückhaltung geboten ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.5.2020 - 1 B 19.544 - juris Rn. 18) - ein offenkundig fortbestehender Verlust der städtebaulichen Steuerungsfähigkeit durch die Festsetzung Nr. 5 nicht substantiiert dargelegt. - VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1298/94
Zum Begriff der Einfriedigung
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
Einfriedungen sind in aller Regel mehr oder weniger leicht überwindbar und der verfolgte Abwehrzweck, dessen Schwerpunkt nicht die Sicherung gegen unbefugtes Betreten sein muss, kann auch nur Teile der Grundstücksgrenzen betreffen (…vgl. BayVGH, U.v. 22.2.2000 - 2 B 94.2587 - juris Rn. 19 ff.; VGH BW, U.v. 18.12.1995 - 3 S 1298/94 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 28.12.2015 - 1 B 15.2094
Begriff der Einfriedung
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
Rn. 6 Ausgehend davon, dass eine Einfriedung jede Anlage ist, die ein Grundstück oder Teile davon ganz oder teilweise nach außen abschirmt, sei es zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten, sei es zum Zwecke der Abwehr von Witterungs- oder Immissionseinflüssen (z.B. Lärm, Wind, Straßenschmutz) oder sei es zur Verhinderung der Einsicht (vgl. BayVGH, U.v. 28.12.2015 - 1 B 15.2094 - juris Rn. 15 m.w.N.;… Lechner/Busse in Busse/Kraus, BayBO, Stand September 2021, Art. 57 Rn. 217), hat das Verwaltungsgericht hier darauf abgestellt, dass der Erdwall an Stelle der ursprünglich mit dem Hausbauvorhaben beantragten, jedoch nicht genehmigten Sichtschutzmauer errichtet wurde und ersichtlich die Funktion erfüllt, sowohl vor Lärmimmissionen als auch vor Einsichtnahmen, insbesondere in den Terrassen- und Aufenthaltsbereich im Garten, zu schützen. - VGH Bayern, 22.02.2000 - 2 B 94.2587
Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503
Einfriedungen sind in aller Regel mehr oder weniger leicht überwindbar und der verfolgte Abwehrzweck, dessen Schwerpunkt nicht die Sicherung gegen unbefugtes Betreten sein muss, kann auch nur Teile der Grundstücksgrenzen betreffen (vgl. BayVGH, U.v. 22.2.2000 - 2 B 94.2587 - juris Rn. 19 ff.;… VGH BW, U.v. 18.12.1995 - 3 S 1298/94 - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 25.10.2023 - 9 B 22.1461
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans für ein Wochenendhausgebiet
Gleichwohl ist auf der Grundlage der anzustellenden Gesamtbetrachtung nach Überzeugung des Senats nicht davon auszugehen, dass der Bebauungsplan hinsichtlich der Festsetzung eines Wochenendhausgebiets als Instrument für die städtebauliche Steuerung nicht mehr tauglich ist, also seine städtebauliche Gestaltungsfunktion insofern nicht mehr zu erfüllen vermag, oder ein Grad erreicht wäre, der eine Verwirklichung der Festsetzung realistischer Weise nicht mehr erwarten lässt und daher einem in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, B.v. 22.07.2010 - 4 B 22.10 - juris; BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris Rn. 10 m.w.N.). - VerfGH Bayern, 08.05.2023 - 27-VII-21
Unzulässige Popularklagen gegen Freiflächengestaltungssatzung
Die somit mögliche Kombination dieser Varianten ermöglicht sowohl einen gewissen Sichtschutz als auch einen Schutz vor einem völlig ungehinderten Betreten des Grundstücks durch Dritte, wobei darauf hinzuweisen ist, dass Einfriedungen in aller Regel mehr oder weniger leicht überwindbar sind (vgl. BayVGH vom 7.3.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris Rn. 6 m. w. N.) und einen von den Antragstellern angesprochenen wirksamen Einbruchschutz schon daher nicht bieten können. - VG München, 05.02.2024 - M 8 K 21.6026
Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids, Festsetzung von Dachformen …
Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (…vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - juris Rn. 15;… BayVGH, U.v. 25.10.2023 - 9 B 22.1461 - BeckRS 2023, 32080 Rn. 26;… B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 7.3.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris Rn. 8).Auf der Grundlage der anzustellenden wertenden Betrachtung unter Berücksichtigung unter anderem der Art der Festsetzung, des Maßes der Abweichung und der Irreversibiliät der entstandenen tatsächlichen Verhältnisse (…vgl. BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 7.3.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris Rn. 10) ist aus Sicht der Kammer die Verwirklichung des dargestellten Konzepts nicht auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen.
- VG Freiburg, 18.02.2026 - 1 K 5829/24
Dass Festsetzungen zu Einfriedungen eine Beschränkung der Möglichkeit, ein …
Dieser ist funktional zu bestimmen und bezeichnet bauliche oder sonstige Anlagen, die nach ihrem wesentlichen Zweck ein Grundstück oder Teile davon ganz oder teilweise nach außen abschirmen, sei es zur Sicherung gegen unbefugtes Betreten, sei es zum Zweck der Abwehr von Witterungs- oder Immissionseinflüssen oder sei es zur Verhinderung der Einsicht (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.12.1995 - 3 S 1298/94 - juris Rn. 33; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris Rn. 6).Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Einfriedungen in aller Regel mehr oder weniger leicht überwindbar sind und einen wirksamen Einbruchschutz schon daher nicht bieten können (…vgl. Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 08.05.2023 - Vf. 27-VII-21, Vf. 49-VII-21 - juris Rn. 90; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.03.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris Rn. 6 m. w. N.).
- VG Augsburg, 04.07.2024 - Au 5 K 23.825
Gemeindliches Vorkaufsrecht, Anfechtungsklage der Käuferin, besonderes …
Es ist hinsichtlich einer solchen Feststellung große Zurückhaltung geboten (BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris Rn. 10;… BayVGH, U.v. 27.2.2020 - 2 B 19.2199 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG München, 07.07.2025 - M 8 K 23.4968
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines …
Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (…vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2004 - 4 C 10.03 - BauR 2004, 1567, juris Rn. 15;… BayVGH, U.v. 25.10.2023 - 9 B 22.1461 - BeckRS 2023, 32080 Rn. 26;… B.v. 23.2.2021 - 9 ZB 20.12 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 7.3.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris Rn. 8). - VG München, 25.05.2022 - M 29 K 20.2623
Funktionslosigkeit des Bebauungsplans, Einfügen in die nähere Umgebung, …
Das setzt voraus, dass die Festsetzung unabhängig davon, ob sie punktuell durchsetzbar ist, bei einer Gesamtbetrachtung die Fähigkeit verloren hat, die städtebauliche Entwicklung noch in einer bestimmten Richtung zu steuern (vgl. BayVGH, B.v.7.3.2022 - 9 ZB 19.2503 - juris m.w.N.).
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