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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19645
VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904 (https://dejure.org/2019,19645)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904 (https://dejure.org/2019,19645)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 9 ZB 19.31904 (https://dejure.org/2019,19645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Staatsangehörigen Sierra Leones auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Prüfung des Vorliegens eines Verstoßes gegen die...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 ; VwGO § 86 Abs. 1
    Anspruch eines Staatsangehörigen Sierra Leones auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Prüfung des Vorliegens eines Verstoßes gegen die umfassende Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
    Ausgehend von seinem Rechtsstandpunkt (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 16) musste sich dem Verwaltungsgericht im Hinblick auf die in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel und dem in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin gewonnenen Eindruck auch keine weitere Aufklärung von Amts wegen aufdrängen (…vgl. BVerwG, B.v. 31.1.2014 - 10 B 5.14 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 433/15

    Durchsuchung bei dem Betreiber eines Blogs wegen der Veröffentlichung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 ZB 19.30448 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
    Abgesehen davon dass die anwaltlich vertretene Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 27. März 2019 informatorisch gehört wurde und Gelegenheit zu Ausführungen hatte, ist der Asylbewerber selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich (BVerwG, B.v. 26.121.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 9 ZB 18.31866 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 31.01.2014 - 10 B 5.14

    Berücksichtigung von Nachfluchtgründen im Asylfolgeverfahren; Widerlegung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
    Ausgehend von seinem Rechtsstandpunkt (…vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 16) musste sich dem Verwaltungsgericht im Hinblick auf die in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel und dem in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin gewonnenen Eindruck auch keine weitere Aufklärung von Amts wegen aufdrängen (vgl. BVerwG, B.v. 31.1.2014 - 10 B 5.14 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 9 ZB 17.30027

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Genitalverstümmelung in Sierra Leone

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
    Unabhängig davon legt das Zulassungsvorbringen auch keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer drohenden Genitalverstümmelung der Klägerin dar (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 9 ZB 17.30027 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 9 ZB 19.30448

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 15.2.2019 - 9 ZB 19.30448 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 9 ZB 18.31866

    Zulassungsgrund der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
    Abgesehen davon dass die anwaltlich vertretene Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 27. März 2019 informatorisch gehört wurde und Gelegenheit zu Ausführungen hatte, ist der Asylbewerber selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich (…BVerwG, B.v. 26.121.2001 - 1 B 347.01 - juris Rn. 5 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 9 ZB 18.31866 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 9 ZB 13.30052

    Asylrecht Türkei; Divergenz; Aufklärungsrüge; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2019 - 9 ZB 19.31904
    Er vermag damit die Zulassung der Berufung nicht zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 9 ZB 13.30052 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 9 ZB 19.33217

    Erfolglose Berufung - Rückführungsfrage nicht entscheidungserheblich

    Ein (behaupteter) Verstoß gegen die umfassende Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist kein in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. 138 VwGO bezeichneter Verfahrensmangel und vermag somit die Zulassung der Berufung nicht zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 9 ZB 19.31904 - juris Rn. 3).

    Ausgehend von seinem Rechtsstandpunkt (…vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 16) musste sich dem Verwaltungsgericht im Hinblick auf die vorgelegten ärztlichen Unterlagen und die in das Verfahren eingeführten Erkenntnismittel auch keine weitere Aufklärung von Amts wegen aufdrängen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 9 ZB 19.31904 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 21.30965

    Erfolgloser Asylantrag eines Staatsangehörigen aus Sierra Leone - oppositionelle …

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…BVerfG, B.v. 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 9 ZB 19.31904 - juris Rn. 4).

    Ein (behaupteter) Verstoß gegen die umfassende Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist kein in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO bezeichneter Verfahrensmangel und kann somit die Zulassung der Berufung nicht rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 9 ZB 19.31904 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 9 ZB 20.30296

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Nur wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht eingeht, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 9 ZB 19.31904 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Ein (behaupteter) Verstoß gegen die umfassende Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist kein in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 VwGO bezeichneter Verfahrensmangel und vermag somit die Zulassung der Berufung nicht zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2019 - 9 ZB 19.31904 - juris Rn. 3).

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