Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 5, Nr. 7
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Bauen im Außenbereich durch einen Nebenerwerbslandwirt bezüglich einer Maschinen- und Lagerhalle
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 25.08.2020 - W 4 K 18.1365
- VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (24)
- VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817
Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Selbst wenn daher keine Verfestigung einer Splittersiedlung droht, genügt es für die Beeinträchtigung öffentlicher Belange, wenn die Zulassung des ersten Vorhabens die Entstehung einer solchen Splittersiedlung bedeutet (vgl. BVerwG, B.v. 1.12.1967 - IV B 23.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 63; BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - juris Rn. 37 m.w.N.).Rn. 19 Die Gefahr einer Zersiedelung ist hier - entgegen dem Zulassungsvorbringen - auch konkret zu befürchten (vgl. BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - a.a.O.).
Bei der Frage einer Vorbildwirkung kommt es zudem nicht auf eine abschließende bebauungsrechtliche Prüfung zu befürchtender Folgevorhaben an (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - a.a.O. m.w.N.).
- VGH Bayern, 01.12.2020 - 1 ZB 20.1282
Baugenehmigung für eine Traktorgarage mit Dachterrasse
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Es muss vielmehr dem landwirtschaftlichen Betrieb auch "dienen" (…vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - juris Rn. 21 m.w.N.; B.v. 1.12.2020 - 1 ZB 20.1282 - juris Rn. 6 f.).So sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (…BayVGH, B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - a.a.O.; B.v. 1.12.2020 - 1 ZB 20.1282 - a.a.O., jew. m.w.N.).
Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Beurteilung ist das Vorhaben im Sinn von § 29 Abs. 1 BauGB, wobei es grundsätzlich Sache des Bauherrn ist, durch seinen Genehmigungsantrag den Inhalt festzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2020 - 1 ZB 20.1282 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 15 ZB 18.2106
Zulässigkeit einer Außentreppe für eine Maschinen- und Lagerhalle im Außenbereich
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Es muss vielmehr dem landwirtschaftlichen Betrieb auch "dienen" (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - juris Rn. 21 m.w.N.;… B.v. 1.12.2020 - 1 ZB 20.1282 - juris Rn. 6 f.).So sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (BayVGH, B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - a.a.O.;… B.v. 1.12.2020 - 1 ZB 20.1282 - a.a.O., jew. m.w.N.).
Die Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzung liegt dabei grundsätzlich bei demjenigen, der sich auf die Privilegierung beruft (…vgl. BVerwG, B.v. 17.11.1998 - 4 B 100.98 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 30.3.2017 - 9 ZB 15.785 - juris Rn. 13; B.v. 20.8.2019 - 15 ZB 18.2106 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
Anforderungen an die Befürchtung einer Splittersiedlungsverfestigung
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Bei der Frage einer Vorbildwirkung kommt es zudem nicht auf eine abschließende bebauungsrechtliche Prüfung zu befürchtender Folgevorhaben an (vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - juris Rn. 8;… BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - a.a.O. m.w.N.).Ziel ist es, mit der Versagung der Genehmigung bereits "den Anfängen zu wehren" (vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - a.a.O.).
- BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Ein Vorhaben "dient" einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn es - auch äußerlich erkennbar - nach Verwendungszweck, Größe, Gestaltung, Ausstattung und sonstiger Beschaffenheit dem Betrieb zu- und untergeordnet ist (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn.12).Wenn das Bauvorhaben aber tatsächlich den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Betriebserfordernissen angemessen ist, kann die baurechtliche Zulässigkeit nicht allein deshalb verneint werden, weil die bloße - theoretische - Möglichkeit besteht, ein landwirtschaftliches Gebäude könnte irgendwann einmal in ein (nicht privilegiertes) Wohnhaus umgewandelt werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn.13).
- BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74
Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Im angefochtenen Urteil wird zutreffend auf die bestehende Gefahr der Zersiedelung, die nicht nur bei der Errichtung von Wohngebäuden, sondern auch bei anderen mit dem Aufenthalt von Menschen verbundenen baulichen Anlagen besteht (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1976 - IV C 42.74 - juris Rn. 15;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 35 Rn. 104 m.w.N.), und auf die unerwünschte Vorbildwirkung des Gebäudes abgestellt.Ziel der Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB ist es, einer Zersiedelung des Außenbereichs entgegenzutreten (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1976 - IV C 42.74 - juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 11.04.2017 - 1 B 16.2509
Beseitigungsanordnung für ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude im …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Rn. 12 Bei einer Gesamtbetrachtung sprechen Gestaltung, Ausstattung und sonstige Beschaffenheit dafür, dass die im Zulassungsverfahren behauptete Zweckbestimmung nicht mehr ihre Entsprechung in dem objektiv vorhandenen Nutzungspotential des Gebäudes findet (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2509 - juris Rn. 16), ohne dass es darauf ankommt, dass diesem noch kein "Wohnhauscharakter" zukommen mag.Aus diesem Grund sollen (nicht privilegierte) bauliche Anlagen abgewehrt werden, die dem Außenbereich wesensfremd sind, selbst wenn sie sich optisch unauffällig in die Umgebung einfügen sollten (vgl. BayVGH, U.v. 11.4.2017 - 1 B 16.2509 - juris Rn. 18 m.w.N.).
- VGH Bayern, 08.04.2014 - 2 B 12.2602
Landwirtschaft; Außenbereich; Halle; Pachtvertrag
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Die Errichtung eines nicht privilegierten Gebäudes steht dem Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft nur dann nicht entgegen, wenn es lediglich unerhebliche Auswirkungen auf die Umgebung hätte (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1963 - I C 110.62 - BayVBl 1964, 18; BayVGH, U.v. 8.4.2014 - 2 B 12.2602 - juris Rn. 29).Davon kann allerdings nicht ausgegangen werden, wenn es sich wie hier um einen massiven Baukörper handelt (Grundfläche von rund 10 m x 12 m, Höhe von etwa 3 m bis 4, 40 m) und die umliegende Landschaft bis auf die südlich gelegenen Wohngebäude nicht bebaut ist (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2014 - 2 B 12.2602 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Dem entsprechend ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auch die Ausweitung eines Ortsteils über den Bebauungszusammenhang hinaus in den Außenbereich als Vorgang einer siedlungsstrukturell zu missbilligenden Entwicklung öffentliche Belange beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - DÖV 1985, 832 = juris Rn. 9;… B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - juris Rn. 6). - BVerwG, 11.10.1999 - 4 B 77.99
Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336
Dem entsprechend ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass auch die Ausweitung eines Ortsteils über den Bebauungszusammenhang hinaus in den Außenbereich als Vorgang einer siedlungsstrukturell zu missbilligenden Entwicklung öffentliche Belange beeinträchtigt (…vgl. BVerwG, U.v. 25.1.1985 - 4 C 29.81 - DÖV 1985, 832 = juris Rn. 9; B.v. 11.10.1999 - 4 B 77.99 - juris Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 28.02.1994 - 6 L 3215/91
Weideschuppen ; Reitpferde; Nichtlandwirt; Zweckbestimmung; Außenbereich; …
- BVerwG, 01.12.1967 - IV B 23.67
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11
Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung; …
- BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98
Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2 …
- BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der …
- BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62
Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben
- OVG Niedersachsen, 22.08.2011 - 1 LA 4/11
Anforderungen an die Darlegung eines Betriebskonzepts für einen behaupteten …
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1521/17
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art …
- VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23
Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 30.03.2017 - 9 ZB 15.785
Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht für landwirtschaftliche Privilegierung im …
- VGH Bayern, 27.03.2017 - 9 ZB 14.626
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine 27,5 m hohe …
- VGH Bayern, 19.03.2018 - 1 ZB 15.2574
Einfügen eines Wohn- und Geschäftshauses in die nähere Umgebung und hierfür …
- VGH Bayern, 16.11.2009 - 1 ZB 07.345
Berufungszulassung (abgelehnt); Vergnügungsstätte im Mischgebiet; Zurückstellung …
- VG Berlin, 02.12.2024 - 19 K 329.20
Umbau einer Lagerhalle in ein Bordell baurechtlich zulässig
Unter Entstehung ist in diesem Zusammenhang ein Vorgang zu verstehen, der in Richtung auf eine Zersiedlung des Außenbereichs durch die Schaffung einer Splittersiedlung begründet ist, während der Begriff der Verfestigung die Auffüllung des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs erfasst; mit Erweiterung ist die Ausdehnung dieses räumlichen Bereichs gemeint ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2022 - 9 ZB 20.2336 -, juris Rn. 18). - VG Berlin, 10.03.2025 - 19 K 329.20
Bordell im Außenbereich zulässig?
Unter Entstehung ist in diesem Zusammenhang ein Vorgang zu verstehen, der in Richtung auf eine Zersiedlung des Außenbereichs durch die Schaffung einer Splittersiedlung begründet ist, während der Begriff der Verfestigung die Auffüllung des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs erfasst; mit Erweiterung ist die Ausdehnung dieses räumlichen Bereichs gemeint ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2022 - 9 ZB 20.2336 -, juris Rn. 18). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20
Unwirksamkeit einer Veränderungssperre; Kausalität; planerische Vorstellung
Gerade in den Ortsrandbereichen besteht ein anerkanntes öffentliches Interesse daran, jede vermeidbare Ausuferung der vorhandenen Bebauung zu verhindern; dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Vorhaben eine (möglicherweise noch nicht genau übersehbare) Vorbildwirkung besitzen, was zur Folge haben kann, dass noch weitere Bauten hinzutreten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2022 - 9 ZB 20.2336 - juris Rn. 18, m.w.N.).
- VG Ansbach, 27.03.2025 - AN 17 K 24.253
Landschaftsschutzgebietsverordnung
Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 9 ZB 20.2336;… BVerwG, U.v. 27.1.1967 - IV C 41.65 - juris Rn. 14;… U.v. 22.11.1985 a.a.O. juris Rn. 12;… U.v. 11.4.1986 - 4 C 67.82 - NVwZ 1986, 916 = juris Rn. 16;… U.v. 16.5.1991 a.a.O.;… BayVGH, U.v. 30.11.2006 a.a.O.; U.v. 13.1.2011 - 2 B 10.269).Wenn das Bauvorhaben aber tatsächlich den gegenwärtigen und auf Dauer absehbaren Betriebserfordernissen angemessen ist, kann die baurechtliche Zulässigkeit nicht allein deshalb verneint werden, weil die bloße - theoretische - Möglichkeit besteht, ein landwirtschaftliches Gebäude könnte irgendwann einmal in ein (nicht privilegiertes) Wohnhaus umgewandelt werden (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 9 ZB 20.2336 - juris Rn. 9;… BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - juris Rn. 13).
- VG Düsseldorf, 29.08.2024 - 28 K 44/22
Keine privilegierte Nutzungsänderung bei Änderung der Bausubstanz!
Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1976 - IV C 42.74 -, juris Rn. 15; BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2022 - 9 ZB 20.2336 -, juris Rn. 17; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger/Söfker, 153. EL Januar 2024, BauGB § 35 Rn. 104 m.w.N. - VGH Bayern, 01.03.2022 - 9 ZB 21.85
Abgrenzung von Außen- und Innenbereich
In einem solchen Fall erfordern es die öffentlichen Belange, den ersten Ansätzen entgegenzutreten (…vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2020 - 1 ZB 19.1961 - juris Rn. 9; B.v. 3.2.2022 - 9 ZB 20.2336 - juris Rn.19 f., jew. m.w.N.). - VG Berlin, 06.06.2023 - 19 K 254.19
Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Gewerbebauten
Unter Entstehung ist in diesem Zusammenhang ein Vorgang zu verstehen, der in Richtung auf eine Zersiedlung des Außenbereichs durch die Schaffung einer Splittersiedlung begründet ist, während der Begriff der "Verfestigung" die Auffüllung des schon bisher in Anspruch genommenen räumlichen Bereichs erfasst, und mit Erweiterung die Ausdehnung dieses räumlichen Bereichs gemeint ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 3. Februar 2022 - 9 ZB 20.2336 -, juris, Rn. 18). - VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.431
Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus - Außenbereich im Innenbereich
Es liegt auf der Hand, dass das Vorhaben solche unerwünschten Baubegehren auch auf dem klägerischen Grundstück selbst nach sich ziehen könnte und dass die Gründe, die dem entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, was als ausreichend anzusehen ist (…vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 9 ZB 20.2336 - juris Rn. 19). - VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 22.00193
Baurecht: Keine Dienlichkeit einer Arbeitnehmerunterkunft im Außenbereich
Zweck des Tatbestandselements "dienlich" ist in erster Linie die Missbrauchsvermeidung, denn es soll die wirkliche Funktion und nicht nur ein behaupteter Zweck des Vorhabens bei der Frage der Privilegierung zugrunde gelegt werden (…BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - juris Rn. 23 = NVwZ-RR 1992, 401;… B.v. 3.12.2012 - 4 B 56/12 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 9 ZB 20.2336 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VG München, 16.01.2025 - M 11 K 22.2433
Klage gegen Befristung einer objektiv rechtswidrig erteilten Baugenehmigung, …
Ziel ist es, mit der Versagung der Genehmigung bereits "den Anfängen zu wehren" (vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - juris; BayVGH, B.v. 3.2.2022 - 9 ZB 20.2336 - juris). - VG München, 11.09.2024 - M 9 K 23.582
Wohngebäude im Außenbereich, Beseitigungsanordnung
- VGH Bayern, 11.08.2022 - 9 ZB 22.237
Nachbarklage gegen Mobilfunkmast
- VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2337
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Baurechtliche Beseitigungsanordnung …
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